Politik - 5 | 10 | 2010

Zensus

Datenschützer gehen weiter gegen Volkszählung vor

AK Zensus
Infostand des Arbeitskreises Zensus.
Foto: dpa

Der Widerstand gegen die 2011 geplante Volkszählung geht weiter. Obwohl das Bundesverfassungsgericht ihre Beschwerde verworfen hat, wollen Datenschützer das Projekt mit juristischen Mitteln bekämpfen.

Der Arbeitskreis Zensus, der zu den Unterstützern der Verfassungsbeschwerde gehört, wolle mit weiteren juristischen Mitteln versuchen, die Volkszählung 2011 noch zu verhindern, erklärten Sprecher am Dienstag. Dabei machen die Datenschützer auch auf die Möglichkeiten des zivilen Ungehorsams aufmerksam.


„Das Gericht hat mit seiner Entscheidung keine Stellungnahme zu den in der Beschwerde angeführten Kritikpunkten abgegeben. Wir werden weiterhin alle juristischen Möglichkeiten nutzen, um das Zensusgesetz sowie auch die verketteten Ausführungsgesetze der Länder vor Gericht anzugreifen“ sagte die Rechtsanwältin Eva Dworschak. „Wir im AK Zensus und andere Datenschützer halten das Zensusgesetz weiterhin für verfassungswidrig“ sagte Jens Rinne vom „Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung“ (FIfF), das ebenfalls zu den Unterstützern der Initiative gegen die Volkszählung 2011 zählt.

Vier Beschwerdeführer hatten gemeinsam mit 13.077 Unterstützern im Juli Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Sie protestierten damit gegen eine umfangreiche Erfassung und Zusammenführung ihrer persönlichen Daten bei der im kommenden Jahr anstehenden Volkszählung. Datenschützer sehen das Zensus-Gesetz, welches die Volkszählung regelt, als verfassungswidrig an. Das Karlsruher Gericht hatte die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss war vergangenen Freitag veröffentlicht worden.(dapd)

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