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Arbeitnehmer: Löchriger Datenschutz

Wer einen Job will, kann sich nicht wirklich gegen illegale Fragen nach Krankheiten wehren. Deshalb sind Arbeitnehmervertreter gefragt, der Datensammelwut Einhalt zu gebieten. Von Matthias Thieme

Die umfassenden Fragen der Arbeitgeber nach körperlichen und seelischen Krankheiten von Bewerbern sind illegal, sagen Experten. Trotzdem wird in der Praxis weiter durchleuchtet, weil die Bewerber fast nie klagen. Wer einen Job will, kann sich nicht wirklich dagegen wehren.

Deshalb ist es die Aufgabe von Personalräten und Gewerkschaften, gegen solche Rechtsverletzungen zu klagen. Auch die Skandalisierung der Datenschutzverstöße durch Medien scheint bei manchen Arbeitgebern heilsame Wirkung zu entfalten. Unternehmen, die sich nicht um den Schutz der Mitarbeiterrechte kümmern, sind sensibel, wenn es ums eigene Image geht.

Die Vielzahl von Verstößen gegen Mitarbeiter - sei es bei Lidl, Telekom oder der Bahn - zeigt auch, dass das bestehende Datenschutzrecht an die heutige Zeit angepasst und erweitert werden muss. Ein verbessertes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz müsste ein ausdrückliches Verbot solcher Datensammelwut und hohe Strafen für Verstöße enthalten und dabei auch die neuen technischen Möglichkeiten zur Überwachung berücksichtigen.

Autor:  Matthias Thieme
Datum:  12 | 11 | 2009
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