Brüssel/Straßburg. Ungeachtet massiver Kritik von Datenschützern und Europaabgeordneten ist das Bankdatenabkommen der EU mit den USA vorläufig in Kraft getreten. Daten landen derzeit jedoch keine in den amerikanischen Fahndungszentralen. Der Finanzdienstleister Swift selbst will sie vorerst nicht aus der EU an die US-Behörden übermitteln.
"Swift kann wegen der fehlenden Zustimmung des EU Parlaments den US Behörden keinen Zugriff zu innereuropäischen Transaktionsdaten geben, weil das seit gestern in Kraft getretene Interim-Abkommen rechtlich nicht durchsetzbar ist." Swift halte sich an die Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen es tätig sei. Schutz der Kundendaten sei für Swift ein Kernstück des geschäftlichen Handelns, teilte das Unternehmen auf FR-Anfrage mit. Für Swift sei es zudem entscheidend, dass die gesetzliche Grundlage für eine Datenübermittlung an US-Terrorfahnder eindeutig und juristisch wasserdicht sei.
Die ohne Mitwirkung des europäischen Parlamentes geschlossene Vereinbarung - vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages - gibt den USA eigentlich Zugriff auf Millionen von Bankdaten, die vom Finanzdienstleister Swift mit Sitz in Belgien verwaltet werden. Das Swift-Abkommen wurde zunächst für neun Monate vereinbart. Vieles spricht aber dafür, dass es schon kommende Woche vom Europaparlament gekippt wird.
In der EU-Volksvertretung gibt es heftigen Widerstand gegen die geplante Übermittlung von Bankdaten: Theoretisch könnte damit jeder EU-Bürger im Visier der amerikanischen Terror-Fahnder landen.
Abgeordnete aus allen maßgeblichen Fraktionen kritisieren, die Vereinbarung verletze europäische Datenschutzstandards. Sie würde einen "gläsernen Bürger" schaffen, ohne dass dies einen Mehrwert bei der Terrorismus-Bekämpfung darstelle, sagte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber. Ähnlich äußerten sich Vertreter der Sozialdemokraten, Grünen und Liberalen.
Der zuständige Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europaparlaments will in Kürze über den Text abstimmen. Am Mittwoch kommender Woche (10. Februar) ist das Votum im Plenum geplant.
Die EU-Volksvertretung hat seit Inkrafttreten des Reformvertrags von Lissabon am 1. Dezember ein Mitspracherecht im Bereich Inneres und Justiz. Daher müsste das Abkommen außer Kraft gesetzt werden, wenn es vom Parlament abgelehnt wird.
Die Innenminister der EU hatten den Text allerdings am 30. November unter Dach und Fach gebracht - einen Tag vor Inkrafttreten des EU-Reformvertrags und damit unter Umgehung des Europaparlaments. Dieses Verfahren sorgte bei den EU-Parlamentariern für große Empörung. (mit afp)