Bewerber sind schnell in der Zwickmühle, wenn Arbeitgeber wie Daimler den Gesundheitszustand testen wollen. Immerhin: Bei unzulässigen Fragen ist Lügen erlaubt. Matthias Thieme erklärt die Rechtslage.
Sexspionage, Geheimmikros - überwachte Beschäftigte
Sexspionage, Geheimmikros - überwachte Beschäftigte
Deutsche Bank: Der Finanzkonzern ist geständig. Er ließ einen Gewerkschafter und einen Journalisten, einen kritischen Aktionär, eine Privatperson und sogar ein Vorstandsmitglied bespitzeln. Mit Methoden fast wie bei James Bond - Mikrofon im Blumenstrauß.
Die Bank wollte Informanten von Medien ausfindig machen und erkunden, welches Spiel Leo Kirch spielt.
Lidl: Der Discounter hielt die Krankheiten von Beschäftigten in firmeninternen Unterlagen fest, schickte Detektive in die Filialen und setzte Kameras gegen die eigenen Leute ein.
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Deutsche Telekom: Sie "steht im Ruf, eine sehr erfahrene und erfindungsreiche Sexpartnerin zu sein" - solche Berichte soll die Deutsche Telekom aus dem privaten Umfeld von Bewerbern beauftragt haben. Ein Ex-Sicherheitsberater des Konzerns sagte, die Telekom habe in Ländern wie Kroatien, Mazedonien, Slowenien und Ungarn Dutzende Abfragen zur Ausleuchtung des Intimlebens durchführen lassen.
Das Unternehmen ließ Aufsichtsräte und Journalisten überwachen - unter freundlicher Zuhilfenahme der Einzelverbindungsnachweise der Telefonanschlüsse. Außerdem ließ das Bundeskriminalamt im Jahr 2001 ohne Rechtsgrundlage fast alle männlichen Mitarbeiter der Telekom rastern.
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In der Telekom-Bespitzelungsaffäre belastete ein Zeuge Klaus Zumwinkel und Kai-Uwe Ricke schwer. Beide sollen von den illegalen Vorgängen gewusst haben. Ohne jedes Unrechtsbewusstsein.
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Die Deutsche Post speicherte Krankendaten von Beschäftigten, um sie in den Vorruhestand zu drängen.
Deutsche Bahn: Das staatliche Tranportunternehmen stellte seine Beschäftigten unter den Generalverdacht der Korruption.
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In der Zeit von Bahnchef Mehdorn hat das Unternehmen sensible Daten von 173.000 Beschäftigten mit denen von Lieferanten verglichen.
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Am Ende mussten neben Mehdorn auch Bahnvorstand Margret Suckale gehen, die als Personalchefin der Verkehrstochter DB ML für rund 170.000 Beschäftigte zuständig war.
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Damit nicht genug: Die Bahn-Gewerkschaft Transnet nutzte das Computersystem des Konzerns, um die Beitragstreue ihrer Arbeitnehmer zu überprüfen.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt gegen den Textildiscounter Kik, weil die Firma Informationen über die Finanzverhältnisse von Mitarbeitern eingeholt haben soll.
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Airbus: Der Flugzeugbauer hat Kontonummern von 20.000 Beschäftigten und Lieferanten abgeglichen.
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Zuletzt tauchten Hunderte Bewerbungsunterlagen bei Ebay oder im Müllcontainer auf - ebenfalls eklatante Verstöße gegen den Datenschutz von Arbeitnehmern.
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Die schicken Detektive los, die sich bei kritischen Aktionären als Untermieter ausgeben, sie werten Telefon- und Kontendaten ihrer Beschäftigten aus, lassen das Sexleben von Bewerberinnen erforschen: Deutsche Firmen sind kreativer als man zu denken wagt. Eine Übersicht.
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Fotostrecken Politik
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Jobsuchende mussten sich beim Autokonzern Daimler schon während des Bewerbungsverfahrens Blut für einen Gesundheitstest abnehmen lassen. Dürfen Arbeitgeber das verlangen?
Nein, sagen Datenschützer und die Gewerkschaft Verdi. "Das ist absolut nicht korrekt", sagt Thilo Weichert, Leiter des Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein. Die fragwürdige Praxis sei "bei Großunternehmen aber weit verbreitet - Daimler ist kein Einzelfall".
So hätten auch Bayer und VW in den vergangenen Jahren schon "absolut unzulässige Drogenscreenings" bei Lehrlingen vorgenommen.
Dennoch gilt: Niemand muss sich vor seinem Arbeitgeber gänzlich entblößen, betont auch Verdi. Ein Arbeitgeber hat kein Recht darauf, vollständig und umfassend über den Gesundheitszustand seiner Mitarbeiter oder Bewerber informiert zu sein. "Der Arbeitgeber darf nur wissen, was direkt zur Ausübung der Tätigkeit an einem bestimmten Arbeitsplatz wichtig ist", sagt Helmut Platow, Leiter des Bereichs Recht bei Verdi.
Was darf der Arbeitgeber testen?
Nur für bestimmte Tätigkeiten relevante Dinge, wie etwa die Beweglichkeit bei einem Montagearbeiter. Auch ein Sehtest kann für einen Lokführer, Busfahrer oder Piloten wichtig sein. Beispielsweise kann es bei Tätigkeiten in der Küche und in der Pflege wichtig sein, eine ansteckende Krankheit auszuschließen. Eine generelle Blutuntersuchung ist dafür aber keinesfalls notwendig.
Was passiert, wenn ich mich der Untersuchung verweigere?
Wer den Gesundheitscheck vor der Einstellung verweigert, ist in der Realität des Arbeitslebens oft aus dem Rennen. Die Arbeitgeber bezeichnen den Test gerne als "Angebot" und lassen Bewerber sogenannte Freiwilligkeitserklärungen unterschreiben. So geben viele Blut und Urin zur Untersuchung ab, berichten über Krankheiten von Diabetes bis Depression - alles für den neuen Job.
Wie kann ich mich wehren?
Bei unzulässigen Fragen im Bewerbungsgespräch darf man lügen: "Einfach die richtige Antwort kennen", empfiehlt Verdi. Eine Schwangerschaft etwa darf verschwiegen werden. Die Frage danach ist verboten, deshalb darf eine Bewerberin dann auch lügen.
Auch Krankheiten, die keinen Einfluss auf die Erbringung der Arbeitsleistung haben, muss ein Bewerber nicht offenlegen. Dazu kann eine HIV-Infektion zählen, eine psychische Erkrankung oder Heuschnupfen. Gegen Bluttests helfen dagegen nur Sanktionen der Datenschützer - und Klagen von abgewiesenen Bewerbern.