kalaydo.de Anzeigen

Bewerbungsgespräche: Was dürfen Arbeitgeber verlangen?

Bewerber sind schnell in der Zwickmühle, wenn Arbeitgeber wie Daimler den Gesundheitszustand testen wollen. Immerhin: Bei unzulässigen Fragen ist Lügen erlaubt. Matthias Thieme erklärt die Rechtslage.

Sexspionage, Geheimmikros - überwachte Beschäftigte

Jobsuchende mussten sich beim Autokonzern Daimler schon während des Bewerbungsverfahrens Blut für einen Gesundheitstest abnehmen lassen. Dürfen Arbeitgeber das verlangen?

Nein, sagen Datenschützer und die Gewerkschaft Verdi. "Das ist absolut nicht korrekt", sagt Thilo Weichert, Leiter des Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein. Die fragwürdige Praxis sei "bei Großunternehmen aber weit verbreitet - Daimler ist kein Einzelfall".

So hätten auch Bayer und VW in den vergangenen Jahren schon "absolut unzulässige Drogenscreenings" bei Lehrlingen vorgenommen.

Dennoch gilt: Niemand muss sich vor seinem Arbeitgeber gänzlich entblößen, betont auch Verdi. Ein Arbeitgeber hat kein Recht darauf, vollständig und umfassend über den Gesundheitszustand seiner Mitarbeiter oder Bewerber informiert zu sein. "Der Arbeitgeber darf nur wissen, was direkt zur Ausübung der Tätigkeit an einem bestimmten Arbeitsplatz wichtig ist", sagt Helmut Platow, Leiter des Bereichs Recht bei Verdi.

Was darf der Arbeitgeber testen?

Nur für bestimmte Tätigkeiten relevante Dinge, wie etwa die Beweglichkeit bei einem Montagearbeiter. Auch ein Sehtest kann für einen Lokführer, Busfahrer oder Piloten wichtig sein. Beispielsweise kann es bei Tätigkeiten in der Küche und in der Pflege wichtig sein, eine ansteckende Krankheit auszuschließen. Eine generelle Blutuntersuchung ist dafür aber keinesfalls notwendig.

Was passiert, wenn ich mich der Untersuchung verweigere?

Wer den Gesundheitscheck vor der Einstellung verweigert, ist in der Realität des Arbeitslebens oft aus dem Rennen. Die Arbeitgeber bezeichnen den Test gerne als "Angebot" und lassen Bewerber sogenannte Freiwilligkeitserklärungen unterschreiben. So geben viele Blut und Urin zur Untersuchung ab, berichten über Krankheiten von Diabetes bis Depression - alles für den neuen Job.

Wie kann ich mich wehren?

Bei unzulässigen Fragen im Bewerbungsgespräch darf man lügen: "Einfach die richtige Antwort kennen", empfiehlt Verdi. Eine Schwangerschaft etwa darf verschwiegen werden. Die Frage danach ist verboten, deshalb darf eine Bewerberin dann auch lügen.

Auch Krankheiten, die keinen Einfluss auf die Erbringung der Arbeitsleistung haben, muss ein Bewerber nicht offenlegen. Dazu kann eine HIV-Infektion zählen, eine psychische Erkrankung oder Heuschnupfen. Gegen Bluttests helfen dagegen nur Sanktionen der Datenschützer - und Klagen von abgewiesenen Bewerbern.

Datum:  29 | 10 | 2009
Kommentare:  Kommentieren
Empfehlen:  E-Mail
Leserbrief:  Leserbrief
Artikel:  Drucken
Spezial

Das Land Hessen entlässt seine besten Beamten, erklärt erfolgreiche Steuerfahnder für verrückt. Was steckt dahinter?

Spezial

Unicef und ihr Umgang mit Spendengeld - die FR-Recherchen führten zum Rücktritt von Geschäftsführung und Vorstand.