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Datenschützer: Schaar rechnet mit Schwarz-Gelb ab

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, wirft der schwarz-gelben Bundesregierung vor, Bürger zu wenig vor Eingriffen in ihre Privatsphäre zu schützen. Ein zunehmendes Problem sieht er in der Datensammlung im Internet.

Datenschützer Schaar stellte seinen Tätigkeitsbericht für 2009 und 2010 vor.
Datenschützer Schaar stellte seinen Tätigkeitsbericht für 2009 und 2010 vor.
Foto: dpa
Berlin –  

„Die Bürger sind sich der Tatsache, dass sie immer stärker überwacht werden, zunehmend bewusst“, sagte Schaar am Dienstag in Berlin. Die großen Skandale um Datenmissbrauch wie etwa bei der Bahn, der Telekom und dem Discounter Lidl hätten die Bevölkerung sensibilisiert. „Immer mehr Bürger sind nicht damit einverstanden, wenn Daten hinter ihrem Rücken gesammelt werden.“

Der oberste Datenschützer forderte die Bundesregierung und den Bundestag auf, die angekündigten datenschutzrechtlichen Vorhaben umzusetzen. CDU und FDP hätten viel angekündigt, aber bislang wenig Ergebnisse erzielt, sagte Schaar bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichtes. „Wenig ist auf den Weg gebracht, und nichts ist abgeschlossen worden.“ Er erwarte vom Bundestag, „dass hier Tempo gemacht wird“.

So müsse etwa das geplante Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz korrigiert werden. Der Gesetzentwurf verbiete zwar die heimliche Videoüberwachung, erlaube aber unter dem Vorwand der Qualitätssicherung eine weiterreichende offene Videoüberwachung, sagte Schaar. „Das kann nicht Sinn eines Datenschutzgesetzes sein.“ Beim Thema Vorratsdatenspeicherung unterstützte er die Linie von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die nur eine anlassbezogene Speicherung zulassen will. Das von ihr vorgeschlagene „Quick-Freeze-Verfahren“ zum Einfrieren bestimmter Daten sei „eine viel konkretere und gezieltere Maßnahme als die Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten“. Die von der Union befürwortete generelle Speicherung der Daten für sechs Monate lehne er ab.

Die Kritik des Datenschutzbeauftragten

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„Bei manchen scheint in Vergessenheit geraten zu sein, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt der staatlichen Überwachung deutliche Grenzen gesetzt hat“, so Schaar. „Eine umfassende Überwachung wäre mit der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar.“ Er erwarte, dass sich die Bundesregierung an dieser Maxime orientiere.

Ein zunehmendes Problem sieht Schaar auch in der Datensammlung im Internet. Straßenansichtsdienste wie Microsoft Street Side oder Google Street View und soziale Netzwerke müssten sich an deutsches und europäisches Datenschutzrecht halten. „Es kann nicht sein, dass Unternehmen heute aussagekräftige Profile im Internet bilden können, ohne dass die Nutzer vorab eingewilligt haben.“ Es sei bedauerlich, dass es die Bundesregierung auch hier bei Ankündigungen belassen habe „und nicht einmal ein diskussionsfähiger Entwurf vorliegt“, so Schaar.

Die Forderung aus Koalitionskreisen, die Anti-Terror-Gesetze zu verlängern, gehört nach Ansicht von Schaar ebenfalls „auf den Prüfstand“. Er verlangte eine „systematische, ergebnisoffene und wissenschaftlich fundierte Überprüfung“ der Gesetze.

Für sein Amt forderte Schaar mehr Kompetenzen. Der Europäische Gerichtshof habe klare Vorgaben zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden formuliert. „Da diese Entscheidung nicht zeitgerecht umgesetzt wurde, kommen auf Deutschland jetzt Strafzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zu.“ Dem Datenschützer müsse es möglich sein, Bußgelder zu verhängen. „Leider hat sich die Bundesregierung entsprechenden Anregungen bislang konsequent verweigert.“ Und das, obwohl der Datenschutzbeauftragte 2009 und 2010 rund 30 Beanstandungen aussprechen musste, dreimal so viele wie in den beiden Jahren zuvor.

Autor:  Matthias Thieme
Datum:  12 | 4 | 2011
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