Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, wirft der schwarz-gelben Bundesregierung vor, Bürger zu wenig vor Eingriffen in ihre Privatsphäre zu schützen. Ein zunehmendes Problem sieht er in der Datensammlung im Internet.
Datenschützer Schaar stellte seinen Tätigkeitsbericht für 2009 und 2010 vor.
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Datenschützer Schaar stellte seinen Tätigkeitsbericht für 2009 und 2010 vor.
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Berlin –
„Die Bürger sind sich der Tatsache, dass sie immer stärker überwacht werden, zunehmend bewusst“, sagte Schaar am Dienstag in Berlin. Die großen Skandale um Datenmissbrauch wie etwa bei der Bahn, der Telekom und dem Discounter Lidl hätten die Bevölkerung sensibilisiert. „Immer mehr Bürger sind nicht damit einverstanden, wenn Daten hinter ihrem Rücken gesammelt werden.“
Der oberste Datenschützer forderte die Bundesregierung und den Bundestag auf, die angekündigten datenschutzrechtlichen Vorhaben umzusetzen. CDU und FDP hätten viel angekündigt, aber bislang wenig Ergebnisse erzielt, sagte Schaar bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichtes. „Wenig ist auf den Weg gebracht, und nichts ist abgeschlossen worden.“ Er erwarte vom Bundestag, „dass hier Tempo gemacht wird“.
So müsse etwa das geplante Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz korrigiert werden. Der Gesetzentwurf verbiete zwar die heimliche Videoüberwachung, erlaube aber unter dem Vorwand der Qualitätssicherung eine weiterreichende offene Videoüberwachung, sagte Schaar. „Das kann nicht Sinn eines Datenschutzgesetzes sein.“ Beim Thema Vorratsdatenspeicherung unterstützte er die Linie von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die nur eine anlassbezogene Speicherung zulassen will. Das von ihr vorgeschlagene „Quick-Freeze-Verfahren“ zum Einfrieren bestimmter Daten sei „eine viel konkretere und gezieltere Maßnahme als die Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten“. Die von der Union befürwortete generelle Speicherung der Daten für sechs Monate lehne er ab.
Die Kritik des Datenschutzbeauftragten
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Die Kritik des Datenschutzbeauftragten
Peter Schaar zur Vorratsdatenspeicherung: "Bei manchen scheint in Vergessenheit geraten zu sein, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt – zuletzt in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung – der staatlichen Überwachung deutliche Grenzen gesetzt hat. Eine umfassende Überwachung wäre mit der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar. Ich erwarte, dass sich die Bundesregierung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene an dieser Maxime orientiert."
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Smart-Meter-Stromzähler zeigen den tatsächlichen Verbrauch an übertragen diesen an externe Stellen. Peter Schaar: "Die dabei erhobenen Daten sind hoch sensibel, denn aus ihnen lassen sich detaillierte Erkenntnisse über die individuellen Lebensgewohnheiten gewinnen. Verbindliche Standards für den technischen Datenschutz sowie die IT-Sicherheit bei Smart Metering sind daher unerlässlich. Freiwillige Selbstverpflichtungen der betroffenen Unternehmen genügen nicht."
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Straßenansichten im Internet: "Die aktuellen Diskussionen über Straßenansichtsdienste wie Microsoft Street Side oder Google Street View und soziale Netzwerke verdeutlichen, dass auch international agierende Unternehmen sich an deutsches und europäisches Datenschutzrecht halten müssen. Es kann nicht sein, dass Unternehmen heute aussagekräftige Profile im Internet bilden können, ohne dass die Nutzer vorab eingewilligt haben. Deshalb bedauere ich, dass es bisher unter dem Stichwort ‚Rote-Linie-Gesetz’ bei Ankündigungen der Bundesregierung geblieben ist und nicht einmal ein diskussionsfähiger Entwurf vorliegt."
Cloud-Computing: "Bei der verteilten Datenverarbeitung im Internet stellt sich die Frage, wie der Datenschutz und die Datensicherheit gewährleistet werden können, wenn im Extremfall nicht einmal bekannt ist, von wem Daten technisch verarbeitet werden und in welchem Land sich die IT-Systeme befinden. Werden personen-bezogene Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet, stößt der Ansatz des Cloud Computing datenschutzrechtlich gesehen schnell an seine Grenzen."
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Arbeitnehmerdatenschutz: "Der im letzten Jahr von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz offenbart immerhin den Willen, aus den seit vielen Jahren bekannten Missständen Konsequenzen zu ziehen. Auch wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber damit mehr Rechtssicherheit bekommen sollen, sehe ich es kritisch, dass etwa die offene Videoüberwachung der Beschäftigten ausgeweitet werden soll. Ich hoffe, dass die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs zügig erfolgen und zu einer deutlichen Verbesserung des Datenschutzes am Arbeitsplatz führen werden."
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GPS-Ortung: "Für die immer bedeutsamere Ortung von Smartphones mittels GPS oder WLAN-Standorten fehlen weiterhin angemessene Schutzvorkehrungen."
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SWIFT-Abkommen zum Transfer von Daten von Millionen europäischer Bankkonten an die USA: "Vor wenigen Wochen wurden eklatante Mängel bei der Umsetzung des SWIFT-Abkommens bekannt."
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Elektronischer Entgelt-Nachweis ELENA: "Seit Anfang 2010 wurden bereits Daten von mehr als 33 Millionen Beschäftigten im ELENA-Verfahren gespeichert, dessen Zukunft kontrovers diskutiert wird und das Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde ist. Änderungen an dem Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises dürfen nicht zu einer Absenkung der gesetzlich garantierten Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit führen."
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Call-Center: "Bei einer gesetzlichen Krankenkasse habe ich schwerwiegende Datenschutzverstöße festgestellt. Zwar betreibt die kontrollierte Krankenkasse zur Kundenkommunikation ein hauseigenes Call-Center. Um jedoch der ganztägigen Servicenachfrage ihrer Versicherten gerecht zu werden, beauftragte die Kasse ein Privatunternehmen, dessen Schwesterunternehmen zur Aufgabenerfüllung privaten Beratern Zugriff auf den gesamten Versichertendatenbestand einschließlich besonders sensibler Gesundheitsdaten ermöglichte. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Gewährleistung des Datenschutzes – insbesondere bei sensiblen Daten – Chefsache ist und nicht auf Mitarbeiter, Auftragnehmer oder sonstige Vertragspartner abgewälzt werden darf."
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar mahnt in seinem Tätigkeitsbericht für 2009 und 2010 zahlreiche ungelöste Datenschutz-Probleme an. Wir geben einen Überblick.
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„Bei manchen scheint in Vergessenheit geraten zu sein, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt der staatlichen Überwachung deutliche Grenzen gesetzt hat“, so Schaar. „Eine umfassende Überwachung wäre mit der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar.“ Er erwarte, dass sich die Bundesregierung an dieser Maxime orientiere.
Ein zunehmendes Problem sieht Schaar auch in der Datensammlung im Internet. Straßenansichtsdienste wie Microsoft Street Side oder Google Street View und soziale Netzwerke müssten sich an deutsches und europäisches Datenschutzrecht halten. „Es kann nicht sein, dass Unternehmen heute aussagekräftige Profile im Internet bilden können, ohne dass die Nutzer vorab eingewilligt haben.“ Es sei bedauerlich, dass es die Bundesregierung auch hier bei Ankündigungen belassen habe „und nicht einmal ein diskussionsfähiger Entwurf vorliegt“, so Schaar.
Die Forderung aus Koalitionskreisen, die Anti-Terror-Gesetze zu verlängern, gehört nach Ansicht von Schaar ebenfalls „auf den Prüfstand“. Er verlangte eine „systematische, ergebnisoffene und wissenschaftlich fundierte Überprüfung“ der Gesetze.
Für sein Amt forderte Schaar mehr Kompetenzen. Der Europäische Gerichtshof habe klare Vorgaben zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden formuliert. „Da diese Entscheidung nicht zeitgerecht umgesetzt wurde, kommen auf Deutschland jetzt Strafzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zu.“ Dem Datenschützer müsse es möglich sein, Bußgelder zu verhängen. „Leider hat sich die Bundesregierung entsprechenden Anregungen bislang konsequent verweigert.“ Und das, obwohl der Datenschutzbeauftragte 2009 und 2010 rund 30 Beanstandungen aussprechen musste, dreimal so viele wie in den beiden Jahren zuvor.