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Datenschutz: Eigenes FDP-Gesetz zu Vorratsdaten

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will den Gesetzentwurf zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung aus dem CDU-geführten Innenministerium nicht akzeptieren. Jetzt hat sie einen eigenen Entwurf vorgelegt, der das "Quick-Freeze-Verfahren" vorsieht.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat einem Zeitungsbericht zufolge einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung fertiggestellt und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zugeleitet. Danach sollten die Kommunikationsdaten von Bürgern nur im Falle eines konkreten Verdachtes eingefroren werden, meldet die Tageszeitung Die Welt unter Berufung auf den Entwurf.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ringt mit der Union um die Vorratsdatenspeicherung.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ringt mit der Union um die Vorratsdatenspeicherung.
Foto: dpa

Die Union will die Anbieter von Telefon- und Internetdiensten dagegen verpflichten, die Kommunikationsdaten aller Bürger auch ohne Anlass für eine bestimmte Frist zu speichern, damit die Sicherheitsbehörden im Fall einer schweren Straftat darauf zugreifen können.

Die Justizministerin bezeichnete dies als sinnlos. "Die FDP lehnt es ab, dass Daten von 82 Millionen Bürgern auf Halde gelegt werden - ob das jetzt drei Monate sind oder sechs", sagte sie der Zeitung. "Erst alles auf Vorrat speichern und dann den Datenberg durchforsten, das ist kein sinnvoller Weg." Es könne allein um eine anlassbezogene Speicherung für einen überschaubaren Personenkreis gehen. Nur unter dieser Prämisse sei die FDP bereit zum Kompromiss.

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Konkret will Leutheusser-Schnarrenberger dem Bericht zufolge nur die bei den Unternehmen ohnehin vorhandenen Daten einfrieren lassen ("Quick-Freeze-Verfahren"). Voraussetzung soll danach ein konkreter Anlass sein, der die «Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten» unbedingt erforderlich mache.

Der Entwurf trage «wesentlichen Bedürfnissen der Strafverfolgungsbehörden angemessen Rechnung», zitiert das Blatt aus der Begründung des Gesetzestextes, begrenze aber «die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß».

Damit zeichnet sich ein neuer Schlagabtausch in der Koalition ab. Union und FDP ringen seit fast zwei Jahren um die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Regelung im März 2010 als verfassungswidrig gekippt und eine Neuregelung angemahnt. (dpa)

Datum:  10 | 6 | 2011
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