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Datenspeicherung: Warum niemand gegen Google klagt

Sechs Monate lang mussten die Verbindungsdaten gespeichert werden. Bei Google sind es neun - warum dagegen nicht auch 34.000 Menschen klagen, geht auch die Politik etwas an. Eine Analyse von Patrick Beuth

Google liest mit - aber ein Grund für eine Sammelklage ist das bislang nicht.
Google liest mit - aber ein Grund für eine Sammelklage ist das bislang nicht.
Foto: dpa

Ein Link im Googlemail-Postfach: Ein Freund empfiehlt einen Online-Artikel zur gerade höchstrichterlich gestoppten Vorratsdatenspeicherung. Einen Klick später weiß Google, wer da wann und wie lange auf welche Internetseite zugegriffen hat - und speichert diese Daten. Nicht für sechs Monate, wie es das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung" seit 2008 verlangt, sondern für neun Monate, weil Google mit diesen Daten arbeitet. Die sechs Monate, die ein Internetanbieter im Auftrag der Regierung speichern muss, sind für die Gegner des Gesetzes inakzeptabel. Die neun Monate bei Google nicht.

Zweierlei Maß? Nein. Das Urteil aus Karlsruhe wird keinerlei Auswirkungen auf Google und andere Unternehmen haben. Es hat nichts mit der Privatwirtschaft zu tun, die in großen Teilen ebenso intransparent und in mindestens ebenso großem Ausmaß persönliche Daten sammelt, wie es der deutsche Staat tun wollte. Die wirtschaftlich motivierten Datensammlungen haben noch keine Sammelklage von 34.000 Menschen provoziert, oder eine Petition mit Hunderttausend Unterschriften.

Das hat mehrere Gründe. Der wichtigste ist das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber einer Politik, die seit Jahren immer neue Gesetze zur Inneren Sicherheit und zur Terrorabwehr hervorbringt und dabei die Freiheitsrechte immer weiter beschneidet. Großer Lauschangriff, Vorratsdatenspeicherung, Internetsperren - und demnächst vielleicht der elektronische Personalausweis zur Identifizierung im Internet - haben das Vertrauen der Bevölkerung in die Kompetenz der Volksvertreter in Sachen Datenschutz nachhaltig gestört. Den Privatfirmen unterstellt der Internetnutzer nur, rücksichtslos Geld verdienen zu wollen. Dem Staat unterstellt er Überwachungswahn.

Abstraktes, vermeintliches Gefühl von Sicherheit

Wenn der Nutzer seine Daten herausgibt, dann, weil er sich davon etwas verspricht: Kommunikation, Information oder Geschäfte. Entscheidend ist, dass er die Daten freiwillig herausgibt - der zweite Grund, warum das Urteil von gestern nur als Wegweiser für staatliche Datensammler zu verstehen ist. Die Vorratsdatenspeicherung geschah unter Zwang: Jedes Telefonat, jede E-Mail, jede Internetverbindung wurde registriert, und zwar verdachtsunabhängig. Der Nutzen für den Bürger war allenfalls das abstrakte, vermeintliche Gefühl von Sicherheit. Die 34.000 Kläger aber haben gezeigt: So ein unbestimmtes Gefühl ist ein zu hoher Preis für freiheitliche Grundrechte.

Der dritte Grund, warum Google und die anderen Netzriesen nicht mit dem Staat verglichen werden, ist die zumindest theoretische Möglichkeit, diese Firmen ausbremsen zu können. Theoretisch, weil dazu das Wissen um alternative Angebote gehört, Wissen um technische Tricks wie versteckte Einstellungen im Browser, Wissen um die Funktionsweise des Netzes und seiner Angebote. Dieses Wissen haben längst nicht alle Nutzer der neuen Technologien. Aber es wächst mit jeder neuen Generation von "Digital Natives" und gibt den Bürgern ein Gefühl der informationellen Selbstbestimmung, das ihnen der Staat nicht geben will.

Autor:  Patrick Beuth
Datum:  2 | 3 | 2010
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