Manchmal ist eine Diät Folge vernünftiger Einsicht, manchmal folgt sie schlicht medizinischer Notwendigkeit. Die Datendiät, die sich die Bundesregierung jetzt auferlegt hat und auf den zentralen elektronischen Entgeltnachweis („Elena“) endgültig verzichtet, ist beides – Konsequenz von Einsicht und Notwendigkeit. Das monströseste Datensammelprojekt in der Geschichte der Bundesrepublik wäre vermutlich nicht so schnell zu Grabe getragen worden, hätten sich Bundesarbeits- und -wirtschaftsministerium allein von der Einsicht leiten lassen, dass der Schutz der gesammelten Arbeitnehmerdaten nicht zu gewährleisten ist.
Dieser Einwand war von Anfang an nicht nur von Datenschützern vorgetragen worden, fand allerdings so viel Beachtung wie ein Appell an Kannibalen, es zur Abwechslung doch einmal mit Rohkost zu versuchen. Entscheidend für das Ende von „Elena“ war die offenkundige Notwendigkeit, genauer gesagt die schiere Not durch leere Kassen. Die Kosten der geplanten gigantischen Vorratsdatenspeicherung drohten zu explodieren.
Geplant war das Projekt als effektive Maßnahme zum Abbau der Bürokratie in Deutschland. Sowohl die Arbeitgeber als auch die Behörden sollten entlastet werden. Im Januar 2010 hatte die erste Phase begonnen. Seitdem müssen Arbeitgeber mit den monatlichen Gehaltsabrechnungen die Einkommensdaten der etwa 40 Millionen Beschäftigten verschlüsselt an die zentrale Datenbank der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Registriert wurden aber auch Informationen über Fehlzeiten, Abmahnungen, Streiks und Aussperrungen durch die Arbeitgeber. Dazu kamen Angaben über die normalen Beschäftigungs- und Krankheitszeiten und Kündigungsgründe und –fristen.
Aber nicht nur die Angaben sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter wurden vom Zentralcomputer erfasst, auch die von Beamten, Richtern und Soldaten, obwohl keiner von ihnen jemals in die Lage geraten dürfte, Arbeitslosengeld zu beantragen. Bis 2015 sollte der elektronische Entgeltnachweis weiter ausgebaut werden. Die Chipkarte, die jeder Arbeitnehmer – versehen mit seiner Signatur – erhalten und die sämtliche Informationen enthalten hätte, sollte auch mit Angaben über Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld, Einkünfte aus Krankengeld und Rentenzahlungen gefüttert werden. Im Bedarfsfall sollten sich die Beschäftigten mit der Chipkarte zur Behörde begeben, um Sozialleistungen zu beantragen. Damit sollte einerseits die Bearbeitung von Anträgen beschleunigt, andererseits Sozialbetrug verhindert werden.
Offenbar verfassungswidrig
Die Verfassungswidrigkeit stand dem Gesetz gleich mehrfach auf der Stirn geschrieben. Abgesehen davon, dass Informationen über Streik und Kündigungsgründe auf der Plastikkarte nichts zu suchen haben; abgesehen davon, dass nicht klar war, wie der Missbrauch der gespeicherten Daten durch die vielen zugriffsberechtigten Nutzer zuverlässig hätte ausgeschlossen werden können; und abgesehen davon, dass niemand erklären konnte, warum auch die Daten nicht sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer – Beamte, Richter und Soldaten – gespeichert werden sollten, waren die Eingriffe in den Datenschutz in jedem Falle unverhältnismäßig. Denn die vermeintlich von „Elena“ Begünstigten – die Arbeitgeber – beteuerten, das Potenzial zum Bürokratieabbau werde nur „rudimentär“ genutzt. Eingriffe in Grundrechte müssen erforderlich sein. Aber kein gesetzlicher Eingriff ist erforderlich, wenn das Gesetz seinen Zweck ohnehin nicht erreicht. Die vor einem Jahr erhobene Verfassungsbeschwerde, mit der mehr als 22.000 Bürger „Elena“ in Karlsruhe zu Fall bringen wollten, hätte, zumindest in wichtigen Teilen, gute Erfolgsaussichten gehabt.
Aber nicht deshalb hatte der damalige Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle im Sommer vergangenen Jahres den Ausbau der Arbeitnehmerdatenhalde vorläufig gestoppt. Er wurde ausgesetzt, weil er zu teuer wurde, weil also die Abfrage zu viel kostet. Denn nach Berechnungen der Kommunen wäre die Umsetzung von „Elena“ achtmal teurer geworden als geplant. Die Kosten pro Arbeitnehmer lagen danach nicht bei zehn Euro, sondern zwischen 60 und 80 Euro.
Die Klage des Deutschen Städtetags, das Verfahren sei „zu teuer und unzumutbar für die Antragsteller sowie in dieser Form für die Kommunen nicht umsetzbar“, fand beim Bundeswirtschaftsminister Gehör, ebenso wie der Protest des Mittelstands, „dass die gewünschte Entlastung gar nicht wie geplant stattfindet“ (Brüderle). Von der Gefährdung des Datenschutzes war damals bei Brüderle nicht die Rede.
Ganz anders liest sich nun der Beschluss der Bundesregierung, „das Verfahren schnellstmöglich einzustellen“. Grund sei die noch ungenügende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur, die aber für das „Elena“-Verfahren „datenschutzrechtlich zwingend geboten“ sei. Man könnte auch sagen: Die Signatur ist so wenig verbreitet, weil sie so teuer ist. Einsicht und Notwendigkeit sind im Falle „Elena“ ein glückliches Bündnis eingegangen.