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EU-Prüfbericht zur Datenspeicherung: Zur Not mit Zwang

Die EU-Kommission entdeckt zwar Mängel bei der Vorratsdatenspeicherung, hält aber an ihr fest. Bürgerrechtler werfen der Kommission einen unseriösen Umgang mit den Ergebnissen des Berichts vor.

Kämpft für Vorratsdaten: EU-Innenkommissarin  Malmström.
Kämpft für Vorratsdaten: EU-Innenkommissarin Malmström.
Foto: AFP

Ein paar Einschränkungen wären ganz gut, das räumte Cecilia Malmström am Montag in Brüssel sogar ein. Insgesamt aber bleibe die umstrittene Speicherung von Telefon- und Internetdaten „unverzichtbar“, erklärte die EU-Kommissarin ihre Sicht auf einen 42-seitigen Prüfbericht, den sie nun mit einer Verspätung von sieben Monaten vorlegte und den viele in Brüssel wie den Mitgliedsländern ganz anders lesen.

„Wir brauchen einen verhältnismäßigen, einheitlichen Ansatz für die gesamte EU“, sagte Malmström. Dazu will die Kommission bislang aus ihrer Sicht säumige Länder wie Deutschland sogar zwingen. Brüssel droht mit rechtlichen Schritten bis hin zu einem Zwangsgeld, wenn die Bundesregierung nicht umgehend ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Laut Kommission haben drei Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, die europäische Richtlinie nicht fristgerecht bis September 2007 umgesetzt, weil die Verfassungsgerichte die Gesetze einkassierten.

Der Prüfbericht weist nun Schwächen der bisherigen Vorratsdatenspeicherung aus, etwa bei der Erstattung von Kosten, die den Telekommunikationsanbietern durch die Pflicht zur Datenspeicherung entstehen. Auch sollen die Kategorien von Daten, die gespeichert werden, verringert werden, ebenso wie die Speicherdauer. An der Durchsetzung ihrer Richtlinie hält die Kommission dessen ungeachtet aber fest.

Die Kritik des Datenschutzbeauftragten

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In der schwarz-gelben Regierungskoalition dürfte das für weiteren Streit sorgen. Während der Bericht die Argumente von CDU und CSU stützt, die sich für eine anlasslose Speicherung von Daten einsetzen, hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sich anderes aus Brüssel erhofft. „Es wäre aberwitzig, wenn jetzt auf die Durchsetzung einer Richtlinie gedrungen würde, die ohnehin überarbeitet werden muss“, hatte die Ministerin noch am Wochenende erklärt. Es kam anders: Im Bericht nennen die verantwortlichen EU-Beamten die umstrittene Speicherung ein „wertvolles Instrument“ und „integralen Bestandteil“ der Arbeit europäischer Strafverfolgungsbehörden.

Vorratsdatenspeicherung

Die Speicherung von Verkehrs- und Geodaten, die belegen, wer wann von wo und mit wem telefoniert, E-Mail oder SMS geschrieben hat, sorgt seit Jahren schon für Streit. Nun dürfte er in eine neue Runde gehen.

Während die EU-Kommission die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für unerlässlich zur Verbrechensbekämpfung hält, monieren Kritiker, die Rechte von 500 Millionen EU-Bürgern würden beschnitten, ohne einen tatsächlichen Nutzen belegen zu können.

Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) setzt sich deshalb für ein „Quick Freeze“-Verfahren ein, bei dem Daten nur im Verdachtsfall nachträglich eingefroren würden. CDU/CSU plädieren dagegen für eine Speicherung ohne Verdacht. (big)

Genau das bezweifeln Bürgerrechtler und EU-Parlamentarier. Die Organisation European Digital Rights (EDRI) wirft der Kommission einen unseriösen Umgang mit Daten vor. Die im Bericht enthaltene Bewertung berücksichtige weder die Entwicklung in Ländern ohne Vorratsdatenspeicherung noch werde überhaupt der Nutzen der Speicherung für die Strafverfolgung belegt – was sicherlich daran liegt, dass die Kommission diese Daten gar nicht abgefragt hat. So bleibe der Bericht eine „anekdotische Aufbereitung von Einzelfällen und unbelegten Einschätzungen aus den Mitgliedsländern“, sagte EDRI-Präsident Andreas Krisch.

„Kläglich gescheitert“

Kritik kommt auch aus dem Parlament. „Aus der Evaluation wird ersichtlich, dass die ursprünglich europaweit vorgesehene Harmonisierung und Einführung der Vorratsdatenspeicherung kläglich gescheitert ist“, sagte der FDP-Europaparlamentarier Alexander Alvaro. Nach fünf Jahren sei die EU mit einer „offensichtlichen Unübersichtlichkeit“ der Gesetzeslagen in den Mitgliedsstaaten konfrontiert. Einen Nachweis für den Nutzen der Richtlinie könne die Kommission nicht erbringen. Stattdessen räume sie ein, dass auch Länder, die die Richtlinie nicht umgesetzt haben, in der Lage waren, durch Verkehrsdaten Verbrechen aufzuklären.

Ähnlich äußerte sich der Grünen-Europaparlamentarier Jan Philipp Albrecht. Die Zahlen zeigten deutlich, „dass EU-Staaten und ihre Behörden die von den Telekommunikationsunternehmen vorzuhaltenden Datenmassen nach vollkommen unklaren Kriterien abrufen“, so Albrecht. „Ein ausreichender Beleg für die Notwendigkeit dieser Informationen für die Verhinderung und Aufklärung von terroristischen oder schwerem organisierten Verbrechen fehlt komplett.“

Autor:  Felix Helbig
Datum:  18 | 4 | 2011
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