Die EU-Kommission entdeckt zwar Mängel bei der Vorratsdatenspeicherung, hält aber an ihr fest. Bürgerrechtler werfen der Kommission einen unseriösen Umgang mit den Ergebnissen des Berichts vor.
Kämpft für Vorratsdaten: EU-Innenkommissarin Malmström.
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Ein paar Einschränkungen wären ganz gut, das räumte Cecilia Malmström am Montag in Brüssel sogar ein. Insgesamt aber bleibe die umstrittene Speicherung von Telefon- und Internetdaten „unverzichtbar“, erklärte die EU-Kommissarin ihre Sicht auf einen 42-seitigen Prüfbericht, den sie nun mit einer Verspätung von sieben Monaten vorlegte und den viele in Brüssel wie den Mitgliedsländern ganz anders lesen.
„Wir brauchen einen verhältnismäßigen, einheitlichen Ansatz für die gesamte EU“, sagte Malmström. Dazu will die Kommission bislang aus ihrer Sicht säumige Länder wie Deutschland sogar zwingen. Brüssel droht mit rechtlichen Schritten bis hin zu einem Zwangsgeld, wenn die Bundesregierung nicht umgehend ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Laut Kommission haben drei Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, die europäische Richtlinie nicht fristgerecht bis September 2007 umgesetzt, weil die Verfassungsgerichte die Gesetze einkassierten.
Der Prüfbericht weist nun Schwächen der bisherigen Vorratsdatenspeicherung aus, etwa bei der Erstattung von Kosten, die den Telekommunikationsanbietern durch die Pflicht zur Datenspeicherung entstehen. Auch sollen die Kategorien von Daten, die gespeichert werden, verringert werden, ebenso wie die Speicherdauer. An der Durchsetzung ihrer Richtlinie hält die Kommission dessen ungeachtet aber fest.
Die Kritik des Datenschutzbeauftragten
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Die Kritik des Datenschutzbeauftragten
Peter Schaar zur Vorratsdatenspeicherung: "Bei manchen scheint in Vergessenheit geraten zu sein, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt – zuletzt in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung – der staatlichen Überwachung deutliche Grenzen gesetzt hat. Eine umfassende Überwachung wäre mit der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar. Ich erwarte, dass sich die Bundesregierung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene an dieser Maxime orientiert."
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Smart-Meter-Stromzähler zeigen den tatsächlichen Verbrauch an übertragen diesen an externe Stellen. Peter Schaar: "Die dabei erhobenen Daten sind hoch sensibel, denn aus ihnen lassen sich detaillierte Erkenntnisse über die individuellen Lebensgewohnheiten gewinnen. Verbindliche Standards für den technischen Datenschutz sowie die IT-Sicherheit bei Smart Metering sind daher unerlässlich. Freiwillige Selbstverpflichtungen der betroffenen Unternehmen genügen nicht."
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Straßenansichten im Internet: "Die aktuellen Diskussionen über Straßenansichtsdienste wie Microsoft Street Side oder Google Street View und soziale Netzwerke verdeutlichen, dass auch international agierende Unternehmen sich an deutsches und europäisches Datenschutzrecht halten müssen. Es kann nicht sein, dass Unternehmen heute aussagekräftige Profile im Internet bilden können, ohne dass die Nutzer vorab eingewilligt haben. Deshalb bedauere ich, dass es bisher unter dem Stichwort ‚Rote-Linie-Gesetz’ bei Ankündigungen der Bundesregierung geblieben ist und nicht einmal ein diskussionsfähiger Entwurf vorliegt."
Cloud-Computing: "Bei der verteilten Datenverarbeitung im Internet stellt sich die Frage, wie der Datenschutz und die Datensicherheit gewährleistet werden können, wenn im Extremfall nicht einmal bekannt ist, von wem Daten technisch verarbeitet werden und in welchem Land sich die IT-Systeme befinden. Werden personen-bezogene Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet, stößt der Ansatz des Cloud Computing datenschutzrechtlich gesehen schnell an seine Grenzen."
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Arbeitnehmerdatenschutz: "Der im letzten Jahr von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz offenbart immerhin den Willen, aus den seit vielen Jahren bekannten Missständen Konsequenzen zu ziehen. Auch wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber damit mehr Rechtssicherheit bekommen sollen, sehe ich es kritisch, dass etwa die offene Videoüberwachung der Beschäftigten ausgeweitet werden soll. Ich hoffe, dass die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs zügig erfolgen und zu einer deutlichen Verbesserung des Datenschutzes am Arbeitsplatz führen werden."
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GPS-Ortung: "Für die immer bedeutsamere Ortung von Smartphones mittels GPS oder WLAN-Standorten fehlen weiterhin angemessene Schutzvorkehrungen."
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SWIFT-Abkommen zum Transfer von Daten von Millionen europäischer Bankkonten an die USA: "Vor wenigen Wochen wurden eklatante Mängel bei der Umsetzung des SWIFT-Abkommens bekannt."
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Elektronischer Entgelt-Nachweis ELENA: "Seit Anfang 2010 wurden bereits Daten von mehr als 33 Millionen Beschäftigten im ELENA-Verfahren gespeichert, dessen Zukunft kontrovers diskutiert wird und das Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde ist. Änderungen an dem Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises dürfen nicht zu einer Absenkung der gesetzlich garantierten Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit führen."
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Call-Center: "Bei einer gesetzlichen Krankenkasse habe ich schwerwiegende Datenschutzverstöße festgestellt. Zwar betreibt die kontrollierte Krankenkasse zur Kundenkommunikation ein hauseigenes Call-Center. Um jedoch der ganztägigen Servicenachfrage ihrer Versicherten gerecht zu werden, beauftragte die Kasse ein Privatunternehmen, dessen Schwesterunternehmen zur Aufgabenerfüllung privaten Beratern Zugriff auf den gesamten Versichertendatenbestand einschließlich besonders sensibler Gesundheitsdaten ermöglichte. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Gewährleistung des Datenschutzes – insbesondere bei sensiblen Daten – Chefsache ist und nicht auf Mitarbeiter, Auftragnehmer oder sonstige Vertragspartner abgewälzt werden darf."
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar mahnt in seinem Tätigkeitsbericht für 2009 und 2010 zahlreiche ungelöste Datenschutz-Probleme an. Wir geben einen Überblick.
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In der schwarz-gelben Regierungskoalition dürfte das für weiteren Streit sorgen. Während der Bericht die Argumente von CDU und CSU stützt, die sich für eine anlasslose Speicherung von Daten einsetzen, hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sich anderes aus Brüssel erhofft. „Es wäre aberwitzig, wenn jetzt auf die Durchsetzung einer Richtlinie gedrungen würde, die ohnehin überarbeitet werden muss“, hatte die Ministerin noch am Wochenende erklärt. Es kam anders: Im Bericht nennen die verantwortlichen EU-Beamten die umstrittene Speicherung ein „wertvolles Instrument“ und „integralen Bestandteil“ der Arbeit europäischer Strafverfolgungsbehörden.
Vorratsdatenspeicherung
Die Speicherung von Verkehrs- und Geodaten, die belegen, wer wann von wo und mit wem telefoniert, E-Mail oder SMS geschrieben hat, sorgt seit Jahren schon für Streit. Nun dürfte er in eine neue Runde gehen.
Während die EU-Kommission die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für unerlässlich zur Verbrechensbekämpfung hält, monieren Kritiker, die Rechte von 500 Millionen EU-Bürgern würden beschnitten, ohne einen tatsächlichen Nutzen belegen zu können.
Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) setzt sich deshalb für ein „Quick Freeze“-Verfahren ein, bei dem Daten nur im Verdachtsfall nachträglich eingefroren würden. CDU/CSU plädieren dagegen für eine Speicherung ohne Verdacht. (big)
Genau das bezweifeln Bürgerrechtler und EU-Parlamentarier. Die Organisation European Digital Rights (EDRI) wirft der Kommission einen unseriösen Umgang mit Daten vor. Die im Bericht enthaltene Bewertung berücksichtige weder die Entwicklung in Ländern ohne Vorratsdatenspeicherung noch werde überhaupt der Nutzen der Speicherung für die Strafverfolgung belegt – was sicherlich daran liegt, dass die Kommission diese Daten gar nicht abgefragt hat. So bleibe der Bericht eine „anekdotische Aufbereitung von Einzelfällen und unbelegten Einschätzungen aus den Mitgliedsländern“, sagte EDRI-Präsident Andreas Krisch.
Kritik kommt auch aus dem Parlament. „Aus der Evaluation wird ersichtlich, dass die ursprünglich europaweit vorgesehene Harmonisierung und Einführung der Vorratsdatenspeicherung kläglich gescheitert ist“, sagte der FDP-Europaparlamentarier Alexander Alvaro. Nach fünf Jahren sei die EU mit einer „offensichtlichen Unübersichtlichkeit“ der Gesetzeslagen in den Mitgliedsstaaten konfrontiert. Einen Nachweis für den Nutzen der Richtlinie könne die Kommission nicht erbringen. Stattdessen räume sie ein, dass auch Länder, die die Richtlinie nicht umgesetzt haben, in der Lage waren, durch Verkehrsdaten Verbrechen aufzuklären.
Ähnlich äußerte sich der Grünen-Europaparlamentarier Jan Philipp Albrecht. Die Zahlen zeigten deutlich, „dass EU-Staaten und ihre Behörden die von den Telekommunikationsunternehmen vorzuhaltenden Datenmassen nach vollkommen unklaren Kriterien abrufen“, so Albrecht. „Ein ausreichender Beleg für die Notwendigkeit dieser Informationen für die Verhinderung und Aufklärung von terroristischen oder schwerem organisierten Verbrechen fehlt komplett.“