Die Dresdner Polizei filtert pauschal die Handy-Verbindungen Tausender Demonstranten. Linke Gruppen sehen darin einen gezielten Versuch, künftige Gegendemonstranten abzuschrecken.
Ausgespäht: Die Handydaten-Auswertung empört linke Gruppen.
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Ausgespäht: Die Handydaten-Auswertung empört linke Gruppen.
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Berlin –
Linke Gruppen und Anhänger der Antifa sehen im Vorgehen der sächsischen Polizei bei einer Neonazi-Demonstration am 19. Februar in Dresden einen gezielten Versuch, künftige Gegendemonstranten abzuschrecken. Die FDP-Bundestagsfraktion sieht das Versammlungsrecht bedroht und die Staatsanwaltschaft in Dresden gibt sich zumindest peinlich berührt.
Den Anlass für all das boten die sächsischen Ermittler, die im Verlauf der Demonstration eine sogenannte Funkzellenauswertung vorgenommen hatten, wie die Zeitung taz am Wochenende berichtet hatte. Mehrere tausend Mobilfunkteilnehmer, deren Handy sich in der Zeit von 13 bis 17 Uhr in eine bestimmte Funkzelle in der Dresdner Südvorstadt eingeloggt hatte, wurden dabei erfasst, alle ihre Gespräche und SMS ausgewertet. Neben Demonstrationsteilnehmern waren dies auch die Datensätze von Anwohnern, Rechtsanwälten, Journalisten und sogar Bundestagsabgeordneten, die die Vorgänge in Dresden lediglich beobachtet wollten.
In der richterlichen Anordnung für diese Funkzellenauswertung hatte es geheißen, man wolle damit gewaltsame Übergriffe von Gegendemonstranten auf Polizeibeamte besser verfolgen können. Manche Daten fanden sich später in Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte wieder, die lediglich versucht haben sollen, die angemeldete Demonstration friedlich zu behindern. Darunter auch ein Mitarbeiter der Linken-Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen.
Die Staatsanwaltschaft kündigte am Wochenende an, diese Informationen in den laufenden Verfahren nicht mehr verwerten zu wollen. Die Strafprozessordnung macht allerdings keine klaren Vorgaben für die Nutzung von Daten, die mittels der Funkzellenauswertung erhoben worden sind. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, kritisierte in der taz die „immense Streubreite“ dieses Eingriffs und verlangt striktere Regeln für den Umgang mit den sensiblen Mobilfunkdaten.
Die FDP-Bundestagsfraktion äußerte sich am Montag sehr besorgt über das Vorgehen der Dresdner Ermittler. „Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit darf nicht dadurch untergraben werden, dass jeder, der an einer Demonstration teilnimmt, einem Generalverdacht unterstellt wird“, sagte Fraktions-Vize Gisela Piltz (FDP) der Frankfurter Rundschau. Das Vorgehen der sächsischen Ermittler sei „offensichtlich unverhältnismäßig“. Auf Antrag der Grünen soll sich jetzt der Innen- und Rechtsausschuss des Dresdner Landtags in einer Sondersitzung mit dem Vorfall von Februar beschäftigen.
Das Vorgehen der Polizei gegen Gegendemonstranten des Neonazi-Aufmarschs im Februar hatte bereits zuvor für einige Furore gesorgt, weil Beamte des Landeskriminalamtes am Rande der Demonstration eine Großrazzia gegen linken Gruppen durchgeführt hatten, die den Protestzug stören wollten. Dabei hatte die Polizei unter anderem ein Haus gestürmt, in dem sich ein Parteibüro der Linken, eine Anwaltspraxis sowie das Verbindungsbüro des linken Aktionsbündnisses befunden hatten. Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hatte das Vorgehen der Polizei damals massiv kritisiert.
Die Kritik des Datenschutzbeauftragten
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Die Kritik des Datenschutzbeauftragten
Peter Schaar zur Vorratsdatenspeicherung: "Bei manchen scheint in Vergessenheit geraten zu sein, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt – zuletzt in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung – der staatlichen Überwachung deutliche Grenzen gesetzt hat. Eine umfassende Überwachung wäre mit der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar. Ich erwarte, dass sich die Bundesregierung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene an dieser Maxime orientiert."
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Smart-Meter-Stromzähler zeigen den tatsächlichen Verbrauch an übertragen diesen an externe Stellen. Peter Schaar: "Die dabei erhobenen Daten sind hoch sensibel, denn aus ihnen lassen sich detaillierte Erkenntnisse über die individuellen Lebensgewohnheiten gewinnen. Verbindliche Standards für den technischen Datenschutz sowie die IT-Sicherheit bei Smart Metering sind daher unerlässlich. Freiwillige Selbstverpflichtungen der betroffenen Unternehmen genügen nicht."
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Straßenansichten im Internet: "Die aktuellen Diskussionen über Straßenansichtsdienste wie Microsoft Street Side oder Google Street View und soziale Netzwerke verdeutlichen, dass auch international agierende Unternehmen sich an deutsches und europäisches Datenschutzrecht halten müssen. Es kann nicht sein, dass Unternehmen heute aussagekräftige Profile im Internet bilden können, ohne dass die Nutzer vorab eingewilligt haben. Deshalb bedauere ich, dass es bisher unter dem Stichwort ‚Rote-Linie-Gesetz’ bei Ankündigungen der Bundesregierung geblieben ist und nicht einmal ein diskussionsfähiger Entwurf vorliegt."
Cloud-Computing: "Bei der verteilten Datenverarbeitung im Internet stellt sich die Frage, wie der Datenschutz und die Datensicherheit gewährleistet werden können, wenn im Extremfall nicht einmal bekannt ist, von wem Daten technisch verarbeitet werden und in welchem Land sich die IT-Systeme befinden. Werden personen-bezogene Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet, stößt der Ansatz des Cloud Computing datenschutzrechtlich gesehen schnell an seine Grenzen."
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Arbeitnehmerdatenschutz: "Der im letzten Jahr von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz offenbart immerhin den Willen, aus den seit vielen Jahren bekannten Missständen Konsequenzen zu ziehen. Auch wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber damit mehr Rechtssicherheit bekommen sollen, sehe ich es kritisch, dass etwa die offene Videoüberwachung der Beschäftigten ausgeweitet werden soll. Ich hoffe, dass die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs zügig erfolgen und zu einer deutlichen Verbesserung des Datenschutzes am Arbeitsplatz führen werden."
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GPS-Ortung: "Für die immer bedeutsamere Ortung von Smartphones mittels GPS oder WLAN-Standorten fehlen weiterhin angemessene Schutzvorkehrungen."
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SWIFT-Abkommen zum Transfer von Daten von Millionen europäischer Bankkonten an die USA: "Vor wenigen Wochen wurden eklatante Mängel bei der Umsetzung des SWIFT-Abkommens bekannt."
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Elektronischer Entgelt-Nachweis ELENA: "Seit Anfang 2010 wurden bereits Daten von mehr als 33 Millionen Beschäftigten im ELENA-Verfahren gespeichert, dessen Zukunft kontrovers diskutiert wird und das Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde ist. Änderungen an dem Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises dürfen nicht zu einer Absenkung der gesetzlich garantierten Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit führen."
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Call-Center: "Bei einer gesetzlichen Krankenkasse habe ich schwerwiegende Datenschutzverstöße festgestellt. Zwar betreibt die kontrollierte Krankenkasse zur Kundenkommunikation ein hauseigenes Call-Center. Um jedoch der ganztägigen Servicenachfrage ihrer Versicherten gerecht zu werden, beauftragte die Kasse ein Privatunternehmen, dessen Schwesterunternehmen zur Aufgabenerfüllung privaten Beratern Zugriff auf den gesamten Versichertendatenbestand einschließlich besonders sensibler Gesundheitsdaten ermöglichte. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Gewährleistung des Datenschutzes – insbesondere bei sensiblen Daten – Chefsache ist und nicht auf Mitarbeiter, Auftragnehmer oder sonstige Vertragspartner abgewälzt werden darf."
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar mahnt in seinem Tätigkeitsbericht für 2009 und 2010 zahlreiche ungelöste Datenschutz-Probleme an. Wir geben einen Überblick.
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