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Gezerre um Daten: Schäuble kauft Steuer-CD

Machtwort des Bundesfinanzministers: Schäuble stellt unmissverständlich klar, dass er die Blockade der schwarz-gelben Stuttgarter Landesregierung gegen den Kauf von Steuersünder-Daten nicht hinnehmen will. Von Markus Sievers

Im Auftrag des Bundes prüft das hessische Finanzministerium Daten möglicher Steuersünder.
Im Auftrag des Bundes prüft das hessische Finanzministerium Daten möglicher Steuersünder.
Foto: ddp

Im Streit Schwarz-Gelb gegen Schwarz-Gelb setzt sich die Bundesregierung gegen die Landesregierung von Baden-Württemberg durch und treibt gegen deren Widerstand den Kauf von Steuer-CDs weiter voran. Mit einem Machtwort stellte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) klar, dass er die Blockade aus der Stuttgarter Landesregierung nicht hinnehmen werde.

Sein Staatssekretär kündigte im Finanzausschuss an, dass der Bund die CD mit Daten von Steuersündern kaufen wird. Er werde sich dafür nach dem Nein aus dem Südwesten gegebenenfalls ein anderes Bundesland suchen. Allein kann der Bund nur schwer vorgehen, da die Finanzverwaltung Ländersache ist.

Auf der CD könnten sich nach Angaben aus dem Bundesfinanzministerium Informationen zu mehreren hundert bis 1000 Fällen befinden. Der baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hatte dennoch den Kauf abgelehnt, vor allem weil sein Koalitionspartner FDP und dessen Justizminister Ulrich Goll starke Bedenken dagegen geltend gemacht hatte.

Dieses Verhalten will die SPD vom Staatsanwalt prüfen lassen. Der Vorsitzende der baden-württembergischen SPD-Landesgruppe im Bundestag, Christian Lange, stellte Strafanzeige gegen Mappus und Goll wegen Strafvereitelung im Amt. "Es kann nicht sein, dass die Landesregierung Baden-Württemberg sich weigert, die Daten-CD zu kaufen, obwohl die nordrhein-westfälische Landesregierung erst in vergangener Woche sich zum Kauf der ihr angebotenen Sünder-CD entschlossen hat", erklärte Lange. Baden-Württemberg dürfe nicht zur Steueroase Deutschlands werden.

Goll wies die Vorwürfe zurück. Sein Sprecher nannte die Anzeige gegenüber der FR "baren Unsinn". Es gebe keine Pflicht für den Staat, ein "illegales Geschäft zu tätigen".

Autor:  Markus Sievers
Datum:  3 | 3 | 2010
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