Die Gegner der Internet-Sperren zur Bekämpfung von Kinderpornografie haben einen neuen Strohhalm entdeckt. Geliefert hat ihn ausgerechnet der Bundeswirtschaftsminister. Denn Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), der die Netzlobbyisten einst in die Nähe von Kinderschändern rückte, sorgt auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens für eine Verzögerung, die - so hoffen manche - das vorläufige Aus der Netzblockaden bedeuten könnte.
Wie die "Süddeutsche Zeitung" am Mittwoch berichtete, legte das Wirtschaftsministerium das beschlossene Gesetz nicht direkt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor. Stattdessen leitete es den Text aus formalen Gründen zunächst an die EU-Kommission.
Die hat bis zum 8. Oktober Zeit für eine Stellungnahme. Das vermeintliche Problem dabei: Die Legislaturperiode endet mit der Wahl am 27. September. Äußert sich die EU erst danach und landet das Gesetz erst dann beim Bundespräsidenten, gilt das Gesetz nach Ansicht einiger weniger Juristen als gescheitert. Andernfalls sei der Grundsatz der Diskontinuität verletzt.
Keine Diskontinuität
Dieser besagt, dass Gesetzesvorlagen verfallen, wenn sie am Ende der Legislaturperiode nicht vom Bundestag beschlossen sind. Strittig ist, ob das Prinzip für das gesamte Gesetzgebungsverfahren gilt. Die wenigen Unterstützer dieser Auslegung argumentieren, dass manche Gesetze den Bundestag ein zweites Mal passieren müssen, etwa wenn der Präsident seine Unterschrift verweigert.
Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums wies diese Auslegung am Mittwoch zurück. Und auch Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht und erklärter Gegner der Sperren, ist sich sicher: "Der Grundsatz der Diskontinuität betrifft nur die Arbeit des Bundestages." Dort wurde das Gesetz im Juni beschlossen. Der Bundespräsident könne das Gesetz also auch noch im Oktober ausfertigen.