Der entscheidende Satz im Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet steht ganz am Ende: "Das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird eingeschränkt", heißt es im zehnten und letzten Absatz.
Die erste Version des Gesetzentwurfes enthielt diesen Satz nicht. Die Grundrechteinschränkung, die das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat, ist das Ergebnis einer erheblichen Verschärfung des Entwurfs. Neu ist, dass die Provider nun doch die IP-Adressen von Internetnutzern, die - gezielt oder unwissentlich - versuchen, auf die blockierten Seiten zuzugreifen, speichern und an "die zuständigen Stellen" weiterleiten dürfen.
Auf dem ersten Entwurf des BKA-Stoppschildes, das beim Aufruf einer gesperrten Webseite erscheinen soll, war noch zu lesen: "Weder Informationen zu Ihrer IP-Adresse noch andere Daten, anhand derer Sie identifiziert werden könnten, werden vom Bundeskriminalamt gespeichert."
Strafverfolgung "in Echtzeit"
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) wollten gestern in Berlin jedoch nicht von Datenspeicherung reden. Vielmehr deuteten sie an, das BKA könne das Verhalten von Internetnutzern "in Echtzeit" verfolgen, "anonymisierte Klicks" zählen und daraus "Muster" erstellen, die eine Strafverfolgung ermöglichten. Eine Speicherung von Verbindungsdaten solle aber nicht erfolgen, sagte Zypries - obwohl diese Möglichkeit im Text des Gesetzentwurfs ausdrücklich erwähnt wird.
Die Speicherung dieser Daten mache alle Nutzer pauschal zu Verdächtigen, selbst wenn sie keine Ahnung haben, auf was für eine Seite ein Link führt, den sie angeklickt haben, beklagt unter anderem der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert: "Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft."
Denn technische Möglichkeiten, das Ziel eines Links zu verschleiern und Nutzer unbemerkt auf Seiten mit verbotenen Inhalten zu lenken, gibt es viele. Neu ist auch, dass nicht mehr nur Seiten, die Kinderpornografie enthalten, blockiert werden - sondern auch Seiten, die auf solche Angebote verweisen.
So könnte die Sperrung allerdings auch sogenannte Whistleblower-Seiten wie Wikileaks.org betreffen. Dort war unter anderem die streng vertrauliche Internetzensur-Liste der australischen Behörden aufgetaucht, und damit auch Internetadressen, auf denen kinderpornografische Inhalte zu finden sind. Nutzer von Wikileaks wären damit verdächtig, auch wenn sie ganz andere Dokumente suchen. Kritiker, darunter viele prominente Blogger, sehen darin einen Versuch, das Internet zu zensieren.
Öffentliche Netzwerke bleiben "Schwachpunkt"
Die dritte große Änderung im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf beschränkt die Blockadepflicht auf privatwirtschaftliche Provider mit mehr als 10.000 Kunden. Behörden, Bibliotheken, Schulen und Unis werden ausdrücklich ausgenommen. Von der Leyen nannte diese Einschränkung einen "Schwachpunkt".
Das Gesetz soll noch vor Ende der Wahlperiode in Kraft treten, zuvor muss es Bundestag und Bundesrat passieren.