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Neuer Name für Vorratsdatenspeicherung: Ein anderes Etikett

Innenminister Hans-Peter Friedrich Friedrich will die Vorratsdatenspeicherung umbenennen. Neben Kritik von der FDP erntet er reichlich Häme. Zufrieden ist nur die Polizei.

        

Will mehr Befugnisse für die Polizei: Hans-Peter Friedrich.
Will mehr Befugnisse für die Polizei: Hans-Peter Friedrich.
Foto: dpa

Wenn man einem hässlichen Kind einen hübschen Namen gibt, bleibt es trotzdem ein hässliches Kind. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) lässt sich davon nicht beirren. Das hässliche Kind ist in seinem Fall die Vorratsdatenspeicherung, die er künftig lieber „Mindestdatenspeicherung“ nennen will, wie er am Montagabend beim Bundeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft in Berlin sagte: „Dieser Begriff ist besser, denn bei Vorratsdatenspeicherung wird man merkwürdig angeschaut.“ Friedrich nutzte den Auftritt, um sich bei dem Thema zu positionieren und klar auf die Seite der Polizei zu stellen, die schon lange auf die Wiedereinführung der Datenspeicherung pocht.

Schon Amtsvorgänger Thomas de Maizière (CDU) fand den Begriff Vorratsdatenspeicherung unglücklich und wollte lieber von "Mindestspeicherfristen“ sprechen. Auch Friedrich machte am Montag klar, dass er bei der fälligen Neuregelung des Gesetzes auf eine "Mindestspeicherfrist" von sechs Monaten pochen werde. Dies sehe auch eine EU-Richtlinie vor. Die Vorratsdatenspeicherung sollte neben anderen Sicherheitsfragen auch bei der Koalitionsrunde am Dienstagabend zur Sprache kommen, wurde dort aber ausgeklammert.

FDP ist verärgert

Der Koalitionspartner FDP reagierte erwartungsgemäß gereizt auf den neuerlichen Vorstoß aus dem Innenministerium: „Die schallende Ohrfeige, die das Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr der früheren Bundesregierung für das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erteilt hat, kann nicht mit einem ,Weiter so‘ beantwortet werden“, erklärten die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, und der rechtspolitische Sprecher Christian Ahrendt noch am Montagabend. Sicherheit werde nicht durch immer schärfere Eingriffe in die Grundrechte verbessert. „Die Ermittlungsbehörden müssen sich daran gewöhnen, schnell und konsequent zu arbeiten und nicht auf Datenfriedhöfen zu suchen“, stellte Ahrendt dann am Dienstag klar.

Bei Twitter reagierten die Kritiker der Vorratsdatenspeicherung vor allem mit Häme und weiteren Namensvorschlägen wie „Freiheitsdatenspeicherung“, „Premiumdatenspeicherung“ – oder gleich „Datenschutz“. Bei Netzpolitik.org, dem meistverlinkten Blog des Landes, wurden Befürchtungen laut, dass der Begriff „Mindestdatenspeicherung“ andeute, dass die Frist von sechs Monaten ausgeweitet werden könnte.

Nur Polizei zufrieden

Friedrichs Adressaten beim Polizeikongress dagegen hatten dem Minister begeistert applaudiert, wie der Branchendienst heise.de berichtete. Derart ermutigt, schob Friedrich sogar noch die übliche Floskel vom drohenden „rechtsfreien Raum“ im Internet hinterher. Mit dem Urteil des Verfassungsgerichts sei die Polizeiarbeit erheblich erschwert worden: „85 Prozent aller Anfragen bei Providern sind nicht mehr beantwortet worden, weil sie die Daten schlicht nicht haben.“

Die vor fast genau einem Jahr gekippte Regelung hatte Telekommunikationsanbieter verpflichtet, die Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Internet verdachtsunabhängig für ein halbes Jahr zu speichern und der Polizei sowie den Geheimdiensten zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zur Verfügung zu stellen. Dagegen hatten 35.000 Bürger Verfassungsbeschwerde eingereicht, unter ihnen die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Die wiederum stößt mit ihrem „Quick Freeze“ genannten Vorschlag für eine Neuregelung, bei der erst im Verdachtsfall die Telekommunikationsdaten eingefroren und auf richterlichen Beschluss herausgegeben würden, bei Friedrich auf Ablehnung: „Quick Freeze ist nett gemeint, hilft aber leider gar nicht, da das Verfahren untauglich ist. Wo keine Daten da sind, kann nichts schnell gespeichert werden."

Autor:  Patrick Beuth
Datum:  5 | 4 | 2011
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