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Sensible Daten: Telefonanbieter im Speicherwahn

Ein geheimes Papier der Staatsanwaltschaft stützt Gegner der Vorratsspeicherung. Demnach speichern große Mobilfunkanbieter die Daten ihrer Kunden weitaus länger als bisher angenommen.

Das Rechenzentrum eines Internetdienstleisters in Berlin.
Das Rechenzentrum eines Internetdienstleisters in Berlin.
Foto: ZB
Berlin –  

Deutsche Mobilfunkanbieter speichern sensible Daten ihrer Kunden deutlich länger und in deutlich höherem Umfang als bislang bekannt. Nach Ansicht von Datenschützern verstoßen sie damit gegen die Vorgaben eines Verfassungsgerichtsurteils − und lassen aktuelle Forderungen des Bundesinnenministeriums nach Vorratssdatenspeicherung seltsam hohl klingen.

Die großen Anbieter wie T-Mobile, Vodafone und E-Plus speichern mindestens einen, maximal sechs Monate lang, welcher Mobilfunkkunde wann aus welcher Funkzelle wie lange mit wem telefoniert hat. Dies geht aus einer vertraulichen Aufstellung der Generalstaatsanwaltschaft München hervor, die der Frankfurter Rundschau vorliegt. Danach sind die Verkehrsdaten mehrerer großer Anbieter für 90 Tage vollständig verfügbar. Einzig O2 löscht das Gros der Daten nach sieben Tagen.

Schützenhilfe für Schnarrenberger

Ein neues wissenschaftliches Gutachten spricht sich dafür aus, die Speicherfrist der Telefondaten möglichst kurz zu halten und lieber das Quick-Freeze-Verfahren anzuwenden.

Die Forscher der Universität Kassel und des Instituts für Europäisches Medienrecht verlangen auch höheren Datenschutz, mehr Rechtschutz für Betroffene sowie eine zentrale Abrufstelle für solche Daten, um Missbrauch zu erschweren.

Grundsätzlich soll die Nutzung der Telefondaten zur Strafverfolgung nach dem Gutachten, das am Mittwoch vorgestellt wird, auf besonders schwere Straftaten beschränkt bleiben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 über die Vorratsdatenspeicherung geurteilt. Die Richter entschieden, dass die Unternehmen lediglich jene Daten erfassen und speichern dürfen, die sie für Abrechnungszwecke dringend benötigen. Alle anderen Daten müssten unverzüglich gelöscht werden.

Nach Ansicht von Datenschützern ist es deshalb unzulässig, den Standort eines Telefonteilnehmers zu speichern oder die ankommenden Gespräche, weil sie bei Inlandstelefonaten niemals berechnet würden.

Der Arbeitskreis (AK) Vorratsdatenspeicherung, ein Bündnis von Datenschützern, das sich seit Jahren gegen die anlasslose Speicherung der Telefondaten wehrt, bezeichnet die Praxis der Telefonanbieter als illegal. „Das bringt Millionen von Menschen in die Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen“, kritisiert Ulrich Breuer vom AK Vorratsdatenspeicherung, „weil sie zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sind oder mit der falschen Person telefoniert haben.“

Justizministerin will das Quick-Freeze-Verfahren

Völlig unverhältnismäßig nannte der Grünen-Netzpolitiker Malte Spitz die Speicherpraxis der Firmen. „Ich fordere alle betroffenen Unternehmen auf, diese Praxis schleunigst zu beenden“, verlangte Spitz.

Die massive Speicherung hat auch noch eine politische Komponente: Sie belegt eine Vermutung, die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Streit über die Vorratsdatenspeicherung mit Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) mehrfach geäußert hatte.

Die FDP-Ministerin setzt sich für das anlassbezogene Einfrieren der Telefondaten Verdächtiger ein, dem Quick-Freeze-Verfahren. Das Bundesinnenministerium indes argumentiert, es lägen dann nicht ausreichend Daten bei den Anbietern vor, um eine Straftat damit aufklären zu können. Friedrich verlangt deshalb eine generelle Speicherung aller Telefondaten aller Nutzer für sechs Monate. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat ihre Minister mehrfach aufgefordert, den Konflikt rasch zu lösen.

Autor:  Steffen Hebestreit
Datum:  7 | 9 | 2011
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