kalaydo.de Anzeigen

Steuersünder: Über den Gipfeln keine Ruh´

Brisante Daten über deutsche Steuersünder in der Schweiz belasten die gegenseitigen Beziehungen - Bundesregierung prüft, ob sie die Daten erwerben darf. Von Steffen Hebestreit

Der deutsche Fiskus prüft den Ankauf brisanter Bankdaten möglicher
deutscher Steuersünder in der Schweiz.
Der deutsche Fiskus prüft den Ankauf brisanter Bankdaten möglicher deutscher Steuersünder in der Schweiz.
Foto: dpa

Berlin. Der Kauf einer brisanten CD-Rom mit den Daten mutmaßlicher Steuersünder ruft politische Verwerfungen hervor. Politiker von SPD und Grünen haben sich am Wochenende vehement dafür ausgesprochen, das Angebot eines anonymen Informanten anzunehmen und die Daten für 2,5 Millionen Euro zu kaufen. Es soll um mehrere Millionen Euro gehen, die am Fiskus vorbei in der Schweiz angelegt wurden.

"Angesichts der Milliardenbeträge, die dem Staat durch Steuerflucht ins Ausland entgehen, muss man den Finanzbehörden zurufen: Jetzt kaufen!", sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast am Sonntag der FR. "Diejenigen, die Krokodilstränen darüber vergießen, dass der Staat sich dann mit Kriminellen auf einen Handel einlasse, geht es in Wahrheit nur darum, dass Rücksicht auf ihre Wählerklientel genommen wird. Sie muss man daran erinnern, dass im Strafrecht bereits eine Art von Geschäft mit Straftätern vorgesehen ist: die Kronzeugenregelung", so Künast.

Strafbarkeit

Steuerhinterziehung wird in Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet. In "besonders schweren Fällen" ist das Strafmaß allerdings wesentlich höher. Dann gelten eine Mindeststrafe von sechs Monaten und eine Höchststrafe von zehn Jahren.

Ein einfacher Fall der Steuerhinterziehung liegt nach Paragraf 370 der Abgabenordnung vor, wenn den Finanzbehörden falsche oder unvollständige Angaben über "steuerlich erhebliche Tatsachen" gemacht werden.

Wer in großem Umfang und über Jahre hinweg Steuern hinterzieht, wie der ehemalige Postchef Klaus Zumwinkel, gilt als "besonders schwerer Fall". Denn hier wurden "aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß Steuern verkürzt".

Nur weil Zumwinkel sofort ein Geständnis ablegte und seine Steuerschulden umgehend bezahlte, verurteilte ihn das Landgericht Bochum 2009 lediglich zu zwei Jahren und setzte die Strafe zur Bewährung aus.

Diese Entscheidung stieß allerdings auf Kritik des Bundesgerichtshofes. Armin Nack, Vorsitzender des ersten Strafsenats, sagte damals, Zumwinkel habe über Jahre mit konspirativem Aufwand Steuern hinterzogen und nur das gestanden, was schon ermittelt war. Drei Jahre seien hierfür angemessen. Bewährung wäre dann nicht mehr möglich gewesen. ( ukn)

Ein Informant hat den Steuerbehörden Daten von angeblich bis zu 1500 Deutschen angeboten. Sie sollen Millionensummen auf Schweizer Konten geschleust haben.
Ein Informant hat den Steuerbehörden Daten von angeblich bis zu 1500 Deutschen angeboten. Sie sollen Millionensummen auf Schweizer Konten geschleust haben.
Foto: dpa

SPD-Fraktionsvize Joachim Poß sprach sich ebenfalls für einen Ankauf der CD-Rom aus, auf der angeblich die Daten von mehr als tausend Steuersündern sein sollen, die ihr Geld am Fiskus vorbei in der Schweiz angelegt haben. "Es darf auf keinen Fall Rücksicht genommen werden auf die Wählerklientel von Union und FDP, die in der Regel zu den Besitzern großer Vermögen zählt."

Während Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) das Angebot im Augenblick rechtlich prüfen lässt, sprach sich Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) als erstes Kabinettsmitglied dagegen aus, die Daten zu erwerben. Er habe "ein Problem damit, wenn man für etwas, das auf rechtlich fragwürdigem Wege in jemandes Besitz gelangt sei, Geld ausgibt", sagte er im schweizerischen Davos.

Ein Informant hat den Steuerbehörden Daten von angeblich bis zu 1500 Deutschen angeboten. Sie sollen Millionensummen auf Schweizer Konten geschleust haben.
Ein Informant hat den Steuerbehörden Daten von angeblich bis zu 1500 Deutschen angeboten. Sie sollen Millionensummen auf Schweizer Konten geschleust haben.
Foto: dpa

Der CDU-Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs sprach von "gestohlenem Gut", man würde mit einem Kauf die Diebe auch noch belohnen. Und der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Otto Fricke, erinnerte in der FAZ-Sonntagszeitung an "die alte Regel: keine Geschäfte mit Kriminellen".

Vorbehalte gegen einen solchen Ankauf von Steuerdaten machte am Sonntag auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, geltend. Der Staat agiere sonst in der Nähe der Hehlerei, so Schaar, wenn er Geschäfte tätige, über deren Rechtmäßigkeit Zweifel bestehen. "Es wäre völlig inakzeptabel, wenn sich Rechtsstaaten untereinander einen Wettlauf um illegale Daten liefern würden", sagte er.

In der Schweiz sorgt der Fall ebenfalls für Aufregung. Die dortige Bundespräsidentin Doris Leuthard hält es "generell" für "ziemlich schwierig", wenn ein Rechtsstaat illegale Daten verwendet. Es laufe darauf hinaus, dass der Staat "Geschäfte mit Kriminellen" mache, und das sei gegen das Gesetz, sagte sie.

Sein Vertrauen in Deutschland werde erschüttert, bekundete der Schweizer Verteidigungsminister Ueli Maurer in Davos, wenn sich der deutsche Staat dafür hergeben würde, "für geklaute Daten zu bezahlen".

Nach Informationen des Schweizer Fernsehens sollen die Daten hauptsächlich deutsche Kunden der Schweizer Großbank UBS betreffen, die ihr Geld illegal in die Schweiz gebracht und dort angelegt hätten. Wie der Informant an die Kontodaten gelangt ist, sei bislang unklar.

Der Mann soll sich an deutsche Steuerbehörden mit dem Angebot gewandt haben, die Daten für 2,5 Millionen Euro zu verkaufen. In einem nächsten Schritt hätte er "Testmaterial" von fünf Betroffenen übergeben, die jeweils mehr als eine Million Euro an Steuernachzahlungen bedeutet hätten. Der Vorsitzende der deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondratschek, sprach sich für einen Ankauf der Daten aus. Angesichts der zu erwartenden Mehreinnahmen des Staates sei ein "Informationshonorar in Höhe von 2,5 Millionen Euro" angemessen, so Ondratschek in der Bild-Zeitung.

In der Liechtenstein-Affäre hatte der deutsche Fiskus bereits schon einmal mehr als vier Millionen Euro für den Kauf von Kontodaten bereitgestellt, die aus dem Fürstentum stammten.

Der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) warf daraufhin den Behörden in Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg vor, durch mangelnde Kooperationsbereitschaft dem Steuerbetrug Vorschub zu leisten. Alle Länder verwahrten sich gegen die Anwürfe, unterzeichneten allerdings in den nächsten Wochen Vereinbarungen, die die Zusammenarbeit mit deutschen Steuerbehörden deutlich vereinfachten.

Autor:  Steffen Hebestreit
Datum:  31 | 1 | 2010
Kommentare:  Kommentieren
Empfehlen:  E-Mail
Leserbrief:  Leserbrief
Artikel:  Drucken
Spezial

Das Land Hessen entlässt seine besten Beamten, erklärt erfolgreiche Steuerfahnder für verrückt. Was steckt dahinter?

Spezial

Unicef und ihr Umgang mit Spendengeld - die FR-Recherchen führten zum Rücktritt von Geschäftsführung und Vorstand.