Der US-Internetkonzern Google darf Daten, die er in Deutschland erhebt, nicht ohne Weiteres speichern und in die USA weiterleiten. Dazu gehören auch Panorama-Fotos, die Google seit 2007 von deutschen Städten macht und in seinem Dienst Street View demnächst ins Internet stellen will. Zu dieser Rechtsauffassung gelangt ein Gutachten des Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) in Karlsruhe, das die rheinland-pfälzische Landesregierung in Auftrag gegeben hatte.
Grundsätzlich hält das Gutachten Street View zwar für zulässig - aber nur unter klaren Einschränkungen. Entscheidend sei vor allem, in welcher Höhe die Aufnahmen gemacht würden. Zulässig sei nur, was auch ein Passant sehen könne. Eine "natürliche Grenze" liege also bei etwa zwei Metern. Google filme aber in einer Höhe von 2,90 Metern und könne so auch über Sichtschutze wie Mauern oder Hecken filmen.
Anders als Hausfassaden in Innenstädten dürfen laut ZAR einzeln stehende Häuser in abgelegenen Gebieten nicht ohne Zustimmung abgebildet werden. Damit widerspricht das ZAR-Gutachten einem Gutachten der Universität Hannover, das Google in Auftrag gegeben und in der vergangenen Woche vorgestellt hatte. Danach sei der Dienst juristisch völlig unbedenklich, sofern er sich an die mit deutschen Datenschützern vereinbarten Auflagen halte. Google hatte sich verpflichtet, Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich zu machen sowie Hausbesitzern vor Start des Dienstes einen Einspruch zu ermöglichen.
In diesem Sinne verteidigte sich Google gestern gegen das neue Gutachten. Die Aufnahme der Fotos aus 2,90 Metern Höhe verletze nicht die Privatsphäre, sagte Sprecher Kay Oberbeck auf der Cebit. Die Höhe sei sinnvoll, da die Kameras dort besser Straßenzeichen und Schilder von Geschäften aufnehmen könnten. Zudem würden so Passanten auf der Straße nicht direkt abgelichtet, was bei 1,80 Metern Höhe der Fall wäre. Laut Oberbeck ermögliche die Aufnahmehöhe keinen Blick in abgeschirmte Areale wie Gärten, da die Kameras waagerecht und nicht abwärts fotografierten.
Bereits vor dem Google-Gutachten hatte der Landtag von Schleswig-Holstein die Bedenken gegen Street View von Jura-Professor Johannes Caspar prüfen lassen. Der kam im Februar 2009 zu dem Schluss, "dass die Aufnahmen unter der Voraussetzung der (von Google zugesagten) Anonymisierungserfordernisse datenschutzrechtlich zulässig sind". Werde "im Einzelfall" doch die Privatsphäre verletzt, sei es zumutbar, dass Betroffene das "gegenüber Google geltend machen".