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Streit unter Nachbarn: Schweiz geißelt Kauf der Steuersünder-Datei

Die Schweiz gerät im Streit um Steuerhinterzieher unter Druck. Zugleich reiten die Eidgenossen Attacken, um die Finanzinteressen des Landes zu verteidigen. Von Jan Dirk Herbermann

Die Schweiz gerät im Streit um Steuerhinterzieher weiter unter Druck - doch Politiker und Banken fordern jetzt eine entschlossene Verteidigung der Finanzinteressen des Landes. Nach den jüngsten Attacken aus Deutschland, Ex-Finanzminister Peer Steinbrück drohte mit "Peitsche" und "Kavallerie", könnte sich das Klima zwischen den Nachbarn rapide verschlechtern.

In den Mittelpunkt der Debatte rücken das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz und das Bankgeheimnis. Falls deutsche Politiker die gestohlenen Daten erwerben, sollte die Schweiz prüfen, ob sie die Verhandlungen über das Doppelbesteuerungsabkommen aussetzt. Das verlangt die einflussreiche Schweizerische Bankiervereinigung. "Die deutsche Seite kann nicht einen kriminellen Akt unterstützen und dann mit der Schweiz in Verhandlungen treten", betonte der Sprecher der Vereinigung, Thomas Sutter. Es geht um Datensätze deutscher Steuersünder, die ihr Schwarzgeld in der Schweiz deponiert haben sollen.

In diesen Vertrag gehörten "Klauseln" über ein Nutzungsverbot widerrechtlich erlangter Daten, fordert etwa der Abgeordnete der Christlichdemokratischen Volkspartei, Pirmin Bischof. Kriminell erworbene Daten dürften bei der Jagd auf Steuersünder nicht verwendet werden. Ins gleiche Horn stößt die stärkste Partei des Landes, die Schweizerische Volkspartei (SVP). Auch Bundespräsidentin Doris Leuthard und Verteidigungsminister Ueli Maurer warnten Berlin vor einem Kauf gestohlener Daten.

Die Schweiz und andere Kapitalfluchtburgen hatten sich 2009 nach erheblichem internationalen Druck bereiterklärt, mit wichtigen Partnern neue Doppelbesteuerungsabkommen zu schließen. Die Vereinbarungen sollen auf den Regeln der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) basieren. Die Partner sind gehalten, gegenseitige Amtshilfe bei Steuerhinterziehung zu gewähren und Informationen auszutauschen.

Im Kern aber würden die Abkommen das Ende des Schweizer Bankgeheimnisses besiegeln: Danach gilt Steuerhinterziehung nicht als strafrechtlich relevantes Delikt, die Schweizer leisten bei Steuerhinterziehung keine Amtshilfe und tauschen keine Informationen aus. Schließlich spülte das Bankgeheimnis den Geldhäusern Milliarden in die Tresore.

Autor:  Jan Dirk Herbermann
Datum:  1 | 2 | 2010
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