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Swift: "Verfassungswidrige Eingriffe"

Der Datenschützer Thilo Weichert warnt im im FR-Interviewvor einem unbegrenztem Zugriff von Fahndern aus den USA auf die Daten europäischer Bankkunden.

Thilo Weichert  ist Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein.
Thilo Weichert ist Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein.
Foto: privat

Herr Weichert, was dürfen US-Fahnder im Moment mit unseren Bankdaten machen?

Leider haben derzeit die US-Behörden Zugriff auf unsere internationalen Transaktionsdaten. Der Zugriff auf die Daten des Finanzdienstleistungsunternehmens Swift wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingerichtet und wurde erst 2006 bekannt. Danach haben wir Datenschützer alles getan, dass dies unterbleibt, und haben mit Unterstützung des EU-Parlaments durchgesetzt, dass die Spiegeldatenbank in den USA, über die CIA, FBI und andere die Daten abfangen, zum Ende 2009 ersetzt wird durch einen vertrauenswürdigeren Server in der Schweiz.

Sind die Datenschutz-Bedenken dadurch ausgeräumt?

Nein, die Bedenken sind gewaltig: Es besteht de facto keine Kontrolle darüber, was die US-Behörden mit den Daten machen. Diese behaupten, das diene nur zur Terrorismusbekämpfung, doch wissen wir, dass das US-Verständnis der Terrorbekämpfung mit unseren europäischen Grundrechtsstandards nicht in Einklang gebracht werden kann und dass hierdurch unverdächtige Menschen zu Verdächtigen gemacht werden und persönliche Nachteile erleiden, zum Beispiel bei Reisen in die USA. Äußerst heikel ist auch die begründete Befürchtung, die USA nutzten die Daten für Zwecke der Wirtschaftsspionage zugunsten eigener Unternehmen.

Jetzt sollen Anfragen "so eng wie möglich" begrenzt werden - eine Verbesserung?

Jede Beschränkung, die nicht überprüft werden kann, taugt überhaupt nichts. Sämtliche Kontrollberichte über den bisherigen Zugriff auf Swift waren nicht öffentlich zugänglich. Ich fürchte, da wird sich nichts ändern. Jede Form der Eingrenzung wäre natürlich besser als ein Vollzugriff auf die Daten, aber das Grundproblem ist ein anderes: Wir haben es hier mit unkontrollierten und rechtlich nicht überprüfbaren Eingriffen ins Recht auf Datenschutz und Ermittlungen ins Blaue hinein zu tun - das ist nach europäischem Rechtsverständnis verfassungswidrig.

Beschreiben Sie diese Eingriffe mal an einem Beispiel.

Die US-Sicherheitsbehörden stellen Mutmaßungen über Terroristenprofile an. Dabei kann der Name, die Herkunft, das Alter, das Geschlecht, die Verwandtschaft oder der Beruf relevant sein. Von derartigen Personen werden dann zum Beispiel die Bank-Transaktionsdaten abgefangen und ausgewertet. Erfolgt dann eine Überweisung an eine unbekannte Adresse, so haben wir schon das Stigma des Verdachts der Terrorfinanzierung.

Was wäre, wenn nicht nur Auslandsüberweisungen, sondern auch der nationale Zahlungsverkehr angezapft werden darf?

Die Ausweitung auf interne Überweisungen würde bedeuten, dass die deutschen und europäischen Behörden ihre Kontrollhoheit teilweise in die leider unberechenbaren Hände der US-Behörden legen würden. Das wäre eine nicht verzeihbare Aufgabe von Souveränität.

Wie bewerten Sie die mögliche Weitergabe der Daten an Drittstaaten?

Wenn kein konkretes Ersuchen auf Grund eines konkreten Verdachtes besteht, sind derartige Weitergaben verfassungswidrig.

Was müsste die Bundesregierung tun, um die Bankdaten der Bürger zu schützen?

In der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung stehen kritische Bemerkungen zum Bankdatentransfer in die USA. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die neue Regierung insofern so schnell ihre guten Vorsätze aufgibt. Sie muss der Schnellentscheidung über das Abkommen mit den USA widersprechen und sich im dann folgenden europäischen Entscheidungsverfahren für eine datenschutzfreundliche Lösung einsetzen.

Interview: Matthias Thieme

Datum:  13 | 11 | 2009
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