EU-Justizkommissarin Reding wirft Deutschland vor, seine Hausaufgaben nicht gemacht zu haben. Gleichzeitig sagt sie zu, die Vorratsdatenspeicherung dort, wo sie schon eingeführt wurde, auf den Prüfstand zu stellen.
Justizkommissarin Viviane Reding will, dass Deutschland die Vorratsdatenspeicherung schnell wieder einführt.
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Justizkommissarin Viviane Reding will, dass Deutschland die Vorratsdatenspeicherung schnell wieder einführt.
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Berlin –
Die Europäische Kommission hat scharfe Kritik an der Tatenlosigkeit der Bundesregierung beim Thema Vorratsdatenspeicherung geübt. Aus EU-Sicht sei es „eine schwere Rechtsverletzung, dass ein Mitgliedstaat überhaupt nichts tut, um einer von ihm mitbeschlossenen Regelung Geltung zu verschaffen“, sagte Justizkommissarin Viviane Reding der Frankfurter Rundschau.
Die umstrittene EU-Richtlinie hätte bereits 2007 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Sie verpflichtet die 27 Mitgliedsländer dazu, anlasslos Telefon- und Internet-Daten für mindestens sechs Monate zu speichern. Während Innenministerien und Polizeibehörden die Maßnahme als wichtiges Instrument zur Verbrechensbekämpfung befürworten, kommt von Datenschützern Kritik. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2010 die damalige deutsche Praxis beanstandet und den Gesetzgeber zu einer Überarbeitung aufgefordert. Aktuell liegen die Koalitionäre bei diesem Thema über Kreuz; die Union pocht auf einen raschen Neuanlauf, die FDP bremst.
Sie wolle sich „nicht in die deutsche Innenpolitik einmischen“, sagte die luxemburgische Kommissarin, allerdings habe das Karlsruher Gericht die Vorratsspeicherung „nicht per se als grundgesetzwidrig eingestuft. Hier gibt es keine Fristen und auch nichts zu verhandeln, Deutschland hat schlichtweg seine Hausaufgaben nicht gemacht!“ Nach Redings Auffassung verfügt die Bundesregierung über „genügend Spielraum“, die EU-Richtlinie so umzusetzen, dass weder Brüssel noch Karlsruhe „etwas beanstanden“ müssten.
„Klein-Klein“ bei Asylpolitik
Reding kündigte an, die Vorratsdatenspeicherung auf den Prüfstand zu stellen. Anhand der bisherigen Erfahrungen in den EU-Staaten werde die Kommission Ende des laufenden Jahres entscheiden, ob die Regelung novelliert werden müsse. Zu klären sei etwa, ob der Datenschutz „ausreichend gewahrt“ und ob die Speicherdauer „angemessen und verhältnismäßig“ sei. „So weit sind wir aber noch nicht“, betonte sie.
Damit reagierte Reding auf Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die FDP-Politikerin hatte eine erste Abmahnung aus Brüssel kürzlich als „üblichen Vorgang“ bezeichnet und der Kommission vorgeworfen, „mit aller Macht in den Mitgliedstaaten eine Richtlinie durchzusetzen, die mit Sicherheit nicht in der Zukunft in dieser Form so Bestand haben“ werde.
Unzufrieden zeigte Reding sich auch über die Asylpolitik. Sie wünsche sich mehr Solidarität, „etwas mehr Europa und etwas weniger Klein-Klein“, sagte sie. Wenn es um Flüchtlinge gehe , deren Leben in Gefahr sei, dürfe es „keine Diskussionen geben, da haben wir klare Regeln und Werte“.
Änderungen am Schengen-Vertrag will die Justizkommissarin nicht dulden. Sollte es an den Grenzen einzelner EU-Länder „zu einer außergewöhnlichen Belastung“ kommen, könnten zwar zeitlich befristete Kontrollen beantragt werden; Regierungen dürften aber nicht „eigenmächtig, einfach so, Grenzen dichtmachen“, warnte Reding.
Die Kritik des Datenschutzbeauftragten
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Die Kritik des Datenschutzbeauftragten
Peter Schaar zur Vorratsdatenspeicherung: "Bei manchen scheint in Vergessenheit geraten zu sein, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt – zuletzt in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung – der staatlichen Überwachung deutliche Grenzen gesetzt hat. Eine umfassende Überwachung wäre mit der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar. Ich erwarte, dass sich die Bundesregierung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene an dieser Maxime orientiert."
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Smart-Meter-Stromzähler zeigen den tatsächlichen Verbrauch an übertragen diesen an externe Stellen. Peter Schaar: "Die dabei erhobenen Daten sind hoch sensibel, denn aus ihnen lassen sich detaillierte Erkenntnisse über die individuellen Lebensgewohnheiten gewinnen. Verbindliche Standards für den technischen Datenschutz sowie die IT-Sicherheit bei Smart Metering sind daher unerlässlich. Freiwillige Selbstverpflichtungen der betroffenen Unternehmen genügen nicht."
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Straßenansichten im Internet: "Die aktuellen Diskussionen über Straßenansichtsdienste wie Microsoft Street Side oder Google Street View und soziale Netzwerke verdeutlichen, dass auch international agierende Unternehmen sich an deutsches und europäisches Datenschutzrecht halten müssen. Es kann nicht sein, dass Unternehmen heute aussagekräftige Profile im Internet bilden können, ohne dass die Nutzer vorab eingewilligt haben. Deshalb bedauere ich, dass es bisher unter dem Stichwort ‚Rote-Linie-Gesetz’ bei Ankündigungen der Bundesregierung geblieben ist und nicht einmal ein diskussionsfähiger Entwurf vorliegt."
Cloud-Computing: "Bei der verteilten Datenverarbeitung im Internet stellt sich die Frage, wie der Datenschutz und die Datensicherheit gewährleistet werden können, wenn im Extremfall nicht einmal bekannt ist, von wem Daten technisch verarbeitet werden und in welchem Land sich die IT-Systeme befinden. Werden personen-bezogene Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet, stößt der Ansatz des Cloud Computing datenschutzrechtlich gesehen schnell an seine Grenzen."
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Arbeitnehmerdatenschutz: "Der im letzten Jahr von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz offenbart immerhin den Willen, aus den seit vielen Jahren bekannten Missständen Konsequenzen zu ziehen. Auch wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber damit mehr Rechtssicherheit bekommen sollen, sehe ich es kritisch, dass etwa die offene Videoüberwachung der Beschäftigten ausgeweitet werden soll. Ich hoffe, dass die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs zügig erfolgen und zu einer deutlichen Verbesserung des Datenschutzes am Arbeitsplatz führen werden."
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GPS-Ortung: "Für die immer bedeutsamere Ortung von Smartphones mittels GPS oder WLAN-Standorten fehlen weiterhin angemessene Schutzvorkehrungen."
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SWIFT-Abkommen zum Transfer von Daten von Millionen europäischer Bankkonten an die USA: "Vor wenigen Wochen wurden eklatante Mängel bei der Umsetzung des SWIFT-Abkommens bekannt."
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Elektronischer Entgelt-Nachweis ELENA: "Seit Anfang 2010 wurden bereits Daten von mehr als 33 Millionen Beschäftigten im ELENA-Verfahren gespeichert, dessen Zukunft kontrovers diskutiert wird und das Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde ist. Änderungen an dem Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises dürfen nicht zu einer Absenkung der gesetzlich garantierten Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit führen."
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Call-Center: "Bei einer gesetzlichen Krankenkasse habe ich schwerwiegende Datenschutzverstöße festgestellt. Zwar betreibt die kontrollierte Krankenkasse zur Kundenkommunikation ein hauseigenes Call-Center. Um jedoch der ganztägigen Servicenachfrage ihrer Versicherten gerecht zu werden, beauftragte die Kasse ein Privatunternehmen, dessen Schwesterunternehmen zur Aufgabenerfüllung privaten Beratern Zugriff auf den gesamten Versichertendatenbestand einschließlich besonders sensibler Gesundheitsdaten ermöglichte. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Gewährleistung des Datenschutzes – insbesondere bei sensiblen Daten – Chefsache ist und nicht auf Mitarbeiter, Auftragnehmer oder sonstige Vertragspartner abgewälzt werden darf."
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar mahnt in seinem Tätigkeitsbericht für 2009 und 2010 zahlreiche ungelöste Datenschutz-Probleme an. Wir geben einen Überblick.
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