Brüssel. Die Europäische Union (EU) ist nicht zimperlich, wenn es um das Abgreifen persönlicher Daten und ihre Verwendung für Fahndungen geht. So werden etwa trotz Bedenken von Datenschützern systematisch Informationen über europäische Flugreisende an US-Behörden übermittelt. Gerade erst wollten die Mitgliedstaaten überdies ein Abkommen zum Bankdaten-Austausch mit den Amerikanern schließen. Damit scheiterten sie vorerst aber am Widerstand des Europaparlaments. Das jetzt gekippte Bundesgesetz zur Vorratsdatenspeicherung geht ebenfalls auf eine Brüsseler Initiative zurück: Deutschland setzte damit eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 um.
Bei der Verabschiedung dieser Richtlinie gingen die EU-Kommission und die nationalen Regierungen ziemlich dreist vor: Sie erklärten die Vorratsdatenspeicherung einfach zu einem Thema des Binnenmarkts. Das hatte den Vorteil, dass dafür ehedem im EU-Ministerrat keine Einstimmigkeit notwendig war.
Irland und die Slowakei waren gegen die Richtlinie, sie konnten aber überstimmt werden. Bei einem Vorhaben im Bereich Justiz und Inneres - in der Sache ging es natürlich um nichts anderes - hätten beide Länder ein Veto einlegen können. Da auch das EU-Parlament mitzog, trat die Richtlinie in Kraft. Irland wandte sich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der entschied aber Anfang 2009, dass die Direktive auf einer tauglichen Rechtsgrundlage erlassen worden war.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag ändert nichts daran, dass die EU-Richtlinie existiert und Deutschland sie umsetzen muss. Das hob gestern auch ein Sprecher der Brüsseler EU-Kommission hervor. Sechs der 27 EU-Länder haben die Richtlinie bisher noch nicht in nationales Recht überführt. Deutschland ist jetzt das siebte. Im Gegensatz zu den anderen muss es aber nicht mit einem Vertragsverletzungs-Verfahren rechnen.
Wichtiger Schritt
Der deutsche EU-Abgeordnete Jan Albrecht (Grüne) sagte, die Gegner der Vorratsdatenspeicherung hätten in Karlsruhe einen ersten Erfolg erzielt. Er kritisierte aber, dass die Verfassungsrichter die EU-Richtlinie für grundgesetzkonform erklärt haben und den Inhalt nicht vom EuGH überprüfen lassen. "Die Frage der Speicherpflicht muss von den Gerichten in Luxemburg und Straßburg geklärt werden", forderte Albrecht. In Straßburg sitzt der Europäische Menschenrechtsgerichtshof, an den sich die Klageführer direkt wenden können.
Die neue EU-Grundrechtekommissarin Viviane Reding hatte bereits am Wochenende angekündigt, dass sie die Richtlinie "noch in diesem Jahr auf den Prüfstand stellen" wolle. Es müsse gewährleistet sein, dass die Vorratsdatenspeicherung mit der neuen Europäischen Grundrechtecharta vereinbar ist, die seit Dezember gilt. Alle Maßnahmen müssten "angemessen" sein, sagte Reding. Für eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie benötigt sie die Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten.
Union erhöht nach Urteil Druck auf Justizministerin
In Deutschland äußern immer mehr Politiker von CDU und CSU erhebliches Unbehagen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte im Sender Phoenix, die Union werde jetzt im Bundestag auf die schnelle Verabschiedung eines neuen Gesetzes drängen, und zwar noch vor der parlamentarischen Sommerpause.
Er habe jedoch bei Leutheusser-Schnarrenberger "nicht das Gefühl, dass sie jetzt ganz schnell aktiv werden möchte, denn sie war ja der Auffassung, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung generell mit unserem Verfassungsrecht unvereinbar ist".
Man könne jetzt "dieses Vakuum nicht über Monate offen lassen" und müsse sich an dem Urteil orientieren, um neues Recht zu setzen, sagte Bosbach. "Wenn wir in Deutschland nicht gemäß den Richtlinien und gemäß unserer Verfassung die Daten speichern, ist das eine Einladung an alle Straftäter, die mit Hilfe von Telekommunikationseinrichtungen Straftaten begehen wollen, nach Deutschland zu kommen - weil sie hier sicher sein können, dass die Daten nicht gespeichert werden, bis wir ein neues Gesetz haben."
Leutheusser-Schnarrenberger plädierte am Dienstagabend in den ARD-"Tagesthemen" hingegen für eine gründliche Prüfung, denn Karlsruhe habe das bisherige Gesetz für "nichtig" erklärt, es also massiv verworfen. Die Ministerin hält die auch von Unions-Seite geäußerten Sorgen für unbegründet. Bis Juni 2008, als es noch keine Vorratsdatenspeicherung gab, seien sehr erfolgreich Straftaten verfolgt worden. "Hier muss keiner Sorge haben, dass wir jetzt in eine Sicherheitslücke schliddern."
Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Peter Altmaier, drängte zur Eile. "Ich gehe davon aus, dass die Bundesjustizministerin ein Interesse daran hat, möglichst schnell, das heißt vor der Sommerpause, einen Entwurf vorzulegen", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Wir können uns einen monatelangen "rechtsfreien Raum" nicht leisten." (mit dpa)