Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat am Montag verschnupft auf den Vorschlag seiner Kabinettskollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Reform der Vorratsdatenspeicherung reagiert. Immerhin sei es „gut, dass überhaupt etwas vorgelegt worden ist“, ließ der sonst so höfliche Innenressortchef seinen Sprecher ausrichten, man sei aber „nicht ganz begeistert“ von den Ideen.
Sein Sprecher Stefan Paris kritisierte, dass die Vorschläge nicht nur weit hinter den Vorgaben der EU-Richtlinie und des Bundesverfassungsgerichts zurückblieben. Eine effektive Kriminalitätsbekämpfung sei so nicht möglich. Das schnelle Einfrieren von Verbindungsdaten sei ungeeignet, Straftaten aufzuklären, weil die dazu nötigen Daten von dem Verfahren gar nicht erfasst würden.
Schnarrenberger hatte zuvor den lange erwarteten Entwurf zur Neuregelung vorgestellt. Nach diesen Plänen sollen die Verbindungsdaten von Telefon- und Internetkunden künftig nur anlassbezogen gespeichert und von den Ermittlern ausgewertet werden dürfen. Sie schlägt vor, dass Fahnder beim Verdacht einer konkreten Straftat bei der zuständigen Telekommunikationsfirma anordnen, alle Verbindungsdaten (Wer telefoniert wann wie lange mit wem?) eines Verdächtigen sofort zu speichern. Mit diesem „Einfrieren“ (Quick Freeze) soll verhindert werden, dass die Daten gelöscht werden. Auch alle künftig anfallenden Verbindungsdaten sollen gespeichert werden.
EU-Richtlinien sind verbindlich
Sollte sich der Verdacht gegen den Betroffenen im Laufe der Ermittlungen erhärten, soll ein Richter genehmigen, dass die Daten von der Polizei ausgewertet werden. Die Branche soll angehalten werden, die Daten von Internetnutzern zumindest für sieben Tage zu speichern.
„Unser Vorschlag bewegt sich innerhalb der EU-Richtlinie“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Im Innenministerium hieß es indes, die Richtlinie schreibe klar „eine Mindestspeicherzeit von sechs Monaten“ vor. Regierungssprecher Steffen Seibert bestätigte am Montag, dass solche Richtlinien verbindlich seien.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Frühjahr die bis dahin bestehende Vorratsdatenspeicherung gekippt. Die Richter hatten zwar keine grundsätzlichen Einwände gegen die anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten, mahnten aber deutlich höhere Datenschutzvorkehrungen an sowie eine Beschränkung der Auswertung auf schwere Delikte wie Mord. Das BKA lehnt das Einfrierverfahren als unzureichend ab, weil so bestenfalls die Daten der vergangenen sieben Tage erfasst würden, Straftaten damit im Nachhinein kaum noch aufklärbar seien.
Auch der Richterbund kritisiert den Kompromissvorschlag als unzureichend. Der Ansatz eines schnellen Einfrierens von Telefon- und Internetverbindungsdaten laufe weitgehend ins Leere, sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes (DRB), Christoph Frank, der Neuen Osnabrücker Zeitung. Eine mehrmonatige Speicherfrist für Verbindungsdaten sei unverzichtbar.
Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding dagegen unterstützt die Pläne: „Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, sagte Reding der Zeitung „Die Welt“. Es sei ein „vielversprechender Lösungsansatz, um das richtige Gleichgewicht zwischen der Sicherheit unserer Bürger vor Terror und der Achtung ihrer Privatsphäre zu schaffen“.
Schnarrenberger und de Maizière werden in dieser Woche gleich zwei Gelegenheiten haben, direkt das Thema zu besprechen. Am Mittwoch treffen sich die Minister samt Staatssekretären, tags darauf dürfen beide am Koalitionstreffen im Kanzleramt teilnehmen, wo die Vorratsdatenspeicherung ebenfalls Thema sein wird. (mit dpa und rtr)