Deutschland droht Ärger aus Brüssel, weil die Bundesregierung die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt hat. Die Speicherung von Telekommunikationsdaten sei ein wichtiges Instrument zum Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten, heißt es in einem am Montag in Brüssel veröffentlichten Bericht der EU-Kommission. „In vielen Fällen gelingt es dank der Beweiskraft der gespeicherten Daten, Straftaten aufzuklären und dem Recht Geltung zu verschaffen.“ Daher will die Kommission notfalls auch Vertragsverletzungsverfahren einleiten gegen Länder wie Deutschland
Die Kommission fordert nun von Deutschland zwar die Umsetzung der bestehenden Richtlinie, kündigt aber zugleich deren Überprüfung an. Einerseits fehle die einheitliche Umsetzung, andererseits biete die Richtlinie keine Gewähr, „dass die Daten im vollen Einklang mit dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten gespeichert, abgefragt und verwendet werden“. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström erklärte: „Wir brauchen einen verhältnismäßigeren, einheitlicheren Ansatz für die gesamte EU. Deswegen ist es meine Absicht, die Richtlinie zu überprüfen und klar zu regeln, wer auf die Daten zugreifen darf, zu welchem Zweck und welche Verfahren dabei zu beachten sind.“
Union und FDP streiten über eine Neuregelung, seit das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung vor mehr als einem Jahr verworfen hat. Die Speicherung von Telekommunikationsdaten sei «ein wertvolles Instrument» und «integraler Bestandteil» der Arbeit europäischer Strafverfolgungsbehörden geworden, heißt es laut «Spiegel» in einem neuen Kommissionsreport. In manchen Fällen sei sie «unverzichtbar für die Verhinderung und Bekämpfung von Verbrechen».
Während Unionspolitiker und Sicherheitsbehörden in Deutschland diese Einschätzung teilen, favorisiert Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung das Einfrieren von Daten im Falle eines konkreten Verdachts («Quick Freeze»).
Diese Variante wird laut «Spiegel» in der EU-Analyse als unzureichend bewertet. Die meisten Mitgliedstaaten würden sie nicht als adäquaten Ersatz sehen. Bei ihrer Evaluierung hätten die Brüsseler Beamten aber auch in der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung schwere Mängel entdeckt. So sollen kürzere Speicherfristen sowie eine Reduzierung der Datenarten und zugriffsberechtigten Behörden geprüft werden. In jedem Fall müsse Deutschland die Richtlinie endlich umsetzen, andernfalls drohe ein Vertragsverletzungsverfahren.
Der FDP-Europaabgeordnete Alexander Alavaro hatte den Evaluierungs-Report der EU über die Vorratsdatenspeicherung vorab ins Netz gestellt. Eigene Bewertungen haben auch die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) und der AK Vorrat veröffentlicht. Beide kommen zu dem Schluss, dass die Datensammlung die Aufklärung schwerer Straftaten nicht verbessert, dafür aber die Grundrechte der EU-Bürger einschränkt. (dpa/afp/fr)
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