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Vorratsdatenspeicherung: Innenminister will wieder Daten sammeln

Bundesinnenminister Thomas de Maizière will schnell ein neues Gesetz zur Speicherung von Verbindungsdaten auf den Weg bringen. Seine Argumente dürften die Kritiker des Vorhabens aber nicht überzeugen.

Bundesverfassungsgericht
"Datenspeicherung" vor dem Bundesverfassungsgericht (Archivbild vom 02.03.2010).
Foto: dpa

Bundesinnenminister Thomas de Maizière will nach einem Bericht des Handelsblatts schnell ein neues Gesetz zur Speicherung von Verbindungsdaten auf den Weg bringen, um Straftaten im Internet besser verfolgen zu können. Kritikern, die vor einer Datensammelwut des Staates warnen, hält der CDU-Politiker eine „verkürzte Wahrnehmung“ vor: „In der öffentlichen Diskussion wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als klassisches Abwehrrecht gegen den Staat hochgehalten“, sagte de Maizière. Tatsächlich aber gerate aus dem Blick, dass „erstens Private mehr sammeln als der Staat und dass der Staat eine Ordnungsfunktion“ habe, sagte der Innenminister. Vor allem der Hinweis auf Privatunternehmen ist ungeschickt, denn nur weil vielkritisierte Netzwerke wie Facebook massenhaft Daten von ihren Nutzern sammeln, muss der Staat das noch lange nicht tun, zumal er selbst zu den schärfsten Kritikern gehört.

Der Staat könne nur dafür sorgen, dass die geltenden Gesetze in der digitalen Welt eingehalten werden, wenn er die Möglichkeit habe, die Identität von Rechtsbrechern aufzuklären, so de Maizière weiter. Eine schrankenlose Anonymität könne es daher im Internet wie in der realen Welt nicht geben.

Verzichte der Gesetzgeber auf eine Mindestspeicherfrist von Verbindungsdaten bei den Providern, werde zum Beispiel der Kampf gegen Kinderpornografie erschwert. Die IP-Adresse eines Computers sei heute so etwas „wie das Kfz-Kennzeichen des 21. Jahrhunderts“, sagte der Minister. Der heutige Freiheitsbegriff beinhalte nicht, dass man sich mit dem Auto unerkannt auf den Straßen der realen Welt bewegen könne.

De Maizière betrachtet den jüngsten Spruch des Bundesverfassungsgericht gegen die Datenvorratshaltung nicht als Hindernis für ein neues Gesetz: Das Gericht habe klar gesagt, dass die Speicherung unter bestimmten Vorgaben zulässig ist. (dapd/fr)

Datum:  19 | 10 | 2010
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