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Amazon löscht E-Books: Big Brother im Bücherschrank

Ohne Warnung löscht Amazon zwei E-Books über das Mobilfunknetz auf Kindle-Readern - darunter ausgerechnet "1984" von George Orwell. Nun bricht eine Diskussion darüber los. Von Thomas Rohde

George Orwell  mit einer Figur aus seinem Roman 1984 bei  Madame Tussauds.
George Orwell mit einer Figur aus seinem Roman 1984 bei Madame Tussauds.
Foto: dpa

Einer der größten Vorteile von Amazons E-Reader Kindle ist die Möglichkeit, über ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Mobilfunknetz elektronische Bücher von der Onlineplattform des Buchhändlers herunterladen zu können. Mit dem Drücken einer Taste (gefolgt von der entsprechenden Belastung der Kreditkarte) ist jedes verfügbare E-Book binnen 60 Sekunden auf dem Lesegerät. Damit es wieder verschwindet, muss man dagegen keine Taste drücken.

Ohne vorherige Nachfrage oder Warnung hat der weltgrößte Onlinebuchhändler am vergangenen Donnerstag über die "Whispernet" genannte Mobilfunkanbindung zwei E-Books von sämtlichen im Umlauf befindlichen Kindle-Geräten gelöscht. Dabei handelt es sich um digitale Ausgaben von George Orwells "Animal Farm" und "Nineteen Eighty-Four", die regulär über Amazons Plattform verkauft worden waren. Im Nachhinein hatte sich herausgestellt, dass der Anbieter dieser digitalen Ausgaben nicht im Besitz der entsprechenden Rechte war. Die betroffenen Kindle-Besitzer erfuhren erst nachher, dass die Bücher von ihren Geräten gelöscht worden waren.

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Lesen Sie weitere Beiträge von Thomas Rohde in seinem Blog bewegliche lettern.

Zwar erstattete Amazon den betroffenen Kunden den Kaufpreis der E-Books zurück. Das Vorgehen des Unternehmens führte jedoch zu erregten Diskussionen in Nutzerforen und Weblogs. Auf Techcrunch vergleicht MG Siegler Amazons Fernzugriff auf die Lesegeräte mit einem Einbruch: "Seriously, why doesn-t Amazon just come into our houses and burn the print copies as well while they-re at it?" Die abgründige Ironie, die darin besteht, dass ausgerechnet Orwells "Nineteen Eighty-Four" zu den betroffenen Titeln gehörte, goutiert unter vielen anderen David Pogue in seinem New York-Times-Blog.

Die rechtliche Grundlage von Amazons Vorgehen scheint unklar, da in den Nutzungsbedingungen des Kindle-Readers den Kunden das Recht auf "eine dauerhafte Kopie des betreffenden digitalen Inhalts" eingeräumt wird. Die mögliche nachträgliche Entfernung von Inhalten durch Amazon wird in den Nutzungsbedingungen dagegen nicht thematisiert. Im Gegenteil streicht Amazon in der Produktbeschreibung des Kindle heraus, dass alle gekauften E-Books zusätzlich bei Amazon gesichert und dadurch zukunftssicher verfügbar seien: "A copy of every book you purchased from the Kindle Store is backed up online at Amazon.com in case you ever need to download it again."

Informationweek zufolge dürfte sich auch die amerikanische Handelsaufsicht FTC für die Löschaktion interessieren. Nach den heftigen Reaktionen der Netzöffentlichkeit und der Kindle-Nutzer ist Amazon nun hektisch dabei, zurückzurudern. Cnet zitiert einen Amazon-Sprecher mit den Worten: "We are changing our systems so that in the future we will not remove books from customers- devices in these circumstances." - Damit lässt sich Amazon freilich weiten Raum für andere "circumstances", die in Zukunft zu Löschaktionen führen könnten.

Wie leicht es Amazon gefallen ist, die betreffenden Bücher zu löschen, verdeutlicht den gravierenden Nachteil, den E-Books gegenüber physischen Büchern hinsichtlich ihrer Haltbarkeit, Archivierbarkeit und Manipulationssicherheit besitzen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie weit die Rechte von Verbrauchern an den heruntergeladenen E-Books eigentlich gehen: Sind sie Besitzer von Kopien der E-Books oder haben sie lediglich ein beschränktes Nutzungsrecht?

Der Fall macht klar, dass sich das "Whispernet" nicht nur für eine bequeme Art des Buchshoppings, sondern auch für eine besonders ruppige Form des Digital Rights Management eignet. Wenn es hier um den Schutz geistigen Eigentums geht, muss sich Amazon-Chef Jeff Bezos die Frage gefallen lassen, wie wichtig ihm der Schutz des geistigen Eigentums der Kindle-Nutzer ist. Zwar ist unklar, ob und in welchem Umfang Notizen, Anmerkungen und Lesezeichen, die Kindle-Nutzer in ihren nun gelöschten E-Books angelegt hatten, von der Löschung betroffen sind. Selbst wenn diese intellektuellen Leistungen der Leser nicht mitgelöscht worden sind, würden sie durch den Verlust des Textes, auf den sie sich beziehen, ihren Sinn einbüßen: Eine Randbemerkung ist ja nur im Zusammenhang mit dem daneben stehenden Text sinnvoll. Insofern wäre den betroffenen Nutzern ein Schaden entstanden.

Mit dieser Aktion hat Amazon den größten technologischen Vorzug seines Geräts in einen gravierenden Nachteil verwandelt: Von nun an wird jedem Nutzer eines Kindle klar sein, dass stets eine Thought Police seine digitale Bibliothek im Blick haben und mit ihr unbeobachtet nach Belieben schalten und walten kann. Dies sollte vor allem im Auge behalten, wer einen weiteren Vorzug des neuesten Kindle-Modells DX nutzen will: Dessen eingebaute pdf-Software "ermöglicht es Ihnen", wie Amazon verspricht, "all Ihre persönlichen und beruflichen Dokumente unterwegs zu lesen". Möglicherweise nicht nur Ihnen.

Autor:  Thomas Rohde
Datum:  20 | 7 | 2009
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