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Bushs geheime Memos: Sechs Mal vierzig Sekunden

FR-Redakteurin Sylvia Staude hat die von Obama veröffentlichten Folter-Memos gelesen: Die juristische Sprache hat Lücken, Brüche, durch die die hässliche Folterpraxis plötzlich aufblitzt. (mit Videos)

Die Szene aus dem Amnesty International-Film Stuff of Life
zeigt einen Gefangenen, bei dem simuliertes Ertränken angewendet
wird.
Die Szene aus dem Amnesty International-Film "Stuff of Life" zeigt einen "Gefangenen", bei dem simuliertes Ertränken angewendet wird.
Foto: dpa

Vier Memoranden "für John A. Rizzo" hat US-Präsident Barack Obama letzte Woche veröffentlichen lassen. Das erste (18 Seiten) ging im August 2002 an den besorgten CIA-Anwalt John Rizzo, die anderen (46, 20 und 40 Seiten) im Mai 2005. Das erste Memorandum ist unterschrieben von Jay S. Bybee, inzwischen Richter an einem Berufungsgericht, die anderen drei von Steven G. Bradbury, unter Bush Chefanwalt im Weißen Haus, nun in einer privaten Sozietät tätig. Beide Herren haben eine saubere, gut lesbare Unterschrift. Und mindestens einer hat ein reines Gewissen oder gibt vor, es zu haben: Ehe man Kritik übe oder voreilige Schlüsse ziehe, sagte Bradbury dieser Tage auf Anfrage eines Journalisten, solle man die Stellungnahmen sorgfältig durchsehen und prüfen.

Es sind nicht die ersten so genannten "Foltermemos" der Bush-Jahre, die an die Öffentlichkeit kommen. Anfang 2005 erschien der dicke Band "The Torture Papers" (Cambridge University Press), aber diese Papiere wurden von der US-Regierung nicht freiwillig herausgegeben. Nun, da Obama Memos, über denen Seite um Seite "TOP SECRET" steht, offiziell veröffentlichen ließ und auf diese Weise zusätzliche Aufmerksamkeit auf sie lenkte, sollte man Steven G. Bradburys Wunsch erfüllen: aufmerksam lesen.

Die Memoranden im Wortlaut

Die ehemals geheimen Bush-Memoranden von August 2002 und Mai 2005 finden Sie im Wortlaut auf den Web-Seiten der New York Times.

"The Stuff of Live", Video gegen die Waterboarding-Praxis der CIA Amnesty International 2008

Die meisten werden das als Nicht-Juristen tun. Und sicher auf eine etwas andere Weise als jemand, der ähnlich geschriebenen Texten regelmäßig begegnet. Für den juristischen Laien bauen sich diese vier Memoranden erst einmal zu einer Nebelwand auf; neben einer Beruhigung für die Täter sollen sie auch das vermutlich sein. Formulierungen, Sätze, ganze Absätze wiederholen sich, Dinge werden fünf, sechs, zwanzig Mal gesagt. Paragraphen, Gerichtsurteile, Lexika, andere Memos werden zitiert, Fußnoten angebracht.

Die juristische Rechtfertigung der Folter ist eine Fleißarbeit, die, auch darauf wies Bradbury - mit Stolz? - jetzt hin, von einer kleinen Gruppe vollbracht wurde. Diese Menschen müssen wenn nicht gewusst, dann gespürt haben, dass sie - um eine CIA zu beruhigen, die Sorge hatte, ihre Leute könnten zur Rechenschaft gezogen werden - den Eindruck von Überlegtheit und Überlegenheit vermitteln müssen. Und dass sie dazu eine Sprache brauchen, die eben dies suggeriert und gleichzeitig Mantra ist.

"Waiting for the Guards", Video gegen die Stress Position-Praxis der CIA Amnesty International 2008

Ein Mantra, das lautet: So lange ihr nicht auf Territorium foltert, das unter der Gerichtsbarkeit der USA steht (auch das wird von allen Seiten beleuchtet: wo beginnt, wo endet die Gerichtsbarkeit der USA?), könnt ihr nicht belangt werden. So lange ihr euch an die Regel haltet, dass keine sichtbaren körperlichen Schäden zurückbleiben, seid ihr auf sicherem Gebiet. So lange ihr einen Psychologen, einen Mediziner dabei habt, kann euch nichts passieren.

So lange ihr das Waterboarding nicht länger macht als 40 Sekunden pro Wasserschütten, dies nicht öfter als sechs Mal hintereinander, die Gesamt-"Sitzung" nicht länger als zwei Stunden dauert und nur zwei solcher Sitzungen in 24 Stunden stattfinden, so lange kann man euch hinterher nicht vor Gericht zerren. Denn ihr seid ja im Rahmen geblieben.

Die Waterboarding-Angaben sind hier genau zitiert (Memo vom 30. Mai); das andere ist so frei formuliert, wie es die Autoren der Papiere unbedingt vermeiden. Statt dessen gliedern sie kühl und hübsch mit gleichem Anfangsbuchstaben in "1. Conditioning", "2. Corrective" und "3. Coercive techniques".

Im Januar 2008 setzte Kanada die USA in der "Torture Watch List" auf den Index der Staaten, die Folter legalisieren. MSNBC-Bericht

Doch die sich absichernde (Schreibtischtäter-)Sprache hat manchmal Lücken, Brüche, durch die die hässliche Folterpraxis blitzt. Plötzlich zum Beispiel ist nicht mehr nur die Rede davon, dass bei diesen Befragungstechniken eigentlich sowieso gar kein körperlicher und mentaler Schaden entsteht. Plötzlich heißt die Formulierung, es sei durch medizinisches Personal sicherzustellen, dass kein "significant physical or mental harm" entstehe. Aber wo beginnt die "erhebliche" Verletzung? Und wer entscheidet, was als "erheblich" einzustufen ist?

So wird scheinbar streng eingegrenzt - alles muss seine Ordnung haben, sagen diese Fleißarbeiter der Rechtfertigung -, öffnen sich andererseits große Spielräume. Nachdem an einer Stelle ausgeführt wird, dass selbstverständlich nur ganz wenige und ganz hochrangige Mitglieder von El Kaida dergestalt behandelt werden, gibt es an anderer Stelle die Überlegung: Kleine Informations-Mosaiksteinchen von eher unwichtigen Gefangenen tragen entscheidend bei zum Gesamtbild.

Vom Gewissen ist erstaunlich viel die Rede in diesen Memoranden, auch in seiner "zeitgenössischen" Form als "contemporary conscience". Das hat aber nur damit zu tun, dass "shocks the conscience" eine Standardformulierung der US-amerikanischen Rechtssprechung ist. Das CIA-Individuum und sein Empfinden werden fast ausschließlich in einer Passage angesprochen, ja angestachelt, in der der Feind (El Kaida) zitiert wird: Die USA seien zu schwach, zu tun, was getan werden muss.

Die Memo-Verfasser waren wohl von der Nützlichkeit ihrer Sache überzeugt. Doch nicht so blind überzeugt, dass sie nicht gesehen hätten, dass die Außenwirkung amerikanischen Folterns verheerend sein könnte. Es sei ihnen klar, schreiben sie in eine Fußnote (!), dass die USA aus diplomatischen Gründen gezwungen sein könnten, andere Nationen wegen des Gebrauchs von Folterpraktiken zu verurteilen. Praktiken, die jenen ähnlich seien, die die USA "unter einigen Umständen" anwende. Doch die diplomatischen Beziehungen zu anderen Ländern hätten hier nur "begrenzte Relevanz".

Autor:  SYLVIA STAUDE
Datum:  20 | 4 | 2009
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