Die Krise müsste daher unsere Unterscheidungskraft für die Funktionsvoraussetzungen des Wohlfahrtsstaates schärfen: für die Arbeitsbedingungen in den öffentlichen Diensten und den Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Denn diese Arbeitsorte haben sich von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt grundlegend verändert und drohen im Zuge dramatisch schrumpfender fiskalischer Handlungsspielräume unter die Räder zu kommen.
Die Gestaltung der Gemeingüter und die Bewirtschaftung des normativen Haushalts der Gesellschaft liegen mehr und mehr in den Händen eines neuen, oftmals sehr gut qualifizierten, aber schlecht bezahlten und unsicher beschäftigten öffentlichen Dienstleistungsprekariats. Wir treffen im öffentlichen Dienst auf die Prekarisierung der Prekaritätsbearbeiter. Doch wie sehen die Pflege, die Sicherheitsleistungen, die Beratungen, die Zuteilungen und Erziehungsbemühungen derer aus, die selbst zu tun haben, dass sie über die Runden kommen, und sich mühsam von Vertrag zu Vertrag hangeln? Die öffentlichen Dienstleistungen drohen, ihre Funktionsfähigkeit zu verlieren. Ihre strukturellen und amtsethischen Voraussetzungen, ihre Unabhängigkeit, die Kontinuität ihrer Leistungen, ihre rechtliche Bindung an das Gemeinwohl stehen auf unsicherem Grund.
Die fiskalische, politische und normative Kraft des Wohlfahrtsstaates und seines Personals scheinen erschöpft zu sein. Woher könnte die Kraft der Revitalisierung des Öffentlichen kommen? Wo könnte ein neuer Gesellschaftsvertrag zur Stärkung öffentlicher Dienste geschlossen werden? Böckenfördes Aufruf geht an den politischen und sozialen Raum Europa. Hier muss nach seiner Auffassung die Kraft für einen neuen politischen und rechtlichen Raum der Gemeinwohlherstellung gefunden werden. Der Appell an Europa ist sinnvoll, aber er bleibt vage. Müsste dieser Vertrag nicht in den Kommunen geschlossen werden? Achtzig Prozent aller Wohlfahrtsleistungen in Europa sind kommunale Leistungen. Liegt nicht in den Kommunen die Kraft des Engagements, der Gestaltung und Veränderung? Wir benötigen keine Rückkehr des Wohlfahrtsstaates in Zeiten der Krise, sondern wir bedürfen einer Renaissance des Kommunalen. Starke Kommunen sind das Rückgrat öffentlicher Gemeinwohlsicherung.
Und finden wir nicht auch in den lokalen Strukturen am ehesten die Bereitschaft zur bürgerschaftlichen Wohlfahrtsverantwortung? Sind hier nicht die gesellschaftlichen Trägergruppen zu Hause, die nach neuen Maßstäben des Wohlstands suchen; diejenigen, die auf Staatsfreundschaft bedacht sind, ohne staatsfixiert zu sein; die die Bedeutung des Kommunalen und Regionalen schätzen, ohne provinziell zu sein; die eigene Interessen formulieren können, ohne die Prinzipien von wechselseitiger Hilfsbereitschaft und sozialer Verflochtenheit zu vernachlässigen; die Erziehungs- und Elternverantwortung tragen und denen daher ihre Zukunft nicht egal sein kann; die bereit sind, Steuern zu zahlen, aber wissen möchten, wofür sie Abgaben leisten?
Sicher scheint mir zu sein, dass die Wohlstandsfragen der Zukunft nur mit Blick auf die Qualität des Kommunalen zu beantworten sind. Hier findet das Zusammenleben von Jung und Alt, von Alteingesessenen und Zugezogenen, von Familien und Singles, von Besserverdienenden und Niedriglöhnern statt. Strategien sozialen Ausgleichs und praktizierter Solidarität finden hier Anknüpfungspunkte. Zugleich treten hier die Prozesse und Konflikte hervor, die die Gesellschaft voranbringen können.
Schon in der Vergangenheit bekamen die Kommunen in besonderer Weise die Schärfe neuer Verteilungskämpfe zu spüren, und mit den Grenzen der Gestaltbarkeit der Gesellschaft sind sie schon lange konfrontiert. Gerade deswegen können aus den Kommunen kritische Anstöße für eine Neujustierung des Sozialen kommen. Die Stärkung des Kommunalen muss daher ein vorrangiges Ziel gesellschaftspolitischer Anstrengungen sein. Die öffentliche Debatte darüber hat noch gar nicht begonnen.
Berthold Vogel ist Projektleiter am Hamburger Institut für Sozialforschung und zur Zeit Professor für Soziologie an der Universität Kassel.