Der Wohlfahrtsstaat befindet sich heute genau in der Falle, die ihm der konservative Staatsrechtler Ernst Forsthoff bereits zu Beginn der 1970er Jahre prognostiziert hat. In der Schrift "Der Staat der Industriegesellschaft" beklagt Forsthoff, dass das allgemeine Wohl, die Legitimität des Rechtsstaats und die Qualität der öffentlichen Verwaltung in die Abhängigkeit von ökonomischen Kennziffern geraten sind. Der Staat als Praxis und Idee der öffentlichen Sorge und Dienstbereitschaft, der Gemeinwohlverpflichtung und Solidaritätsstiftung ist nur noch Appendix einer wachstumsfixierten Gesellschaft.
Einmal in diese Falle geraten, bleibt dem Staat nichts anderes übrig, als ökonomischen Imperativen zu folgen. Er treibt nicht, er ist Getriebener. Mit Blick auf die jüngsten zwölf Monate heißt das: Um des eigenen Bestandes willen müssen Banken, Firmen und Unternehmen mit öffentlichen Geldern gerettet werden. Dabei darf die öffentliche Hand dann genau jenen Banken und Firmen unter die Arme greifen, die in Zeiten des eigenen Wohlergehens dem Gemeinwesen Steuern und Leistungen auf allen nur möglichen Wegen verweigert haben.
Die bittere Ironie der Geschichte ist freilich, dass sich die staatlichen Akteure in diese unerfreuliche Situation zu guten Teilen selbst gebracht haben. Die nationale wie internationale Politik ist keineswegs nur Opfer unvorhersehbarer wirtschaftlicher Ereignisse. Vielfach hat sie diese Entwicklung forciert, ja erst ermöglicht.
Die Renaissance des Staates, von der in den Debatten dieser Tage immer wieder die Rede ist, sieht dann so aus, dass in hektischer Aktivität Arbeitsplätze in Branchen gerettet werden, deren Zukunft fragwürdig ist; oder dass zur Aufpäppelung einer Finanzwelt, die sich im Spiel des rücksichtslosen "Bereichert Euch!" von jeder Verantwortung zu befreien vermochte, es auf die eine oder andere Milliarde schon lange nicht mehr ankommt. In atemberaubender Geschwindigkeit wurden private Verluste und Risiken in öffentliche Schulden und Bürgschaften verwandelt. Auch die vermögenden Klassen reklamierten unversehens ihre Staats- und Schutzbedürftigkeit.
Doch wenn die eingangs formulierte Diagnose stimmt und der moderne Wohlfahrtsstaat aus sich selbst heraus offensichtlich keine Kraft und Substanz mehr hat, gibt es für ihn dann noch eine Zukunft? Ist er als politischer Akteur, als Garant des Öffentlichen überhaupt fähig, sich ökonomischen Sachzwängen zu entwinden und einen neuen Gesellschaftsvertrag zu begründen, der sich nicht darin erschöpft, die Gegenwart auf Kosten der Zukunft fortzuschreiben?
Zunächst deuten alle Zeichen darauf hin, dass die Zukunft der politischen Demokratie an die Garantie des wirtschaftlichen Immer-Mehr gebunden ist. Von einer Gesellschaft des Weniger, die andere Prioritäten des Wohlstands setzt, oder einer Politik der zumutbaren Einschränkungen, die die ökologische Verantwortung in den Mittelpunkt ihrer Agenda rückt, mag keiner reden. Die Besitzstandswahrer stehen auf den Hinterbeinen. Die aktuelle Bereitschaft zur Steuerlücke und zur Staatsverschuldung ist der Versuch, den Wohlstand, den wir kennen, mit allen Mitteln zu verteidigen. Es ist der Angriff der Wohlstandsgesellschaft auf die übrige Zeit.
Eine Hoffnung bleibt: Zeiten der Krise können die Unterscheidungsfähigkeit steigern. Für neue Unterscheidungen plädiert der Staatsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde in seiner bemerkenswerten Streitschrift "Woran der Kapitalismus krankt", die im Unterschied zu dem absurden Streit um Sloterdijks ökonomische wie staatspolitische Halbbildung nur geringe öffentliche Aufmerksamkeit fand.
Böckenförde argumentiert vor dem Hintergrund aktueller Krisenerfahrung gegen die Zweckrationalität und den Besitzindividualismus als Leitideen moderner ökonomischer Systeme. Es bedarf, so Böckenförde, einer Neubelebung der Idee des Gemeinwohls und des Öffentlichen, die von der wechselseitigen Bedürftigkeit und Angewiesenheit der Mitglieder einer Gesellschaft ausgeht. Vieles spricht dafür, dass diese wohlfahrtsstaatliche Idee paradoxerweise durch den Wohlfahrtsstaat selbst an Wirkkraft verloren hat. Die Sicherungssysteme des Sozialstaats und die öffentliche Daseinsvorsorge sind zu einem selbstverständlichen Hintergrundrauschen der gesellschaftlichen Wirklichkeit geworden.
Böckenförde jedenfalls lässt sich davon nicht entmutigen. Er streitet eindrucksvoll für ein Gegenmodell zum herrschenden "inhumanen" Kapitalismus. Dieses Gegenmodell plädiert für die Wiederbelebung der Solidarität als Struktur- und Orientierungsprinzip des Miteinanders - auch und gerade im Bereich der Ökonomie. Diese Argumentation plädiert für eine Bekräftigung der "wechselseitigen Verantwortung" und des "hilfreichen Beistands".
Doch was sind deren Voraussetzung? Die Geltung beider Prinzipien ist nach meinem Dafürhalten mit der Existenz einer selbstbewussten Bürgerschaft verknüpft, die nicht durch die Mühlen prekärer Beschäftigung gedreht wird, und mit der Stärkung eines leistungsfähigen "arbeitenden Staates", der sich nicht in den betriebswirtschaftlichen Vorgaben des "new public management" selbst stranguliert.