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Google Book Settlement: Glühende Drähte

Die von Google angekündigte "digitale Weltbibliothek" kommt so bald nicht aus den Servern. Das US-Justizministerium empfiehlt, den Vergleich zu den Urheberrechten abzulehnen und neu zu verhandeln.

Ein aufgeschlagenes Buch liegt vor einen Computerbildschirm mit dem Logo der Internetsuchmaschine Google.
Ein aufgeschlagenes Buch liegt vor einen Computerbildschirm mit dem Logo der Internetsuchmaschine Google.
Foto: dpa

Die von Google angekündigte "digitale Weltbibliothek" kommt so bald nicht aus den Servern. Die gerichtliche Anhörung zum Google Book Settlement, dem Vergleich, den die Suchmaschinenfirma mit US-Verbänden der Verleger und Autoren ausgehandelt hat, ist zum zweiten Mal und zudem auf unbestimmt verschoben worden.

Das US-Justizministerium hat dem zuständigen New Yorker Gericht in einer kartellrechtlichen Stellungnahme empfohlen, das Settlement abzulehnen und neu verhandeln zu lassen. Daher wollen der US-Verlegerverband und die Autorengewerkschaft Authors Guild die entscheidende Anhörung am 7. Oktober aussetzen und am 6. November nur den Verfahrensstand erörtern. Für die erfolgsgewohnte Suchmaschinenfirma ist das ein empfindlicher Rückschlag.

Der Vergleich soll Googles Einscannen von sieben Millionen Büchern legalisieren. Weil sich unter ihnen nicht nur frei verfügbare Klassiker, sondern zu 90 Prozent auch nicht mehr käufliche, jedoch durch das Urheberrecht geschützte Titel befinden und Google die (oft unbekannten, schwer zu ermittelnden) Rechteinhaber nicht wie üblich um Erlaubnis gebeten hatte, gingen Autoren und Verleger vor Gericht. Der schließlich ausgehandelte Vergleich sieht vor, dass Google 125 Millionen US-Dollar an Autoren und Verlage sowie für ein unabhängiges Buchregister zahlt. Es soll an die Rechteinhaber 63 Prozent der Einnahmen verteilen, die Google Book Search erzielt durch kostenpflichtige Zugänge, Downloads und Werbung. Aus der Urheberrechtsfrage wird ein Geschäft, aus der Weltbibliothek ein Weltbuchhändler und Weltverleger. Zwar versprach Google, die Buchsuche nur für Amerikaner zu öffnen. Doch das Internet kennt keine Grenzen, und die gescannten Bücher liegen in allen Sprachen vor. Auch weil der US-Vergleich Autoren und Verleger international binden würde, trafen beim Gericht mehr als 400 Einsprüche ein. Das US-Justizministerium übernimmt manche Einwände der deutschen und der französischen Regierung: Ein privater Vergleich, nicht der Gesetzgeber würden das Urheberrecht global verändern, die Interessen unbekannter und ausländischer Rechteinhaber seien ungenügend vertreten worden und das Settlement schaffe ein Kartell.

Freut euch nicht zu früh

Zudem erhielte Google ein de-facto-Monopol, denn Konkurrenten könnten das Problem mit den unbekannten Rechteinhabern nicht wie Google lösen. Ein Antitrust-Verfahren sei eingeleitet, heißt es in dem 32-seitigen Schreiben, das auch Lösungen vorschlägt: Google solle vom Opt-out (wer als Autor oder Verleger nicht ausdrücklich protestiert, hat zugestimmt) zum üblichen Opt-in wechseln. Das biete sich doch an, wenn die Zustimmung der Autoren zur Buchsuche so groß sei, wie von Google behauptet, schreiben die Juristen listig.

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hat deren Brief bejubelt. Das könnte jedoch verfrüht sein: Das US-Justizministerium wünscht eine Einigung mit Google, und die Firma wird um ihre Millioneninvestitionen kämpfen. Wahrscheinlich glühen hinter den Kulissen schon die Drähte, um das Urheberrecht insbesondere bei vergriffenen Werken auf internationaler Ebene anzupassen.

Autor:  Von Jörg Plath
Datum:  24 | 9 | 2009
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