Das Erstaunen Fausts über Gretchen ist für die kommunale Kulturpolitik sprichwörtlich. "In dieser Armut welche Fülle", rief er aus, und das gilt wohl auch für so manches Kleinod, das den Museumsbesucher insbesondere dort begeistern kann, wo er es nicht erwartet. In Deutschland können sich die kulturellen Einrichtungen ja auch außerhalb der Lichtkegel der großen Leuchttürme sehen lassen.
Und doch geraten sie zusehends in Not. Die Finanzkrise hat die Provinz erreicht, die Gemeinden funken SOS. Der Kulturausschuss des Bundestages wollte sich der Thematik nicht länger verschließen und hatte für Mittwoch eine stattliche Mannschaft aus Sachverständigen einbestellt. Wie ist die Lage? Was ist zu tun? So lautete die Kurzform der Fragen, auf die Juristen, Beigeordnete des Städte- und Gemeindebundes, Staatsräte und Repräsentanten von Kulturinstitutionen knappe Antworten geben sollten.
Die Lage ist ernst. 43 Prozent aller Kulturausgaben werden von den klammen Kommunen getragen, in NRW sind es örtlich zum Teil über 80 Prozent. Allein in diesem Jahr fehlen infolge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes 1,6 Milliarden Euro. Die Einnahmen der Kommunen sinken weiter, und die Steuerpläne der Berliner Regierung verheißen zusätzliche Einbußen.
Das Wort Strukturkrise fehlte in fast keinem der Expertenbeiträge. Klaus Hebborn, Beigeordneter des Deutschen Städtetages, verspricht sich Linderung von einer verbesserten interkommunalen Zusammenarbeit, gibt sich aber dennoch skeptisch. Die Föderalismusreform II habe die Spielräume eher eingeschränkt.
In Sachsen ist Kultur Pflicht
Peter Lönnecke, Referatsleiter im Sächsischen Staatsministerium, berichtete von guten Erfahrungen mit dem sächsischen Kulturraumgesetz, durch das Kulturfinanzierung in Teilen zur staatlichen Pflicht deklariert worden ist. Das macht sächsische Gemeinden zum kulturpolitischen Sonderfall. Haushalterisch gehören Kulturausgaben zu den freiwilligen Leistungen und stellen in den Haushalten der Kommunen oft die einzigen Ausgaben dar, bei denen überhaupt gespart werden kann. Hebborn warnte indes davor, den Status der Freiwilligkeit in Pflichtaufgaben umzuwandeln. Die Freiwilligkeit sei ein hohes Gut und die Garantie für kommunale Gestaltungsfreiheit.
Den allgemeinen Klageton konterkarierte der Jurist und frühere Präsident der Humboldt-Uni, Hans Meyer, mit einer Art heiterem Zynismus, der auch im Ton an dessen Namensvetter, den Fußballtrainer, erinnerte. Als Möglichkeit des Schuldenabbaus nannte er Inflation, und gegen die verfassungsrechtlichen Bedenken des vom Kulturrat favorisierten Nothilfefonds wandte er ein, dass sich wohl kein Kläger gegen einen solchen Fonds finden werde. Olaf Zimmermann, Kulturrat in Person, machte sich einmal mehr für ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz stark. Dadurch würden Kulturausgaben zur staatlichen Pflicht. Der Verfassungsrechtler Meyer sah das anders und nannte es kurzerhand Unfug.
Politischer Streit ist im Ausschuss aber schon wegen der hohen Sprecherdichte nicht vorgesehen. Wir wollen doch helfen, sagte die SPD-Abgeordnete Angelika Krüger-Leißner. Das Hilfsangebot des Tages kam indes aus dem Kabinett. Dort war kurz zuvor beschlossen worden, eine Kommission zur Gemeindefinanzierung einzusetzen. Dafür gibt´s doch auch ein Zitat von Goethe.