Die Skandale der katholischen Kirche haben das Kirchenvolk in Bewegung gebracht. Das Spektrum reicht von zartem Zweifel bis zu offenem Protest. Beispielsweise rufen Theologen Gotthold Hasenhüttl zu zivilem Ungehorsam auf. Ungehorsam können nur jene zeigen, von denen Gehorsam erwartet wird. Dieser Widerstand muss sich innerhalb der Kirche formieren.
Autonome Kräfte - allen voran die Philosophie - sind deshalb nicht von ihrer Verantwortung entbunden. Eine ebenso kritische wie selbstkritische Philosophie der Aufklärung könnte sogar mit den Reformern innerhalb der Kirchen kooperieren. Während der Aufklärung durchlebte die philosophische Religionskritik eine Phase des Sturm und Drangs. Die Leidenschaft dieser Periode kommt in Voltaires berühmten Schlachtruf "Écrasez l'infâme!" (Zermalmt die Niederträchtige) zum Ausdruck.
Markus Tiedemann lehrt Philosophie an der Gutenberg-Universität in Mainz.
Dass diese Leidenschaft einschlief, kann auf mindestens drei Faktoren zurückgeführt werden. Zunächst handelt es sich um die satte Müdigkeit des Siegers. Durch die Etablierung des säkularen Staates hat die Religionskritik der Aufklärung nahezu alle ihre institutionellen Ziele erreicht. Hinzu kam die ernüchternde Erfahrung, dass auch die eigenen leidenschaftlichen Grundsätze in gefährliche Wut umzuschlagen vermögen. Voltaires Kampfansage galt den Kirchen, ihren Dogmen, ihrer Intoleranz und ihrem Machtanspruch, nicht aber der Religiosität.
Die Bekämpfung der Religiosität übersieht die tiefen metaphysischen Bedürfnisse des Menschen und richtet sich letztendlich gegen diesen selbst. Aufklärung und Religionskritik müssen sich also davor hüten, in die von Hegel beklagte jakobinische "Furie der Aufklärung" umzuschlagen.
Schließlich entspringt die Ermüdung der Religionskritik einer auf wissenschaftlicher Selbstkritik beruhenden Bescheidenheit. Kants Vernunftkritik hatte das Wissen eingeschränkt und so für den Glauben Platz geschaffen. In den folgenden Jahrhunderten verlor sich die Philosophie immer wieder in analytischen Selbstbetrachtungen und postmoderner Dekonstruktion, bis sie sich schließlich selbst jede Orientierungskompetenz absprach.
Allerdings gebiert die Beschäftigung der Vernunft mit sich selbst ebenso wie ihr Schlaf Ungeheuer. Gottlob ist das laizistische Misstrauen gegenüber den Kirchen gerade noch rechtzeitig aus dem Dornröschenschlaf erwacht. Insbesondere in Frankreich haben glänzende Essayisten wie Pascal Bruckner damit begonnen, dem islamischen Fundamentalismus Paroli zu bieten. In Deutschland hat vor allem Herbert Schnädelbach dazu beigetragen, den kirchlichen Anspruch auf moralische Integrität und Orientierungskompetenz in Frage zu stellen.
Die derzeitige Krise der katholischen Kirche hat indes noch wenig Beachtung erfahren. Dabei könnte gerade die philosophische Analyse dazu beitragen, über konkrete Scham und Empörung hinaus, zum strukturellen Skandal des Geschehens vorzudringen.
Kern des Skandals ist nicht der Zölibat, nicht die schwulen- und frauenfeindliche Grundhaltung der katholischen Kirche und sogar nicht einmal die Tatsache, dass vermutlich Tausende hilfloser Kinder durch Geistliche seelisch, körperlich und sexuell misshandelt wurden. Die offene Gesellschaft muss selbstverständlich Verbrechen an ihren Mitgliedern ahnden. Gleichzeitig duldet sie eine Vielzahl von Lebensformen, solange diese frei gewählt und ohne Gefährdung der Mitmenschen praktiziert werden.
Recht aufs Nagelbrett
Dies gilt auch für Lebensentwürfe, die der Mehrheit widernatürlich erscheinen. Es mag plausibel klingen, dass sexuelle Selbstbeschränkungen gepaart mit mystisch-autoritären Organisationsformen krankhaft veranlagte Persönlichkeiten anziehen, erwiesen ist dies nicht. Bis zur Vorlage entsprechender Belege gilt die Unschuldsvermutung. Der katholische Priester hat ebenso ein Recht auf den Zölibat wie der Fakir auf sein Nagelbrett.
Auch die Lehren der katholischen Kirche über Homosexualität, ihr Frauenbild und selbst die die todbringende Aidsgefahr ignorierenden Afrikareisen des Papstes sind nicht Kern des Skandals. Der aufgeklärte Bürger mag sich erzürnt abwenden, ein Verbot darf er so rasch nicht fordern.
Stellen wir uns einen Fußballverein vor, der auf die Heterosexualität seiner Mitglieder besteht und Frauen nur Funktionen in der Nachwuchsförderung oder als Cheerleader zugesteht. Dieser Verein würde zwar mit dem Diskriminierungsparagraphen in Konflikt geraten. Wahrscheinlich aber dürfte kein Richter dem Verein die Lizenz entziehen, solange die Mitgliedschaft rein freiwillig erworben wird und die Vereinssatzung keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erhebt. Selbst dann, wenn der Cheftrainer auf Auslandsreisen allen Fans den Gebrauch von Kondomen untersagt und bekennende Holocaustleugner in den Verband integriert, wäre ein Einschreiten der Staatsorgane nur schwer zu legitimieren.
Für die öffentliche Meinung gilt eine derart strenge Selbstbeschränkung allerdings nicht, weshalb jeder Vorstand eines realen Bundesligavereins bereits bei der Hälfte der genannten Anschuldigungen seinen Rücktritt würde erklären müssen. Sexuelle Übergriffe durch Trainer täten ein Übriges. In der offenen Gesellschaft steht es der katholischen Kirche indes ebenso frei, hinter den moralischen Standards des DFB zurückzubleiben, wie es der öffentlichen Meinung freisteht, die Kirche an geringeren moralischen Maßstäben zu messen.