Dort ist am Montag in Mainz ein Prozess gegen ihn anberaumt. Das könnte schon heikler werden, schreckt Müller-Karpe aber nicht wirklich. Die Richter hätten bislang die Illegalität des Kunsthandels nicht erkannt, sagt er. Die Gefäße habe er untersucht, drei stammten aus dem 8. Jahrhundert vor Christus, offenbar aus phrygischen Grabhügeln in Zentralanatolien, wo Königen und Fürsten prächtige Dinge mit ins Grab gelegt wurden. Drei Gefäße seien unbeschädigt. "Es spricht vieles dafür, dass sie die vergangenen 2800 Jahre in einer Grabkammer lagen und dann geplündert wurden", sagt Müller-Karpe.
Für solche kostbaren Antiken seien die türkischen Gesetze sehr strikt. Grabungen dürften nur mit Genehmigung gemacht werden, alles bleibe in Staatseigentum, Ausfuhr und Handel seien streng verboten. "Wenn man so etwas aus der Türkei ausführt, hat man es gestohlen", sagt der Archäologe. "Und wenn ein Frankfurter Gericht das nicht erkennt, dann zeigt das, wie wenig sich die Richter mit der Materie befasst haben." Dabei sei das gar nicht so kompliziert, meint Müller-Karpe: "Man kann kein Eigentum an solchen Dingen erwerben." Kulturschätze wie diese gehörten eindeutig der Türkei und deshalb werde er sie trotz gerichtlicher Anordnung nicht herausgeben. Er habe bereits eine Anfrage türkischer Behörden. "Wenn ich die Stücke herausgebe, könnte das gravierende Probleme zwischen Deutschland und der Türkei geben", sagt Müller-Karpe.
Seit 1906 sei der Handel mit diesen Stücken verboten, seien keine Ausfuhr-Dokumente für Privatpersonen mehr ausgestellt worden. Der Antikenhändler könne deshalb gar kein Eigentumsrecht an den Gefäßen haben, weil er keine Genehmigung zur Ausfuhr vorweisen könne. "Das ist Hehlerei", sagt Müller-Karpe. Vom hessischen Ministerium, das ihm die Stücke brachte, nehme er deshalb keine Weisung zur Herausgabe entgegen. "Ich bin dieser Bitte nicht nachgekommen, weil diese Gefäße der Türkei gehören", sagt der Museumsmann. Ankara wolle die Stücke zurückhaben. Das Verwaltungsgericht hält dem entgegen, ein in der Verhandlung vorgelegtes Schreiben aus der Türkei sei "eine schlichte Bitte ohne jede Rechtsqualität".
Doch Müller-Karpe gibt nicht auf. Es gehe ja nicht nur um diese fünf Gefäße, sagt er. Es gehe darum, Raubgrabungen zu verhindern. Das Plündern der Gräber zerstöre die Grundlagen der Archäologie. Alle Fund-Informationen gingen verloren. In geplünderten Gräbern könne der Wissenschaftler nicht mehr in die Vergangenheit blicken, anhand von Positionen von Knochen oder Anordnung von Grabbeigaben die versunkene Kultur erfassen. "Das Skandalöse ist, das deutsche Gerichte zugunsten der Antikenhändler entscheiden", so der Wissenschaftler. "Wir schützen die Hehler - das ist einer Kulturnation unwürdig." Mit jedem Ankauf von Stücken ungeklärter Herkunft, zerstörten die Museen so ihre eigene wissenschaftliche Grundlage. "Wenn man mitmacht, wird man Teil des Problems", meint Müller-Karpe.
Früher hätten sich die Museen quer durch die Republik solche hübschen Dinge gerne in die Sammlung gestellt. Man habe das Raubgut damit ja ´für die Öffentlichkeit gerettet´, werde in Museen argumentiert. Doch mittlerweile wisse man, dass alles Geld, das Museen für derartige illegal gehandelte Stücke ausgeben, sofort wieder in neue Raubgrabungen investiert werde. Der Umsatz von illegalem Antikenhandel werde von der Unesco auf sechs bis acht Milliarden Dollar geschätzt, doziert Müller-Karpe. Menschen würden dafür getötet, Terrorismus finanziere sich damit. "In Afghanistan ist es das Rauschgift, im Irak ist es der Antikenhandel."
Sollte er am Montag in Mainz verurteilt werden zur Herausgabe der Gefäße, wird Müller-Karpe seinen Museumstresor weiter fest verschlossen halten. Er will in die nächste Instanz gehen, "notfalls bis nach Den Haag". Seine Vorgesetzten stünden hinter ihm, sagt er. Müller-Karpe hat mit diesen Eskalationen Erfahrung. Schon einmal verschloss er ein irakisches Goldgefäß in seinem Tresor, das er im Katalog eines Auktionshauses entdeckt hatte. Der ausgewiesene Wert: 1200 Euro. Müller-Karpe hält es für möglich, dass das Goldgefäß auf dem illegalen Markt einen zweistelligen Millionenbetrag einbringen könnte. Auf seine Veranlassung hin stellte der Zoll das Kleinod sicher und brachte es nach Mainz ins Museum.
Über die Beschwerde des Auktionshauses auf Herausgabe ist bis heute nicht endgültig entschieden. Müller-Karpe wertet das als Erfolg. Ihm geht es ums Prinzip. Ob ihn die Richter langsam für durchgeknallt halten, ist ihm egal. "Mir macht das Arbeit", sagt er. "aber es ist wichtig, dass jemand diese Arbeit macht."
Am Montag arbeitet er weiter. Gegen die Justiz. Für die Kunst. So sieht er das. Soll doch die Polizei kommen. Sollen Sie doch den Tresor aufschweißen. Beim letzten Mal waren so viele Fernsehteams angekündigt, dass die Polizisten lieber gar nicht anrückten, bevor sie beim Versuch, den Kunsttresor im Römisch-Germanischen Zentralmuseum zu öffnen, gefilmt worden wären. Nur die TV-Leute waren traurig. Das Bild hätten sie zu gern im Kasten gehabt. Und Müller-Karpe hatte wieder eine Runde gewonnen.