Vielleicht bekommt Michael Müller-Karpe bald Besuch von der Polizei. Gut möglich, dass er am Montag sogar verurteilt wird. Doch den Mitarbeiter des Römisch-Germanischen Zentralmuseums in Mainz wird das nicht schrecken. Er wird nicht herausgeben, was man von ihm verlangt. Er wird sogar Gerichtsbeschlüsse ignorieren. Gut möglich, dass ihm die Ordnungsmacht dann wieder drohen wird, notfalls den Museums-Tresor aufzuschweißen, wenn Müller-Karpe ihn nicht freiwillig öffnet. Kennt er alles schon. Das hat der Zoll bereits vier Mal versucht. Müller-Karpe wird sich nicht beugen. Er wird nichts herausgeben, denn ihm geht es ums Prinzip.
Es geht um antike Kunstgegenstände, um den Handel damit und um die Grenzen zur Hehlerei und Grabräuberei. Müller-Karpe will diesen Handel verhindern, oder zumindest stören. Kunsthändler werfen ihm dagegen vor, fremdes Eigentum festzuhalten, einfach wegzuschließen in seinem Tresor, illegal.
Ist der Archäologe Müller-Karpe ein einsamer Held, ein bewundernswerter Kämpfer gegen Hehlerei und Kunstraub, der internationalem Recht zur Geltung verhilft? Oder ist Müller-Karpe der verbiesterte Wissenschaftler als den ihn seine Gegner beschreiben? Einer, der sich über dem Gesetz stehend wähnt? Unumstritten ist bei dieser Geschichte nur, dass in Müller-Karpes Museums-Tresor derzeit fünf antike Bronzegefäße lagern und dass um diese drei vorchristlichen antiken Schalen und zwei byzantinischen Räucherkesselchen ein erbitterter Streit tobt, der Gerichte, Ministerien, Staatsanwälte beschäftigt.
Ursprünglich stammen diese Bronzegefäße aus der Türkei. Ein Lehrerehepaar will sie dort von einem armenischen Teppichhändler gekauft haben. Das Ehepaar verkaufte die Gefäße auf einer Antikmesse an einen Frankfurter Kunsthändler und der geriet ins Visier der Behörden: Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst ließ die Gefäße 2009 sicherstellen. Es gehe um Gefahrenabwehr, so die Begründung. Man wolle Hehlerei mit Kunstgegenständen verhindern. Das hessische Ministerium übergab die Gefäße dem Rheinland-Pfälzischen Museum und damit dem streitbaren Wissenschaftler Müller-Karpe zur Verwahrung und Begutachtung. Der Händler, der bis heute keinen Verstoß gegen Gesetze sieht, klagte dagegen und verlangte die Herausgabe seiner Gegenstände - ohne Erfolg. Müller-Karpe weigerte sich, obwohl das Mainzer Museum nach einer Gerichtsverhandlung vom Ministerium zur Herausgabe der Gefäße angewiesen wurde.
Die Rückgabe der Gefäße sei am Widerstand Müller-Karpes gescheitert, weder Anwaltsschreiben noch persönliche Vorsprachen nützten etwas, selbst das hessische Ministerium ließ der Museumsmitarbeiter abblitzen. Nun hat der Kunsthändler das Land Hessen verklagt, das die Gefäße sichergestellt und an das Museum übergeben hatte. Der Kunsthändler sei "eindeutig rechtmäßiger Eigentümer" der antiken Gefäße, urteilte am 2. Juni das Verwaltungsgericht Frankfurt.
Die Urteilsbegründung liest sich wie eine schallende Ohrfeige für die hessischen Behörden und das Museum, speziell für Müller-Karpe. Es kommt selten vor, dass ein schriftliches Urteil eines Gerichts dermaßen scharf formuliert ist - der Justiz ist in diesem Fall der Kragen geplatzt.
Man muss es ausführlicher zitieren, um die ganze Dimension des Streits darzustellen: Das Land Hessen sei "verpflichtet, die Antiken an den Kläger herauszugeben", heißt es im Urteil. Schon die Sicherstellung der Gefäße sei "grob und evident rechtswidrig", so das Gericht. Das Land müsse die Gefäße vom Museum zurückholen. "Es kann nicht sein und liegt in der Nähe des Skandals, wenn das Land Hessen durch seine Behörden Gegenstände sicherstellt, und dann an beliebige Dritte weiter gibt", so die Richter, zumal, wenn dies ohne Vorkehrungen geschehe, wie man die Gegenstände wieder zurückbekomme. Jedenfalls habe das Land Hessen rechtswidrig Gegenstände sichergestellt und an einen unberechtigten Dritten herausgegeben. Deshalb habe es die "rechtliche Verpflichtung, diese Sachen wieder zu beschaffen".
Auch das Museum sei verpflichtet, die Gefäße zurückzugeben. Da der Museumsmitarbeiter Müller-Karpe dies aber verweigere, solle sich innerhalb des Museums "die Frage nach der beamten- und arbeitsrechtlichen Haftung dieses Mitarbeiters stellen", so das Verwaltungsgericht Frankfurt.
Noch mehr: die Schreiben Müller-Karpes seien "dermaßen unverständlich, dass sich die Frage nach der Dienstfähigkeit dieses Mitarbeiters stellt". Es sei dem Gericht beim besten Willen nicht nachvollziehbar, wie ein Mitarbeiter unter dem Briefkopf des Römisch-Germanischen Zentralmuseums Mainz "derartige Schreiben verfassen kann". Gemeint sei ein Brief, in dem Müller-Karpe die Herausgabe der Gefäße von einer Zahlung in Höhe von 17 Millionen Euro abhängig mache. Sei die Museumsleitung nicht in der Lage, Müller-Karpe zu beaufsichtigen, müsse das rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerium eingreifen, fordern die Richter und verdonnerten das beklagte Land Hessen zur Übernahme der Verfahrenskosten.
Michael Müller-Karpe ist das erstmal egal. Was hessische Gerichte urteilen, sei nicht ausschlaggebend, meint er. Schließlich befinde sich das Museum in Rheinland-Pfalz.