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Zur Wahl des Bundespräsidenten: Zwischen Freiheit und Notwendigkeit

Der Fraktionszwang mag opportun sein, politische Vernunft ist etwas anderes. Das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten hält fest, die Abgeordneten seien "an Weisungen nicht gebunden." Von Christian Thomas

 Christian Thomas ist Ressortleiter des Feuilletons der Frankfurter Rundschau.
Christian Thomas ist Ressortleiter des Feuilletons der Frankfurter Rundschau.
Foto: FR

Vielleicht war es in der Tat so, dass dem einen oder anderen abendländischen Denker, während er durch die Straßen Athens schlenderte, die Idee der Bundesrepublik kam. Denn wie sonst ist zu erklären, dass bereits Aristoteles, so lernten wir in der gymnasialen Oberstufe, der Frage nach der Kausalität nachging?

Worüber der Philosoph nachdachte, das war ja nicht nur toter Prüfungsstoff, das berührte uns praktisch existenziell. Dachte er doch darüber nach, inwieweit Handlungen in der Welt derart determiniert sind, dass sie unausweichlich werden. Wollten wir aber dem Determinismus nachgeben?

Sicher, die Berliner Reichstagskuppel hat nur wenig Ähnlichkeit mit der Athener Akropolis. Und doch darf man feststellen, dass bereits Aristoteles die Berliner Vorgänge zu antizipieren wusste. Denn welche moralische und politische Herausforderung, die er nicht gesehen und diskutiert hätte - auch wenn man der Ehrlichkeit halber sagen muss, dass das Wort Willensfreiheit bei ihm nicht vorkommt.

Zu der seit nun schon 2500 Jahren währenden Diskussion über die Freiheit des Wollens und die Freiheit des Handelns trug der Grieche bei, dass er die Handlungsfreiheit dann gewährleistet sah, wenn sie im Einklang mit dem Willen erfolgte. Daraus wurde jedoch nicht etwa eine antiquierte Vorstellung, wenn man bedenkt, dass das A und O der heutigen Entscheidung abhängig ist vom Fraktionszwang.

Ein Zwang dieser Art mag politisch opportun erscheinen, Vernunft aber ist wohl etwas anderes, wenn man davon ausgeht, dass das "Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung" in § 7 ausdrücklich festhält: "Die Mitglieder sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden."

Deutschland schaut daher auf 1244 Delegierte. Und wie immer man die Bundesversammlung kollektiv betrachtet, bleibt doch die Frage, wie groß und wie entschlossen etwa die Fraktion ist, die der Spiegel die "Fraktion der Rächer" genannt hat. Die Rächer als frei Handelnde, bei denen Wille und Handeln im Einklang sind, jenseits der Notwendigkeit?

Das nun ist keine wirklich staatstragende Vorstellung, dass der Rächer die Rolle des Souveräns übernimmt. Aber kommen wir damit nicht in die Nähe eines geradezu existenzialistischen Freiheitskonzepts? Einer Entscheidung, wonach das Handeln ein Selbstentwurf ist, das Herausnehmen der Freiheit, mitten in einer Zwangssituation, diese souverän negierend, diese noch souveräner überschreitend. Ja, so haben wir uns in der Oberstufe stets die Freiheit vorgestellt - ohne dass wir uns haben träumen lassen, dass wir sie je auf die Bundesversammlung projizieren würden.

Später, als wir das Thema vertieften, lernten wir auch viel über die Willensschwäche. Oder über den inneren Einklang, das geradezu harmonische Verhältnis von hehren Motiven und parteipolitischem Opportunismus.

Bereits die Griechen waren damit vertraut, dass es auch um die griechischen Verhältnisse nicht nur gut bestellt war. Überhaupt ist es ja bereits für Aristoteles der Mangel, aus dem heraus der Mensch handelt. Um das zu erfahren, muss man nicht Oberschüler geblieben sein.

Daraus folgt geradezu kausal, dass die am heutigen Mittwoch gewiss monumentalste Adresse des Mangels Berlins Reichstagsgebäude ist.

Autor:  Christian Thomas
Datum:  29 | 6 | 2010
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