Margit C. ist eine feine, zierliche Dame, die im schicken Kostüm vor Gericht erscheint. Niemand käme auf die Idee, dass diese adrette 88-Jährige das Erbe ihres Mannes zu dessen Lebzeiten „mit sittenwidrigen Machenschaften“ in ihren Besitz gebracht haben könnte, um es an einen fast 30 Jahre jüngeren Freund, den Rechtsanwalt Michael Wolski, zu verschenken. Genau dies wirft der Dame jedoch Daniel C. vor, der Sohn des verstorbenen Ehemanns von Margit C., Ignaz C., aus erster Ehe. Er will Margit C. die Erbwürdigkeit absprechen lassen.
Vor dem Landgericht Frankfurt hatte Daniel C. im vorigen Jahr Erfolg mit seiner Klage. Das von Margit C. angerufene Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sieht den Fall anders. Zwar spricht es sein Urteil erst am Freitag nächster Woche. Die Vorsitzende Richterin Angelika Kagerer machte aber in der Verhandlung am Mittwoch bereits deutlich, dass der Senat die Voraussetzungen für eine rechtliche Erbunwürdigkeit „nicht für gegeben“ halte.
Der Fall Wolski - Berichte im Dossier.
Nun dürfte der Fall bei höchsten deutschen Gerichten landen. „Lassen wir doch mal den Bundesgerichtshof über die Erbunwürdigkeit entscheiden und gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht“, sagte Jürgen Fischer, der Anwalt des Klägers Daniel C.
Einen Vorschlag des OLG, den Streit beizulegen, hatte Daniel C. abgelehnt. Richterin Kagerer hatte einen Nachlass von 3,2 Millionen Euro errechnet, von dem der Kläger 400.000 Euro erhalten solle. Daniel C.s Anwälte monierten, dabei seien nicht alle Zuwendungen von Margit C. an Michael Wolski berücksichtigt.
Der Familienstreit um das Vermögen des verstorbenen Immobilien-Unternehmers Ignaz C. beschäftigt die Justiz seit Jahren. Im März wurde Rechtsanwalt Wolski vom Landgericht Darmstadt zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Beide Seiten haben Revision eingelegt.
Auch damals ging es um die Zuwendungen der Witwe an den Mann, mit dem sie nach Überzeugung des Darmstädter Gerichts ein intimes Verhältnis unterhielt. Wolski bestreitet das weiterhin. Er begleitete Margit C. am Mittwoch im Gerichtsgebäude, folgte der Verhandlung aber nicht im Saal.
Im Darmstädter Verfahren war bekannt geworden, dass auch Wolskis Ehefrau Karin Immobilien und Autos von Margit C. erhalten hatte. Diese wurden vom Gericht als Zuwendungen an Michael Wolski gewertet. Gegen Karin Wolski wird nicht ermittelt. Sie war nach dem Urteil gegen ihren Mann von ihrem Amt am hessischen Staatsgerichtshof zurückgetreten, amtiert aber weiterhin als Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Frankfurt.
(Aktenzeichen: 21 U9/10)
Korrektur: Der Kläger in diesem Prozess, Daniel C., den wir zunächst irrtümlich als ihren Sohn bezeichnet hatten, ist der Sohn des verstorbenen Ehemanns von Margit C., Ignaz C., aus erster Ehe.