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Justiz-Skandal: Gericht diskutiert über Wolski

Die umstrittene Richterin Karin Wolski sollte in Frankfurt Fälle aus der Finanzmarktaufsicht übernehmen. Eine klare Mehrheit der Richter hat das verhindert.

Karin Wolki bekommt keine Fälle aus der Finanzaufsicht.
Karin Wolki bekommt keine Fälle aus der Finanzaufsicht.
Foto: dpa/dpaweb

Am Frankfurter Verwaltungsgericht ist im Dezember erwogen worden, die umstrittene Richterin Karin Wolski mit der Zuständigkeit für die Rechtsprechung in Fällen der Finanzmarktaufsicht zu betrauen. Eine klare Mehrheit der Richter wehrte diese Überlegungen aber bei der internen Runde über die Geschäftsverteilung ab, erfuhr die Frankfurter Rundschau aus informierten Kreisen.

Die Verwaltungsgerichts-Vizepräsidentin Wolski hatte im März ihr Amt als Richterin am hessischen Staatsgerichtshof mit der Begründung niedergelegt, sie wolle Schaden von dem Gericht abwenden. Ihr Amt am Verwaltungsgericht behielt sie jedoch.

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Der Fall Wolski - Berichte im Dossier.

Zuvor war in einem Steuerhinterziehungsverfahren gegen ihren Mann herausgekommen, dass Karin Wolski jahrelang keine Steuererklärungen abgegeben und mehrere Autos unter einer Scheinadresse angemeldet hatte. Gegen Karin Wolski wurde aber nie ermittelt. Karin Wolski hatte 2005 als Oberbürgermeister-Kandidatin der CDU in Offenbach antreten wollen, verzichtete aber nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihren Mann darauf.

Karin Wolski ist derzeit Vorsitzende der 11. Kammer, die sich unter anderem mit Ausländer- und Asylrecht befasst. Nach Informationen der FR schlug Verwaltungsgerichts-Präsident Roland Fritz zunächst im Präsidium des Gerichts vor, Karin Wolski im nächsten Jahr zur Vorsitzenden der renommierten 1. Kammer zu machen, falls der gesundheitlich angeschlagene Amtsinhaber ausscheide. Die 1. Kammer des Frankfurter Verwaltungsgerichts spricht Urteile von bundesweiter Bedeutung, da sie für Rechtsstreitigkeiten in der Banken- und Finanzmarkt-Aufsicht zuständig ist, die zum Beispiel die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) betreffen.

Nachdem intern Widerspruch laut geworden sei, habe Gerichtspräsident Fritz seinen Vorschlag geändert, erfuhr die FR. Es habe keine Festlegung auf Wolski mehr geben sollen, aber eine Regelung, dass die Fälle ihrer jetzigen Kammer eingeschränkt würden. Auch dies wäre nach Einschätzung von Insidern voraussichtlich darauf hinausgelaufen, dass Wolski die Nachfolge in der 1. Kammer angetreten hätte. In der vergangenen Woche sei dieses Vorhaben gescheitert. Bei der Sitzung über die Geschäftsverteilung votierten nach FR-Informationen acht Richter dagegen und nur einer dafür.

Ein Gerichtssprecher äußerte sich nicht zu den internen Diskussionen über die Geschäftsverteilung. Er wies lediglich darauf hin, dass Wolski nicht Vorsitzende der 1. Kammer werde. „Das ist nicht der Fall“, sagte er.

Autor:  Pitt von Bebenburg
Datum:  21 | 12 | 2010
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