. Der Steuerhinterziehungs-Prozess des Frankfurter Rechtsanwalts Michael Wolski zog vor zwei Jahren Kreise bis in die hessische Landespolitik. Jetzt versucht der verurteilte Wolski, seinen Haftantritt am 6. Februar zu verhindern – mit Hilfe einer einstweiligen Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das bestätigten Wolski und das Verfassungsgericht der Frankfurter Rundschau am Montag. Eine Gerichtssprecherin in Karlsruhe sagte, man bemühe sich um eine zeitnahe Entscheidung.
Es ist die jüngste Pirouette in einem spektakulären Verfahren um große Geldgeschenke einer reichen alten Dame, die nach Erkenntnissen des Gerichts in den wesentlich jüngeren Wolski verliebt war. Weil er etliche ihrer Gaben mit Millionen-Wert nicht versteuerte, wurde Wolski 2010 vom Landgericht Darmstadt zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Seine Frau Karin Wolski, gegen die nicht ermittelt worden war, trat am gleichen Tag als Richterin am hessischen Staatsgerichtshof zurück, um Schaden vom Gericht abzuwenden. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil gegen Michael Wolski im vergangenen Jahr.
Der Verurteilte sagte am Montag, es habe in dem Prozess gegen ihn „bezahlte Zeugen“ gegeben. Ihm lägen entsprechende eidesstattliche Versicherungen vor. Die FR hat einige der Dokumente eingesehen, in denen angeblich eine Immobilienmaklerin aus Frankreich Vorwürfe gegen einen Zeugen erhebt. In den Dokumenten heißt es, der Zeuge habe ihr Geld gezahlt, um Wolski und die alte Dame in eine Falle zu locken. Die Frau hatte im Verfahren gegen Wolski nicht als Zeugin ausgesagt.
Der Anwalt Jürgen Fischer, der die Tochter der alten Dame vertritt, hält die angeblichen eidesstattlichen Versicherungen für falsch. „Herr Wolski legt gefälschte Papiere vor“, sagte er. Der 63-Jährige sei nach seiner Ansicht „verrückt geworden“, so Fischer.
Wenn Wolski in Karlsruhe scheitert, muss er am 6. Februar seine Haft im osthessischen Hünfeld antreten. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt, die ihn zum Haftantritt geladen hat, geht nach eigenen Angaben davon aus, „dass der 6. Februar steht“.
Auf den verurteilten Anwalt wartet womöglich weiteres Ungemach. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zur Untreue vor. Die Anklage wurde bereits im Sommer erhoben. Das Landgericht Frankfurt hat bisher noch nicht über die Zulassung der Anklage entschieden oder Verhandlungstermine festgelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage am Montag mit.