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Fehlende Rechtsverordnung: Löcher im Schallschutz

Die Fluglärmkommission pocht fünf Monate vor Eröffnung der neuen Landebahn in Frankfurt auf den Erlass einer Verordnung zum Schallschutz für die Bevölkerung. Bisher hat die Regierung das nicht getan, was dramatische Folgen für die Bürger haben könnte.

        

Der Flugverkehr  nimmt zu  – der Schallschutz hinkt hinterher.
Der Flugverkehr nimmt zu – der Schallschutz hinkt hinterher.
Foto: dpa

Fünf Monate vor Eröffnung der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen dringt die Fluglärmkommission (FLK) auf eine schnellere Umsetzung von Schallschutz für die betroffene Bevölkerung. Die hessische Landesregierung habe mehr als drei Jahre nach dem Beschluss zum Ausbau des Airports noch immer nicht die notwendige Rechtsverordnung zur Festsetzung des Lärmschutzbereichs erlassen, kritisierte das Gremium, in dem vor allem Bürgermeister der fluglärmbelasteten Anrainerkommunen sitzen.

Die Verzögerung könnte dramatische Folgen für die Bürger haben, da etwa 90 Prozent der Ansprüche auf passiven Schallschutz erst sechs Jahre nach Festsetzung des Lärmschutzbereichs bestehen. Die neue Landbahn werde jedoch schon am 21. Oktober eröffnet, sagte der FLK-Vorsitzende, Raunheims Bürgermeister Thomas Jühe (SPD), am Mittwoch in Anschluss an eine Sitzung der Kommission in Frankfurt.

Unter passivem Schallschutz versteht man auf Fluglärm reagierende Maßnahmen wie den Einbau von Schallschutzfenstern oder Dämmmaterial an Häusern. Unter aktiven Schutz hingegen fällt die Vermeidung von Lärm an der Quelle, also etwa die Drosselung der Lautstärke von Flugzeugen oder die Änderung von An- und Abflugwinkeln.

Spätestens mit Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest sollten auch die Schutzvorkehrungen gegen die Lärmzunahme getroffen worden sein, forderte Jühe. „Es kann nicht sein, dass zum Beispiel Kindergärten erst sechs Jahre nach Eröffnung der neuen Landebahn Lärmschutzfenster erhalten“, verdeutlichte Flörsheims Bürgermeister Michael Antenbrink (SPD).

„Der Schallschutz muss absolute Priorität genießen“, sagte Jühe. Der Flughafenbetreiber Fraport habe zwar bereits angekündigt, der Bevölkerung Geld für Schallschutz zur Verfügung zu stellen. Doch auch Fraport und die Luftverkehrswirtschaft seien in der Pflicht: Passiver Schallschutz könne den aktiven nicht ersetzen.

Jühe machte auf eine weitere Gefahr aufmerksam: „Was wir strikt ablehnen, ist, durch mehr passiven Schallschutz Nachtflugbewegungen zu legitimieren.“ Aus der Luftverkehrswirtschaft habe das Gremium entsprechende Hinweise erhalten. Es reiche nicht aus, Schlafräume schalldicht zu machen, auch draußen müsse es ruhiger werden, hielt Jühe dem entgegen.

Die Kommission beschloss in ihrer Sitzung einen Forderungskatalog: Neben einer Beschleunigung des Schallschutzprogramms soll es unter anderem strengere Lärmgrenzwerte für die Nacht-Schutzzone geben sowie eine Ausweitung der Härtefallzonen um 200 Meter.

Autor:  Frank Schuster
Datum:  25 | 5 | 2011
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