Am 22. Juli 2011 tötete der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik 77 Menschen. 8 verloren ihr Leben durch eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel, 69 starben bei seinem Angriff auf ein Ferienlager auf der Insel Utøya.
In Norwegen ist ein Buch mit Auszügen aus tausenden privaten E-Mails des Massenmörders Anders Behring Breivik erschienen, die nach Überzeugung des Autors dessen Zurechnungsfähigkeit untermauern.
Das Buch mit Breiviks elektronischem Schriftverkehr im Vorfeld der Anschläge vom Juli 2011 zeige zwar „kein umfassendes Bild“ Breiviks, sagte der Journalist Kjetil Stormark am Montag in Oslo. Dennoch werde deutlich, wie „geduldig und einfühlsam“ er wohl in einigen Hinsichten sei. Daher sei er als zurechnungsfähig einzustufen und das Gericht habe „die richtige Entscheidung“ getroffen.
Ein Polizeiwagen verlässt am Morgen des Prozessauftakts das Gefängnis mit dem Angeklagten Breivik.
Foto: dpaStormark, der bereits ein Buch über die Anschläge in Oslo und auf der Insel Utöya mit 77 Toten geschrieben hat, bekam die mehr als 7000 E-Mails von Hackern zugespielt, denen es gelungen war, vier Accounts des Attentäters zu knacken. Bevor er das Buch veröffentlichte, übergab Stormark den Inhalt der E-Mails der Polizei. Nach Angaben von Stormark beinhalten die Briefe unter anderem Abmachungen darüber, wie er Geld und Ausrüstung für seine Pläne beschaffte. Auch Zuschriften an Breivik sowohl mit Abscheu als auch Zuspruch für die Anschläge sind darunter.
Dem Autor zufolge hätte Breivik vor seinen Taten entdeckt werden können, wenn der norwegische Geheimdienst über ein spezielles Computersystem verfügt hätte, das auffällige Onlinekäufe wie Polizeilampen und Teile seiner Uniform in Zusammenhang bringt. Breiviks Anwälte hatten gegen die Buchveröffentlichung protestiert und auf die Privatsphäre ihres Mandanten verwiesen.
Der 33-Jährige war vor rund anderthalb Wochen zur Höchststrafe von 21 Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht entschied sich damit gegen eine Einweisung in die Psychiatrie wegen Unzurechnungsfähigkeit. (afp)
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