Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik ist vor Gericht für zurechnungsfähig erklärt worden. Die Richter verhängten die Höchststrafe von 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Damit muss Breivik die Verantwortung für seine zwei Attentate mit 77 Toten vom vergangenen Sommer übernehmen. Das Urteil sei einstimmig gefallen, sagte Richterin Wenche Elizabeth Arntzen.
Ein Schlafzimmer von acht Quadratmetern, ein ebenso großes „Büro“, ein eigener Fitnessraum, Dusche und Toilette: das ist das Spezialquartier im Ila-Gefängnis nördlich von Oslo, in dem der rechtsradikale Massenmörder Anders Breivik die nächsten Jahrzehnte verbringen wird – daran hätte sich auch nichts geändert, wäre er als psychisch krank eingestuft worden. Künftig nehmen ihn die Gefängniswärter von Ila unter ihre Fittiche. Wäre er als psychisch krank eingestuft worden, hätte ihn künftig das Personal der Mentalklinik Dikemark betreut.
Wie der Spruch des Gerichts ausfallen würd, wussten vorerst nur die fünf Richter. Bei gewöhnlichen Prozessen liegt am Tag der Rechtsprechung ein gedrucktes Urteil vor. Das gibt es diesmal erst im nachhinein: die Jury – zwei Juristen und drei Laienrichter – wollte alle Möglichkeiten eines Lecks ausschalten.
Erst wenn die Gerichtsvorsitzende Wenche Arntzen mit der Verlesung des Urteils beginnt – sechs Stunden sind dafür anberaumt – wird der Mörder wissen, welcher Schuldspruch auf ihn wartet. Breivik will für zurechnungsfähig erklärt werden, andernfalls werde er unmittelbar Berufung einlegen, kündigte sein Verteidiger Geir Lippestad an. Für einen eventuellen Revisionsprozess sind ab 15. Januar 2013 im Gerichtsgebäude in Oslo schon die Räume reserviert.
Harald V., König von Norwegen: Ich glaube fest daran, dass Freiheit stärker ist als Angst und dass es weiter möglich ist, frei und sicher in Norwegen zu leben.
In der Praxis jedoch macht es wenig Unterschied, wie das Urteil auffällt. In der Ila-Anstalt wurde in den letzten Wochen eine vom Hauptgebäude getrennte Spezialabteilung eingerichtet, in der Breivik sowohl psychiatrisch betreut wie auch in völliger Isolation seine Strafe verbüßen kann. Er wird keinen Kontakt zu Mitgefangenen haben, auch nicht beim Fitnesstraining oder beim Spaziergang, auf den er täglich eine Stunde Anspruch hat. Dafür hat er einen eigenen Käfig, von Mauern umgeben und mit Stacheldraht überdacht.
In seinem Aufenthaltsraum hat er einen Computer ohne Internetzugang, aber mit einer Offline-Version des Lexikons Wikipedia, aus dem er nach eigenen Angaben sein Wissen schöpft. Hier verbringt er den Großteil des Tages, um Briefkontakt mit Sympathisanten zu halten. Er wolle auch eine Selbstbiografie verfassen, sagte Tord Jordet aus seinem Verteidigerteam.
Breivik hatte am 22. Juli des Vorjahres durch eine Autobombe vor dem Regierungsgebäude in Oslo acht Menschen getötet und anschließend auf der Insel Utøya 69 meist jugendliche Teilnehmer eines sozialdemokratischen Jugendlagers erschossen. Folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erklärt Breivik für psychotisch, erhält er ein zeitlich unbegrenztes Behandlungsurteil. Schon nach drei Jahren kann er eine Überprüfung beantragen, doch solange er als gemeingefährlich eingestuft wird, bleibt er hinter Gittern.
Halten ihn die Richter für zurechnungsfähig, wartet eine Verwahrungsstrafe auf ihn, die nach norwegischem Recht zumindest zehn und höchstens 21 Jahre betragen muss. Sie kann nach Verbüßung der Höchstzeit bei fortdauernder Gefährlichkeit für jeweils fünf Jahre verlängert werden, theoretisch bis zu seinem Tod. Dies ist in Norwegen noch nie geschehen, doch Norwegen hatte auch noch nie mit einem 77-fachen Mörder zu tun. (mit dpa)
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