Im Terrorprozess gegen den norwegischen Rechtsradikalen Anders Breivik bekam der Angeklagte am Mittwoch ausführlich Gelegenheit, die beiden psychiatrischen Gutachten zu kommentieren, die dem Gericht über seinen Geisteszustand vorliegen. Damit hat der Kampf um Breiviks Psyche begonnen, der als entscheidend für den Ausgang der Verfahrens gilt. Der Attentäter will vermeiden, für unzurechnungsfähig erklärt zu werden. Politischer Extremismus sei etwas anderes als Irrsinn: „Wäre ich ein bärtiger Dschihadist, wäre niemand auf die Idee gekommen, dass ich geisteskrank sei.“
Ein Polizeiwagen verlässt am Morgen des Prozessauftakts das Gefängnis mit dem Angeklagten Breivik.
Foto: dpaDer erste Rapport der Gerichtspsychiater Torgeir Husby und Synne Sørheim hatte Breivik als psychotisch und paranoid schizophren eingestuft. Ihr Gutachten sei „zu 80 Prozent erdichtet“ und enthalte „mehr als 200 Lügen“, behauptete der Angeklagte. Die Psychiater hätten sich bemüht, ihn als „weniger intelligent“ darzustellen, als er sei, und logisches Verhalten als paranoid eingestuft. So bestritt er, dass er aus Angst vor Bakterien und Strahlung zuhause eine Mundbinde benützt habe. Er habe nur gefürchtet, in der Vorbereitungsphase der Attentate von seiner erkrankten Mutter angesteckt zu werden. Dass er Überwachung und Abhörung fürchtete, sei für einen „kommenden Terroristen“ eine natürliche Vorsichtsmaßnahme.
In unserer Berichterstattung über den Prozess verzichten wir bewusst darauf, wörtliche Aussagen des rechtsradikalen Attentäters Breivik vor Gericht zu veröffentlichen.
Breivik nannte Husby und Sørheim konsequent „Asbjørnsen und Moe“, bis ihm Richterin Wenche Arntzen diesen Sprachgebrauch untersagte. Asbjørnsen und Moe gelten als Norwegens Gebrüder Grimm. Die Gutachter hätten frühzeitig die Konklusion getroffen, dass „jemand, der so etwas tut, verrückt sein muss,“ meint Breivik.
Früher hatte Breivik behauptet, dass die Psychiater ihre Erklärung aus Rachelust oder als Auftragsarbeit der Regierung verfasst hätten. Davon distanzierte er sich im Verhör, wie er auch seine Einschätzung des Gutachtens als „bösartig“ korrigierte.
In seinem Versuch, als zurechnungsfähig eingestuft zu werden, hat Breivik im bisherigen Prozessverlauf auch sonst seine Rhetorik gemäßigt und vieles von dem, was er früher schrieb und sagte, als „pompöse Darstellung“ relativiert. Diese sei ein Fehler gewesen.
Professionell, lässig, kühl: Die Fotos von Breiviks Anwälten sind sorgsam inszeniert - offenbar hoffen die Verteidiger auf einen Werbeeffekt für sich selbst.
Foto: AFPVöllig ungerührt hatte der Attentäter auch am Mittwoch zugehört, als die Obduktionsberichte der Opfer des Bombenanschlags von Oslo und die schweren Verletzungen von Überlebenden beschrieben wurden. Genauso kalt hatte er in den Tagen davor das Massaker auf Utøya bis in grausamste Details beschrieben.
Hingegen lässt er sich leicht aus der Fassung bringen, wenn die Ankläger bei seinem Selbstbild als „Tempelritter“ oder seiner im Internet zusammengekauften Propagandauniform verharren, die er mit in Photoshop hergestellten virtuellen Medaillen verzierte. Deutlich irritiert und mit rot angelaufenem Gesicht warf er Staatsanwalt Svein Holden mehrmals vor, nur darauf aus zu sein, ihn lächerlich zu machen.
Das zweite Gutachten, von den Experten Agnar Aspaas und Terje Tørrissen erstellt, konzedierte dem Massenmörder zwar Persönlichkeitsstörungen, nicht aber Unzurechnungsfähigkeit. Die Zusammenarbeit mit diesen sei „unproblematisch“ gewesen, sagte Breivik, auch wenn er mehrere ihrer Schlüsse anfocht. So habe er zwar ein „gutes Selbstvertrauen“, sei aber kein Narzisst.
Die Kommission für Gerichtsmedizin, die alle derartige Gutachten prüfen muss, ist mit dem zweiten Rapport unzufrieden. Die Autoren hätten verabsäumt, darauf einzugehen, inwieweit der Klient sein Verhalten auf die Erfahrungen mit dem ersten Gutachten abgestimmt habe.
Bis anfangs nächster Woche wollen Aspaas und Tørrissen ihren Bericht ergänzen. Beurteilt das Gericht Breivik als zurechnungsfähig, wartet eine langjährige Gefängnisstrafe auf ihn, ist er nicht straffähig, kommt er in die Psychiatrie.
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