Dies ist das Urteil, auf das ganz Norwegen wartete: der rechtsradikale Massenmörder Anders Behring Breivik ist zurechnungsfähig und muss seine Verbrechen daher mit einer langjährigen Gefängnisstrafe büßen. Die Gerichtsvorsitzende Wenche Arntzen begann am Freitag die Verlesung des 90-seitigen Urteils mit der Verkündung des Strafmaßes.
Es ist, wie nicht anders zu erwarten, die Höchststrafe des norwegischen Gesetzbuches: Verwahrung. Dies bedeutet, dass der Verurteilte zumindest zehn und höchstens 21 Jahre hinter Gittern bleiben muss, dass die Strafe aber auch nach Verbüßung für jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden kann, wenn der Täter weiterhin als gemeingefährlich eingestuft wird und Wiederholungsgefahr besteht.
Breivik hatte am 22. Juli 2011 mit einer Autobombe das Regierungsgebäude in Oslo zerstört und dabei acht Menschen getötet. Anschließend ermordete er auf der Insel Utøya 69 meist jugendliche Teilnehmer des Ferienlagers der sozialdemokratischen Jugend AUF. Seine jüngsten Opfer waren 14 Jahre alt. Die Spannung vor der Urteilsverkündung hatte sich um die Frage der Zurechnungsfähigkeit gedreht, nachdem zwei Psychiatrierapporte zu gegensätzlichen Schlüssen gekommen waren.
Wegen dieser Zweifel beantragte die Staatsanwaltschaft, dass Breivik für unzurechnungsfähig erklärt und in die Psychiatrie eingeliefert werden solle. Doch die fünf Richter – zwei Juristen und drei Laienrichter – folgten in einem einstimmigen Urteil diesem Antrag nicht und erkannten Breivik für straffähig.
Breivik nahm den Richterspruch mit breitem Grinsen auf. Er hatte stets darauf bestanden, als zurechnungsfähig erkannt zu werden. Er hatte den Handlungsverlauf, nicht aber die Strafschuld eingestanden, da er sich auf ein „Notrecht“ berief: zur „Rettung Europas und des norwegischen Urvolks“ vor „Multikulturalismus, Islamisierung und Marxismus“ sei „bewaffnete Revolution“ notwendig.
Ein Polizeiwagen verlässt am Morgen des Prozessauftakts das Gefängnis mit dem Angeklagten Breivik.
Foto: dpaDer rechtsradikale Massenmörder hatte schon vor dem Urteil angekündigt, dass er nicht Berufung einlegen werde, wenn das Urteil auf zurechnungsfähig laute. Wie sich die Staatsanwaltschaft zu dem Verdikt stellt, ist noch nicht bekannt, doch vermutlich ist mit dem Richterspruch nun das letzte Wort in Norwegens größtem Mordprozess gesprochen. Dies war der ausdrückliche Wunsch der Überlebenden und Hinterbliebenen nach Breiviks Massaker.
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