Einmal kam dieser Junge zu Manfred Eichhorst und wollte wissen, warum das Spiel "Doom 2" erst verkauft wurde und dann plötzlich indiziert. Der Junge war 16, er hatte den Ego-Shooter bei einem Freund gespielt, der schon 18 war. Er sah nicht ein, warum sein Freund das Ballerspiel spielen durfte, er aber nicht.
Eichhorst hat ihm die Frage ziemlich genau beantwortet. Es ist etwas, womit sich Wenige besser auskennen als er. Seit knapp 20 Jahren arbeitet der Pädagoge, der bis zur Wende als Mathe-Lehrer arbeitete, in einem Ostberliner Jugendtreff. Seit 15 Jahren ist er Gutachter für das Gremium, das über genau diese Frage entscheidet: Wie alt muss jemand sein, der ein bestimmtes Computergame spielt? Es ist eine Frage, die jetzt wieder aufgeregt diskutiert wird - weil auch der Amokläufer von Winnenden einen Egoshooter gespielt haben soll. Eichhorst gehört zu denen, die über diese Frage entscheiden. Er ist Gutachter der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, kurz USK. Alle zwei Monate fährt Eichhorst zu einer USK-Prüfungssitzung, wo er gemeinsam mit drei weiteren Gutachtern aus anderen Bundesländern die Altersfreigabe neuer Spiele festlegt. Alle Gutachter machen das ehrenamtlich, hauptberuflich arbeiten sie mit Kindern und Jugendlichen. Das macht sie zu den Experten, denen die USK vertraut. Denn es gebe keinen Prototypen des 16- oder 18-Jährigen, sagt Eichhorst. "Es ist nicht gesagt, dass jeder 16-Jährige so damit umgeht, wie wir denken."
Eichhorst kennt die Jugendschutzregeln. Er weiß, was ein "12er", ein "16er" und ein "18er" ist - so nennt er die Freigabestufen. Sobald Gewalt vorkommt, müssen die Gutachter die Altersfreigabe auf 12 Jahre festlegen. Dafür muss das Spiel aber in einer Fantasiewelt handeln. Kommt "rasante bewaffnete Action" dazu, vielleicht sogar Gewalt "gegen menschenähnliche Spielfiguren", muss man für das Game älter als 16 sein. Nur für Erwachsene sind Spiele bestimmt, die die Entwicklung eines Jugendlichen zu einer "eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" beeinträchtigen würden. Die Kriterien stammen aus dem Jugendschutzgesetz, und Eichhorst hält sie für richtig. Sie lassen sich gut auf die Spiele anwenden, sagt er beim Gespräch in dem Berliner Jugendtreff. "Es gibt Indizierungsgründe. Damit ist eindeutig, was indiziert wird und was nicht. Diese Risiken sind klar zu erkennen."Wenn rote Pixel über den Monitor fliegen, geht das vielleicht noch als "Treffersymbol" durch und ist für 16-Jährige noch geeignet. Liegt dann aber die Leiche in einer Blutlache, sei die Sache klar - nur für Erwachsene. Es gibt Produzenten, die das Blut für den deutschen Markt grün einfärben. Eichhorst lacht: Damit kommen sie bei ihm und der USK nicht durch.
Zum Prüftermin führen Tester, die die neusten Spiele im Auftrag der USK komplett durchgespielt haben, die Games vor. Sie erklären den Spielablauf, zeigen entscheidende Szenen. Um die 70 Spiele sieht Eichhorst so jedes Jahr an. Die meisten Spiele sind unumstritten, höchstens fünf davon sind solche, die in der Öffentlichkeit gerne "Killerspiele" genannt werden.
Als die Rede auf diese Art von Spielen und deren Verbot kommt, wird Eichhorsts Stimme laut. Er wirft die Hände in die Luft, knallt die Faust theatralisch auf Tisch. Er sei dagegen, dass der Gesetzgeber das generell regele: "Erst kommt Counterstrike, dann kommt die USK", sagt er. Was er damit meint: Auf das Kontrollsystem sei Verlass. Er kennt die USK seit 15 Jahren, er hat erlebt, wie die Zahl der Gutachter wuchs, wie schnell die Gesetze nach dem Erfurter Amoklauf verschärft wurden. Er kennt auch den Vorwurf, die USK arbeite zu eng mit den Spielefirmen. Das bestreitet er. Erst kürzlich musste das Gremium über ein Spiel befinden, das der Hersteller für "eine 12" eingereicht hatte. Er muss die Prüfung bezahlen, ohne Freigabe darf das Game nicht auf den deutschen Markt. Doch im Trailer sah man, wie einem Kämpfer ein Zahn aus dem Mund flog, ein anderer hatte einen blutüberströmten Kopf und kämpfte trotzdem weiter. Das Spiel bekam eine Freigabe ab 18. Dagegen ging die Firma in Berufung, auch das ist möglich. Andere Gutachter prüften erneut - gleiches Urteil. Daran sehe man: Die USK winke nicht alles durch.
Doch was ist dran am Sog der virtuellen Gewalt? Stumpft der Spieler ab, wenn er eine ballernde Figur lenkt? Mit dieser Frage beschäftigt sich inzwischen nicht mehr nur die USK. Petra Köhn, Leiterin einer Berufsschule, wollte das zum Beispiel selbst testen. Ende 2008 besuchte sie dafür eine "Eltern-Lan-Party" in Berlin.
Mit solchen Veranstaltungen will die Bundeszentrale für politische Bildung Lehrern und Erziehern helfen, jugendliche Spieler zu verstehen. Die Erwachsenen können auf den Partys den bekanntesten Ego-Shooter "Counterstrike" spielen - um selbst zu erleben, in welchen virtuellen Welten sich ihre Kinder bewegen. Die Kids nehmen die Eltern ja ungern dorthin mit.
Direktorin Petra Köhn steuerte bei der Berliner Lan-Party einen Mann im Kampfanzug, der auf der Suche nach Gegnern durch eine Fabrikhalle streift: Sie schaute durch seine Augen, auf dem Bildschirm sah sie nur seine Pistole. Tauchten andere Gestalten auf, musste sie blitzschnell erkennen, ob es Polizisten oder Terroristen sind. Sie drückte die Maustaste, Schüsse fielen, ein Polizist war getroffen. Köhn war eine Terroristin. Nebenan saß eine Kollegin, die sagte, dass sie ein Prickeln fühle, wenn sie die Gegner erledige. Jagdinstinkt. Sie könne nach dem Counterstrike-Spielen ihre Schüler besser verstehen, von denen sie manche für Computer-süchtig hält. Sie habe sich vorgenommen, an der Schule ausführlicher über das Thema zu diskutieren. Sie wisse ja jetzt, worum es geht.
Wegen der Suchtgefahr forderte der Kriminologe Christian Pfeiffer gerade, das Rollenspiel "World of Warcraft" erst ab 18 freizugeben. Auch Jugendschützer Eichhorst kennt das Spiel aus dem Jugendzentrum: "Es ist klar zu erkennen, dass es eine Fiktion ist", sagt er. Kein Bezug zur Realität. Nach den Regeln wäre das nicht mal "'ne 16": Man muss nicht alle Gegner eliminieren, keine abgetrennten Extremitäten, Blut nur als "Treffersymbolik". Gegen "'ne 18" spreche wirklich alles. Der Jugendschützer hat sich angewöhnt, die Dinge differenziert zu sehen. Er selbst besitzt ja eine Xbox 360 und sagt, mit den Strategiespielen könne er sich herrlich entspannen.
Eichhorst sagt, dass sich seine Einstellung auch nach den deutschen Amokläufen nicht geändert hat. Wenn er bei der USK sitzt, hält er sich an die Regeln. Mindestens ebenso wichtig sei ohnehin, wie Eltern mit ihren Kindern umgehen, was sie von ihnen wissen.
Im Berliner Jugendzentrum stehen die Jungs vom PC auf, nach 45 Minuten ist die Sperre angegangen. Im Club gibt es ein Zeitlimit. Auf so etwas zu achten, ist für Eichhorst wichtiger, als die USK-Vorgaben zu verschärfen. Auch Testkäufe, wie sie Familienministerin von der Leyen vorschlägt, hält er für wenig sinnvoll. Oft würden Eltern oder Großeltern Spiele kaufen, "trotz Sticker vorne drauf, in Signalfarben". Sie wüssten manchmal gar nicht, was "keine Jugendfreigabe" bedeutet.

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