Hamburg/Berlin. Im Datenklau-Fall beim Netzwerk SchülerVZ hat der Anwalt des inzwischen gestorbenen Hackers Strafanzeige gegen Mitarbeiter der VZnet Netzwerke gestellt. Gegen einen der Mitarbeiter ergebe sich nach Auswertung der Akten der Verdacht einer falschen uneidlichen Aussage, teilte Rechtsanwalt Ulrich Dost am Freitag auf seiner Website mit. Gegen vier weitere Mitarbeiter gebe es den Verdacht der falschen Verdächtigung.
Der 20-jährige Hacker Matthias L. aus Erlangen hatte sich Zugang zu Daten der Nutzer des Netzwerks verschafft und war wegen versuchter Erpressung verhaftet worden. In Untersuchungshaft hatte der junge Mann sich dann selbst getötet.
Später war ein Chat-Protokoll aufgetaucht, das nach Auffassung von Dost belegt, dass dem jungen Mann Schweigegeld angeboten worden sei. Die VZnet Netzwerke hatten die Vorwürfe stets bestritten.
Verdacht ergibt sich aus einem Chat-Protokoll
Die Auswertung des Chat-Protokolls habe indes ergeben, dass der als Zeuge vernommene Unternehmensmitarbeiter dem Hacker sogar mehrfach Geld anbot, berichtet Dost. Bei der Aussage, wonach Angebote finanzieller Art nicht gemacht worden seien, bestehe deshalb der Verdacht der Falschaussage.
Der Verdacht der falschen Verdächtigung ergebe sich ebenfalls aus dem Protokoll. Die Betreiber seien bereits frühzeitig davon ausgegangen, dass es sich bei den entwendeten Daten um öffentlich zugängliche Daten handelte und somit keine strafbare Handlung vorgelegen habe. (dpa)

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