Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages tagt in der Regel hinter verschlossenen Türen. Am Montag aber wurde er zur Bühne. Das Publikum auf den Rängen applaudierte mitunter kräftig, die Hauptdarstellerin wusste um die Sympathien der meisten Parteien - und diese auch zu nutzen - und ein Obmann der CDU mimte den Buhmann und das Thema wird eines von immer absurderer Gestalt.
Mehr als 130.000 Menschen hatten im Vorfeld die Online-Petition der Franziska Heine gegen das Zugangserschwerungsgesetz unterzeichnet. Kurz gesagt: Sind sie gegen Internetsperren. Eine öffentliche Sitzung war deshalb nötig und sehr spät terminiert worden - ausgerechnet auf den Tag, an dem die umstrittenen Paragraphen im Bundesgesetzblatt erschienen. Am Dienstag tritt es damit in Kraft. Die Debatte nimmt weiter an Fahrt auf.
Jeder Bürger hat das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Das ist im Grundgesetz, Artikel 17, festgeschrieben. Einzelsteller oder Gemeinschaften können demnach Petitionen per Brief, Postkarte, Fax oder ein Online-Formular einreichen.
Wird eine öffentliche Petition von allgemeinem Interesse innerhalb von drei Wochen von mindestens 50000 Menschen befürwortet, wird sie im Petitionsausschuss beraten. Der Antragsteller wird eingeladen und hat Rederecht.
Der Ausschuss befasste sich 2009 mit rund 17000 Bitten und Beschwerden, gut ein Viertel richtete sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Knapp fünf Prozent aller Anliegen wurden entsprochen.
Denn zugleich wird das Bundesinnenministerium das Bundeskriminalamt (BKA) per Anwendungserlass auffordern, Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten löschen, nicht aber sperren zu lassen und auch keine Listen mit bedenklichen Seiten an die Provider zu schicken. Der Aufschrei gegen die geplanten Stoppschilder und BKA-Listen war im Word Wide Web besonders laut gewesen. Das BKA soll auch bereits bestehende Sperrverträge mit fünf großen Providern kündigen, wobei einige durch das Zugangserschwerungsgesetzes bereits automatisch ungültig seien.
Dass das Gesetz künftig also nur in Teilen angewendet wird, ist demnach allemal ein Erfolg. Doch nicht nur die Opposition hält dieses Vorgehen für verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Schon im schwarz-gelben Koalitionsvertrag hatte man sich auf die "Light-Version" geeinigt, zudem beschlossen, nach einem Jahr und nicht, wie ursprünglich geplant, erst 2012 die Auswirkungen der neuen Rechtslage zu evaluieren. Doch vielleicht wird es dazu gar nicht mehr kommen.
"Gefährliche Symbolpolitik"
Denn wieder wird deutlich: Kaum einer will das Gesetz, viele gratulierten Petentin Heine zu ihrer Initiative. Ausführlich und für manchen überraschend souverän hatte die zuvor für ihr Anliegen geworben. Von "gefährlicher Symbolpolitik" sprach sie, davon, "dass mit technischen Mitteln soziale Probleme nicht zu lösen sind". Die per Gesetz beschlossenen Maßnahmen seien "unwirksam, unnötig und wenig transparent".
Am Ende ihrer Ausführungen forderte sie eine "überparteiliche Koalition der rechtsstaatlichen Vernunft", die das Zugangserschwerungsgesetz, "dieses schädliche Instrument", vor einer Woche von Bundespräsident Horst Köhler nach langem Zögern erst unterschrieben, "aus der Welt zu schaffen". Da gab es viel Applaus und über Twitter die ersten Kurzmeldungen direkt aus Saal 900, 4. Stock, Paul-Löbe-Haus, Berlin: "Die Frau ist großartig".
Allein die CDU in Person von Siegfried Kauder versuchte Heine argumentativ in die Enge zu treiben, jedoch ohne Erfolg. Immerhin war es die ehemalige Familienministerin und Parteifreundin Ursula von der Leyen, die das umstrittene Gesetz unbeirrt durch die Instanzen trieb und seitdem unter Netzaktivisten den wenig schmeichelhaften Beinamen Zensursula trägt. Ob sie irgendwelche neuen Argumente gegen das Gesetz vorzubringen habe, wollte Kauder wissen. Selbst verteidigen musste sich Heine nicht, das übernahm Klaus Hagemann (SPD); "Wir sind hier nicht bei Gericht."
Auffällig bemüht war vor allem die Opposition darum, Stichwortgeber für eine Frau zu sein, die zunehmend selbstbewusster ihre Argumente gegen das Netzsperren-Gesetz stellte und es nicht versäumte, bei passender Gelegenheit auch auf die Folgen der Novellierung des Jugend-Medienschutzgesetzes hinzuweisen. Das, sagte Heine der Frankfurter Rundschau, "ist noch gefährlicher als dieses Gesetz und auch dagegen werden wir uns wehren."
Neues Lösch-Gesetz
Und so wurde im Petitionsausschuss, der, so Konstantin von Notz (Grüne), "von so einer großen Öffentlichkeit begleitet wurde, das ist schon einmalig", eine Diskussion vorweggenommen, die am Donnerstag so im Bundestag laufen wird. Dann debattieren die Abgeordneten über die drei Anträge von SPD, Linken und Grünen, das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz mit einem Aufhebungsgesetz gleich wieder einzustampfen. "Es war ein Fehler, an dem Gesetz mitzuwirken", gestand Stefan Schwartze (SPD). "Wir haben unsere Position grundsätzlich geändert."
Bis es zu einem Aufhebungsgesetz kommt, dürfte es eine Weile dauern, und auch der Beratungsprozess im Petitionsausschuss wird sich ziehen. Franziska Heine sprach dennoch von "einem Erfolg", während den Netzaktivisten neues Ungemach droht. Die Regierung kündigte ein neues Internet-Lösch-Gesetz an. Die Planungen dafür laufen bereits auf Hochtouren, doch einen ersten Entwurf wollte die Regierung am Montag nicht präsentieren. Max Stadler, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, sagte, "so schnell ist die Regierung auch wieder nicht."
Es hätte die absurde Geschichte des Zugangserschwerungsgesetz nur noch weiter auf die Spitze getrieben, wenn am Tag vor in Kraft treten bereits der Nachfolger öffentlich formuliert gewesen wäre.
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