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04. Januar 2013

Klarnamenzwang bei Facebook: Verwaltungsgericht entscheidet über Klarnamen

Um den Zwang zu Klarnamen bei Facebook gibt es Streit. Foto: dpa

Muss man sich bei Facebook mit Pseudonym registrieren können? Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein fordert das. Facebook hat dagegen Widerspruch eingelegt - jetzt muss das Verwaltungsgericht Schleswig eine Entscheidung treffen.

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Im Streit zwischen Datenschützern und Facebook um den Klarnamenzwang des Online-Netzwerks muss jetzt das Verwaltungsgericht Schleswig eine Entscheidung treffen. Facebook hat Widerspruch gegen eine Anordnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eingelegt und die Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruchs beantragt. „Wir sind jetzt vom Verwaltungsgericht zu einer Stellungnahme aufgefordert worden“, sagte der Datenschützer Thilo Weichert am Freitag der Nachrichtenagentur dpa.

Das ULD hatte Facebook in einer Anordnung Mitte Dezember eine Frist von zwei Wochen gesetzt und gefordert, dass sich alle Nutzer aus Schleswig-Holstein auch unter einem Pseudonym registrieren können. Die Klarnamenpolitik von Facebook verstoße gegen das deutsche Telemediengesetz. Facebook konterte damals, es liege in der Hand der Dienstleister, Geschäftsbedingungen bezüglich Anonymität festzulegen. „Wir sind der Ansicht, dass die Verfügungen vollkommen unbegründet und eine Verschwendung deutscher Steuergelder sind.“

„Wir werden jetzt eine sehr ausführliche und ins Detail gehende rechtliche Stellungnahme abgeben“, sagte Weichert. „Dann gehe ich davon aus, dass sehr zeitnah eine erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts getroffen wird.“ (dpa)

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