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Kolumne: Netz-Anarchos und trojanische Pferde

Freiheit ohne Grenzen gibt es nicht - auch nicht im Internet. Das belegt der Streit über gesperrte Kinderporno-Seiten. Von Herfried Münkler

Herfried Münkler ist Professor für Politikwissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Herfried Münkler ist Professor für Politikwissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Foto: FR

Mit ihrer Initiative zur Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet hat die Familienministerin Ursula von der Leyen eine Debatte ausgelöst, die weit über ihren unmittelbaren Anlass hinausgeht. Das Gesetzesvorhaben sollte bloß sicherstellen, dass das, was für Printmedien gilt, auch im Internet gelten soll: dass der Erwerb von Kinderpornografie unter Strafe steht. Gegen dieses Projekt der Sperrung von Internet-Seiten mit kinderpornografischem Inhalt hat sich eine breite Initiative formiert, die jeden staatlichen Eingriff ins Netz ablehnt und von "Zensur" oder "chinesischer Lösung" spricht.

Dabei stellen die Kritiker die Berechtigung des Vorgehens gegen Kinderpornografie nicht prinzipiell in Frage; sie sehen darin jedoch ein "trojanisches Pferd", mit dem der Staat in Bereiche vordringt, in denen er nichts zu suchen habe. Die Freiheit des Internets müsse gegen staatliche Einflussnahme verteidigt werden.

Diese Position einer prinzipiellen Verbotsabwehr verbindet sich mit der Auffassung, in der virtuellen Welt des Internets hätten die Eigentumsansprüche, wie sie in der realen Welt erhoben werden, keine Geltung, sondern müssten einer kostenfreien Nutzung durch alle zugänglich sein. Davon ist vor allem der Anspruch auf geistiges Eigentum betroffen, weswegen diese Auseinandersetzung vor allem von Autoren und Verlagen geführt wird, da hier die Gemeingutpraxis existenzgefährdend ist.

Es ist eine eigentümliche Schar, die sich unter dem Banner der Netzfreiheit versammelt hat. Einerseits kriminelle Geschäftemacher, die das Internet benutzen, um verbotene Produkte an den Mann zu bringen, und andererseits ein Ensemble von Freiheitskämpfern, die ihre anarchistischen (kein Staat!) oder kommunistischen Ideen (kein Eigentum) in der virtuellen Welt des Internets realisieren wollen.

Das Paralleluniversum des Internets ist danach durch einen tiefen Graben - eine ontische Differenz - von der realen Welt getrennt, und deswegen kann in der Virtualität praktiziert werden, was in der Realität unmöglich oder doch in weiter Ferne ist. Das Internet wird zur Gegenwelt des Realen oder zum Vorgriff auf eine zukünftige Gesellschaft stilisiert, und deswegen ist seine Freiheit gegen alle staatlichen Eingriffe zu verteidigen.

Angelpunkt dieser Argumentation ist die Annahme einer ontischen Differenz, die Realität und Virtualität tatsächlich und wirksam voneinander trennt. Die Trennbarkeit beider Welten ist die Voraussetzung dafür, dass in der virtuellen Welt nicht gelten muss, was in der Realität unabdingbar ist: dass die Freiheit des einen an der Freiheit des anderen ihre Grenze hat und dass diese Einsicht die Grundlage einer allgemeinen Gesetzgebung ist.

Nun ist aber gerade die Nutzung kinderpornografischer Internetseiten ein Beleg dafür, dass der ontische Graben an einigen Stellen übersprungen werden kann: Die Bilder vergewaltigter Kinder entstammen der Realität; nur deswegen sind sie in der Virtualität kapitalisierbar.

Die Ideologie der Netzfreiheit ist durch den Vorstoß von Geschäftsinteressen desavouiert worden. Der regulierende Staat folgt bloß den Geschäftemachern. Es kommt darum nicht von ungefähr, dass sich die Debatte über die Freiheit des Internets genau an dieser Stelle entzündet hat.

Herfried Münkler ist Politikprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Autor:  HERFRIED MÜNKLER
Datum:  16 | 6 | 2009
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