In einem Punkt konnte Günter Krings keiner widersprechen. „Das Geschäftsmodell, bei dem ein immer aufwendiger werdender kostenloser Online-Bereich quersubventioniert wird von einem immer kleiner werdenden Printbereich, stößt an seine Grenzen“, sagte der Fraktionsvize der Union am Freitag in einer der hitzigsten Bundestagsdebatten der letzten Zeit.
An deren Ende verabschiedete eine knappe Mehrheit aus Stimmen von Union und FDP, was ein Rettungsversuch für die deutschen Verlage sein soll: Mit dem neuen Leistungsschutzrecht, so Krings, bekommen die Presseverlage eine Rechtsgrundlage, um gegen kostenlose Verwendung ihrer Inhalte durch Internet-Unternehmen zu klagen. Immerhin, betonte der CDU-Politiker, verdiene allein der Online-Riese Google in Deutschland mehr durch Werbeeinnahmen als alle deutschen Verlage zusammen. Mit dem neuen Gesetz würden künftig die Leistungen von Verlagen vom Urheberrecht geschützt. Künftig müssen Suchmaschinen und automatische Nachrichtensammler wie Google News Lizenzen erwerben, wenn sie Teile von Pressetexten auf ihren Trefferseiten verwenden und damit Anzeigengeld verdienen.
Auch in der Koalition umstritten
Doch schon, dass das drei Jahre ertüftelte Gesetz mit nur 293 zu 243 von insgesamt 539 Abgeordneten verabschiedet wurde, zeigt, wie umstritten es bis weit in die Reihen der Koalition ist. Sogar der Vorsitzende des Rechtsausschusses, CDU-Mann Siegfried Kauder, hatte kurz vor der Abstimmung gewarnt, er halte es für verfassungs- und europarechtlich bedenklich.
Die Kritik der Opposition ist dagegen ganz grundsätzlich: Das Gesetz erfülle den proklamierten Zweck nicht, sagte etwa Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin der Grünen. Autoren seien ohnehin vom Urheberrecht geschützt, und kurze Zitate auf Suchmaschinen-Seiten – die das Gesetz ursprünglich auch lizenzpflichtig machen wollte – sollen nun doch kostenlos bleiben. „Niemand weiß genau, was genau vor wem geschützt werden soll“, sagte Rößner und nannte die Reform deshalb den „größte Schwachsinn aller Zeiten“. So sähen es auch Journalistenverbände, Wissenschaftler und Internetnutzer, die sich Abmahnwellen fürchten.
Zudem sei das Gesetz handwerklich schlecht, rügte die SPD-Abgeordnete und Ex-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Wenn das Regelwerk die Gratis-Nutzung „einzelner Wörter oder kleinster Textausschnitte“ erlaube, sei die erforderte Norm so unklar, dass das Gesetz den Ansprüchen der Verfassung nicht gerecht werde. „Wie definiert man denn ,kleinsten Textausschnitt’?“, fragte Zypries. Damit müssten sich nun die Gerichte herumschlagen, so dass keiner profitieren werde – außer den Anwälten.
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