Stuttgart/Berlin (dpa) - CDU und SPD wollen an diesem Freitag über Grenzen für die Online-Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Sender beraten. Dazu trifft sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) in Berlin mit seinem rheinland-pfälzischen Amtskollegen Kurt Beck (SPD).
Oettinger ist dafür, die Online-Angebote von ARD und ZDF zu begrenzen und den Sendern Sponsoring und Werbung zu verbieten. Im Gegenzug soll es vom Jahr 2013 an einen Zuschlag auf die Rundfunkgebühr geben.
"Die Werbung sollte ganz entfallen. Dies würde natürlich zu einem Betrag von über einem Euro führen, den man auf die Rundfunkgebühr draufschlagen müsste", sagte Oettinger. "Die Stimmen nehmen zu, die sagen, die öffentlich-rechtlichen Anstalten und ihr Funktionsauftrag und damit die Grundversorgung sollten mit Gebühren und nicht mit Werbung und Sponsoring finanziert sein. Es gibt auch nennenswerte Sozialdemokraten, die das so sehen."
Die Rundfunkgebühr sollte künftig nicht mehr an den Besitz eines Empfangsgerätes geknüpft sein, forderte Oettinger. "Denn die Empfangstechnik hat sich gewaltig verändert. Ich tendiere eher zu einer Haushaltsabgabe." Oettinger ist der medienpolitische Sprecher der Bundes-CDU, Beck der federführende SPD-Medienpolitiker.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) wehrt sich gegen einen "Freibrief" für öffentlich-rechtliche Portale und sieht den Wettbewerb bedroht. In der Diskussion um den Entwurf zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag appellierten die Verleger Richtung Berlin und Brüssel, die eingeschlagene Kompromisslinie vom Juni dieses Jahres nicht weiter aufzuweichen. VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner forderte klare gesetzliche Rahmenbedingungen und Grenzziehungen. "Sonst wird den privatwirtschaftlich finanzierten Verlagsportalen die wirtschaftliche Basis und damit eine wesentliche Zukunftsperspektive entzogen." Ein Blick auf die Zugriffszahlen zeige, dass die großen gebührenfinanzierten überregionalen Portale bereits jetzt die Reichweite der großen deutschen Presseportale hätten.
Mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll der Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender präzisiert werden, vor allem mit Blick auf die Internet-Aktivitäten von ARD und ZDF. Das hatte die EU gefordert.

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