Berlin/Hamburg. Nach dem Datenklau beim Internet-Netzwerk SchülerVZ hat der Anwalt des 20-Jährigen, der sich in der Untersuchungshaft das Leben nahm, den Vorwurf der versuchten Erpressung zurückgewiesen.
Seinem Mandanten sei "ein unbeziffertes Zahlungsangebot durch Mitarbeiter des Unternehmens gemacht worden", erklärte Rechtsanwalt Ulrich Dost am Mittwoch in einer Mitteilung.
"Wenn dem so gewesen ist, lag Zahlungsbereitschaft seitens des Unternehmens vor, die folglich nicht mit einer Drohung erzwungen werden musste", argumentierte Dost. Es stelle sich die Frage, ob das Unternehmen seinem Mandaten "Schweigegeld angeboten" habe, um das Bekanntwerden der Sicherheitslücken zu verhindern.
Anwalt: Freispruch wäre zu erwarten gewesen
Der aus Erlangen in Bayern stammende 20-Jährige soll persönliche Daten von mehr als einer Million Nutzern aus SchülerVZ kopiert und versucht haben, damit 80 000 Euro von den Betreibern zu erpressen. Er hatte am vergangenen Wochenende in seiner Zelle in der Jugendstrafanstalt Plötzensee Selbstmord begangen. Der Anwalt des Schülers geht davon aus, dass ein Freispruch seines Mandanten durchaus zu erwarten gewesen wäre.
Die Betreiber der VZ (Verzeichnis)-Netzwerke wiesen die Anschuldigungen zurück. "Die Vorwürfe des Anwalts Ulrich Dost sind ebenso unglaublich wie haltlos", schreibt VZ-Netzwerke-Chef Markus Berger-de León im Unternehmens-Blog. Die Beurteilung und Handhabung des Falls liege bei den zuständigen Behörden. Die VZ-Netzwerke betreiben neben SchülerVZ auch StudiVZ und MeinVZ. Sie sollen insgesamt rund 15 Millionen Mitglieder haben. (dpa)

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